3577/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0166-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                            Wien, 16. Januar 2006

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3614/J-NR/2005 betreffend Aktivitäten-/Leistungsmappe, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 3.:

Die Gesamtkosten für eine Auflage von 200.000 Stück betragen € 74.824,32. Die Leistungsmappen wurden 2.758 Schulen (für ca. 198.000 Schülerinnen und Schüler der 5. und 9. Schulstufe) zur Verfügung gestellt.

 

Ad 4. und 5.:

Es handelt sich grundsätzlich um eine freiwillige Aktion. Die Führung einer Leistungsmappe wird in den schulpartnerschaftlichen Gremien beraten (§ 63a SchUG).

 

Ad 6. und 7.:

Die gegenwärtige Form der Leistungsbeurteilung wird nicht als unzureichend erachtet.

Mit der Dokumentation von besonderen Leistungen in einer Leistungsmappe soll den Schülerinnen und Schülern vielmehr die Möglichkeit geboten werden, ihr häufig vielfältiges und über den normalen Unterricht hinausgehendes Engagement nachzuweisen. Die Teilnahme beispielsweise an einem Schulwettbewerb oder einem EU-Projekt, aber auch das Erwerben eines zusätzlichen Sprachzertifikates usw. stellen wichtige Qualifikationen dar, deren Nachweis im späteren Lebensweg für die Schülerinnen und Schüler von persönlichem Vorteil sein kann, wobei die Dokumentation der unterschiedlichen Leistungen über einen längeren Zeitraum zumeist aber auch ein persönliches Erfolgserlebnis und damit eine wichtige Lernmotivation darstellt.

 

Ad 8.:

Soziales Lernen ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Unterrichtsgestaltung, weshalb die Vermittlung und der Erwerb sozialer Kompetenzen in den allgemeinen Bildungszielen der Lehrpläne, die auf § 2 SchOG (Aufgaben der Schule) Bezug nehmen, verankert sind. Dies spiegelt sich auch in den einzelnen Fachlehrplänen wider, die in ihren Bildungs- und Lehraufgaben und in den didaktischen Grundsätzen auf den allgemeinen Teil Bezug nehmen. Überdies können seit dem Schuljahr 2003/04 Wahlpflichtgegenstände an der AHS-Oberstufe, die den schülerautonomen Wahlbereich darstellen, mit einem dazugehörigen Lehrplan an jeder Schule autonom beschlossen werden, auch „soziales Lernen“.

„Soziale Kompetenz“ ist allerdings weniger in einem isolierten Fachunterricht, sondern weitaus nachhaltiger in einem schülerorientierten, zeitgemäßen, partizipativen Unterricht vermittelbar.

 

Ad 9. und 10.:

Im Rahmen dieser Aktion werden sowohl schulische wie auch außerschulische Tätigkeiten/Projekte erfasst, weshalb eine „Konkurrenz“ nicht zu befürchten ist.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.