3579/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0132-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
In Umsetzung der
Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Finanzen, die die Schaffung einer
serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation
vorsieht, wird in der Landeshauptstadt Linz an einer Optimierung der
Unterbringung der Finanzdienststellen gearbeitet. Die Ergebnisse einer tief
greifenden Reform der Abläufe und Strukturen innerhalb eines Finanzamtes
(Einrichtung von Infocenter, Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit,
Einführung der elektronischen Abgabenerklärung, Nutzung von Synergien bei der
Organisationsgestaltung, Einführung der Teamarbeit, flexible
Arbeitszeitmodelle, Home- und Teleworking, etc.) erfordern auch eine Anpassung
bei der Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung
unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Zur
Optimierung der Arbeitsbedingungen sollen Standards bei der räumlichen
Unterbringung (Einbau von Sozialräumen inkl. Teeküchen, Schaffung von
Stockwerks-Archivzonen zur Minimierung des Schrankbedarfes in den Büros,
Berücksichtigung von Kühl- und Sonnenblendsystemen, Anschaffung von
TFT-Bildschirmen, strukturierte IKT-Verkabelungen und Neumöblierungen, etc.)
dienen. Durch eine angepasste Belegungsform in den Produktionsbereichen soll
die Teamarbeit unterstützt werden. Nicht zuletzt ist dabei auch eine
kostenoptimierte Nutzung der Räumlichkeiten durch Vermeidung freier Büroflächen
möglich.
Hinsichtlich der Historie der Unterbringung
der Linzer Dienstbehörden verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 21.
Juli 2005 zur Anfrage Nr. 3071/J vom 24. Mai 2005, betreffend
Finanzzentrum Linz Dametz- /Museumstrasse, Ausbietungsverfahren.
Ich komme nun
zur Beantwortung der konkreten Fragen.
Zu 1. und 2.:
Derzeit ist kein Vertrag bezüglich
"Einmietung des Finanzzentrums Linz in den Terminal Tower"
unterfertigt. Es wurden zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage
Standortevaluierungen durchgeführt.
Zu 3., 8. und 11. :
In diesem Zusammenhang weise ich darauf
hin, dass – unstrittig – die überwiegende Anzahl der derzeitigen Objekte stark
sanierungsbedürftig ist. Auf Basis eines konkreten Anbots für die Sanierung
eines Objektes durch die Bundesimmobiliengesellschaft darf davon ausgegangen werden,
dass der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand in den sanierten Objekten
jedenfalls rund EUR 3,2 Mio. übersteigen und somit die dauernden Kosten
einer zentralen Neuanmietung deutlich übertreffen würde. Unabhängig davon
blieben die ungünstigen Flächenkonfigurationen erhalten. Denn von der
derzeitigen Nutzfläche von 25.323m² sind rund 16.700m² als Nettogrundfläche für
Büronutzung geeignet. Die Differenz entfällt vor allem auf Archive. Dabei ist
noch zu berücksichtigen, dass von den rund 16.700m² allein rund 5.000m² auf
Verkehrsflächen entfallen und dass durch die optimierte Flächenkonfiguration in
einem neuen Bürogebäude eine entsprechend verringerte Nettogrundfläche
erforderlich ist.
Zu 4.und 5.:
Es ist mir
nicht bekannt, ob weitere Mieter aus dem öffentlichen Bereich im Terminal Tower
untergebracht würden. Die Einmietung weiterer Dienstbehörden meines Ressorts
aus anderen oberösterreichischen Wirtschaftsräumen wäre nicht vorgesehen. Andere Standorte oberösterreichischer Finanzämter
(ausgenommen den Standort Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr)
würden nicht in das Finanzzentrum Linz verlegt werden.
Zu 6. und 7.:
Diesbezüglich weise ich auf meine
Anfragebeantwortung vom 21. Juli 2005 zur Anfrage 3071/J vom 24. Mai 2005,
betreffend Finanzzentrum Linz Dametz- /Museumstrasse, Ausbietungsverfahren,
hin. Seit dem Widerruf des Ausbietungsverfahrens (19. Juli 2004) wurden
keine anderen Standorte in Betracht gezogen.
Zu 9.:
Der Terminal Tower befindet sich beim
Linzer Hauptbahnhof. Dieser wurde zu einer Nahverkehrsdrehscheibe ausgebaut, so
dass die Linzer Finanzdienststellen für die Bevölkerung der Bezirke Linz-Stadt,
Linz-Land und Urfahr-Umgebung mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal
erreichbar wären.
Zu 10.:
Die überwiegende Anzahl der Linzer
Finanzdienststellen ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den
Ansprüchen, die von den Dienststellen aber auch deren Bediensteten an
zeitgemäße Verwaltungsgebäude gestellt werden. Hinsichtlich weiterer Vorteile
verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 12.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt
nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Finanzen, sondern
liegt in der Kompetenz der Organe der Bundesimmobiliengesellschaft. Daher
ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte.
Zu 13.:
Selbstverständlich kann ich
ausschließen, dass die öffentliche Hand Provisionen an Dritte zahlen muss, wenn
ein in der Anfrage beschriebenes Projekt realisiert werden würde.