3579/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0132-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3631/J vom »16. November 2005 der Abgeordneten »Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Umsiedlung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»In Umsetzung der Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Finanzen, die die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation vorsieht, wird in der Landeshauptstadt Linz an einer Optimierung der Unterbringung der Finanzdienststellen gearbeitet. Die Ergebnisse einer tief greifenden Reform der Abläufe und Strukturen innerhalb eines Finanzamtes (Einrichtung von Infocenter, Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit, Einführung der elektronischen Abgabenerklärung, Nutzung von Synergien bei der Organisationsgestaltung, Einführung der Teamarbeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Home- und Teleworking, etc.) erfordern auch eine Anpassung bei der Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

 

Zur Optimierung der Arbeitsbedingungen sollen Standards bei der räumlichen Unterbringung (Einbau von Sozialräumen inkl. Teeküchen, Schaffung von Stockwerks-Archivzonen zur Minimierung des Schrankbedarfes in den Büros, Berücksichtigung von Kühl- und Sonnenblendsystemen, Anschaffung von TFT-Bildschirmen, strukturierte IKT-Verkabelungen und Neumöblierungen, etc.) dienen. Durch eine angepasste Belegungsform in den Produktionsbereichen soll die Teamarbeit unterstützt werden. Nicht zuletzt ist dabei auch eine kostenoptimierte Nutzung der Räumlichkeiten durch Vermeidung freier Büroflächen möglich.

 

Hinsichtlich der Historie der Unterbringung der Linzer Dienstbehörden verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 21. Juli 2005 zur Anfrage Nr. 3071/J vom 24. Mai 2005, betreffend Finanzzentrum Linz Dametz- /Museumstrasse, Ausbietungsverfahren.

 

Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen.

 

Zu 1. und 2.:

Derzeit ist kein Vertrag bezüglich "Einmietung des Finanzzentrums Linz in den Terminal Tower" unterfertigt. Es wurden zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage Standortevaluierungen durchgeführt.

 

Zu 3., 8. und 11. :

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass – unstrittig – die überwiegende Anzahl der derzeitigen Objekte stark sanierungsbedürftig ist. Auf Basis eines konkreten Anbots für die Sanierung eines Objektes durch die Bundesimmobiliengesellschaft darf davon ausgegangen werden, dass der jährliche Gesamtunterbringungsaufwand in den sanierten Objekten jedenfalls rund EUR 3,2 Mio. übersteigen und somit die dauernden Kosten einer zentralen Neuanmietung deutlich übertreffen würde. Unabhängig davon blieben die ungünstigen Flächenkonfigurationen erhalten. Denn von der derzeitigen Nutzfläche von 25.323m² sind rund 16.700m² als Nettogrundfläche für Büronutzung geeignet. Die Differenz entfällt vor allem auf Archive. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass von den rund 16.700m² allein rund 5.000m² auf Verkehrsflächen entfallen und dass durch die optimierte Flächenkonfiguration in einem neuen Bürogebäude eine entsprechend verringerte Nettogrundfläche erforderlich ist.

 

Zu 4.und 5.:

Es ist mir nicht bekannt, ob weitere Mieter aus dem öffentlichen Bereich im Terminal Tower untergebracht würden. Die Einmietung weiterer Dienstbehörden meines Ressorts aus anderen oberösterreichischen Wirtschaftsräumen wäre nicht vorgesehen. Andere Standorte oberösterreichischer Finanzämter (ausgenommen den Standort Urfahr des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr) würden nicht in das Finanzzentrum Linz verlegt werden.

 

Zu 6. und 7.:

Diesbezüglich weise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 21. Juli 2005 zur Anfrage 3071/J vom 24. Mai 2005, betreffend Finanzzentrum Linz Dametz- /Museumstrasse, Ausbietungsverfahren, hin. Seit dem Widerruf des Ausbietungsverfahrens (19. Juli 2004) wurden keine anderen Standorte in Betracht gezogen.

 

Zu 9.:

Der Terminal Tower befindet sich beim Linzer Hauptbahnhof. Dieser wurde zu einer Nahverkehrsdrehscheibe ausgebaut, so dass die Linzer Finanzdienststellen für die Bevölkerung der Bezirke Linz-Stadt, Linz-Land und Urfahr-Umgebung mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar wären.

 

 

Zu 10.:

Die überwiegende Anzahl der Linzer Finanzdienststellen ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den Ansprüchen, die von den Dienststellen aber auch deren Bediensteten an zeitgemäße Verwaltungsgebäude gestellt werden. Hinsichtlich weiterer Vorteile verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 12.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Finanzen, sondern liegt in der Kompetenz der Organe der Bundesimmobiliengesellschaft. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte.

 

Zu 13.:

Selbstverständlich kann ich ausschließen, dass die öffentliche Hand Provisionen an Dritte zahlen muss, wenn ein in der Anfrage beschriebenes Projekt realisiert werden würde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.