3587/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2006
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0149-I/3/2005
Wien, am 20. Jänner 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3639/J der Abgeordneten Mag. Johann
Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Im
Rahmen des Impfkonzeptes wurden laut Impfstatistik
2001 40.955,
2002 62.492,
2003 66.534 und
2004 64.614 Kinder grundimmunisiert.
Für
das Jahr 2000 liegen keine Zahlen vor, da die Sechsfachimpfung mit einem
Nadelstich erst im Jahr 2001 eingeführt wurde.
Der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilte dazu
Folgendes mit:
Die
Impfung mit Hexavac ist eine prophylaktische Maßnahme und daher keine
Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Krankenversicherung finanziert jedoch
gemeinsam mit Bund und Ländern die vom Obersten Sanitätsrat empfohlenen
Impfungen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Im Rahmen dieses sogenannten
Kinderimpfkonzeptes wurde Hexavac seit dem Jahr 2001 eingesetzt. Folgende
Mengen wurden an die Impfstellen ausgeliefert:
Jahr |
Dosen |
2001 |
207.283 |
2002 |
277.048 |
2003 |
294.838 |
2004 |
282.566 |
Frage
2:
Schwere
Erkrankungen sind unwahrscheinlich, können aber nicht mit letzter Sicherheit
ausgeschlossen werden.
Fragen
3 und 4:
Das
BMGF erhielt 105 Nebenwirkungsmeldungen im Zusammenhang mit der Anwendung von
Hexavac, davon wurden 98 Meldungen von der Ärzteschaft übermittelt, 7 vom
Zulassungsinhaber. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Meldungen von Fieber
und Lokalreaktionen. Das BMGF erhielt eine Meldung über einen Todesfall im
zeitlichen Zusammenhang mit einer Hexavac-Impfung, ein Kausalzusammenhang
konnte jedoch nicht festgestellt werden (zu den Maßnahmen verweise ich auf
meine Ausführungen zu Frage 5).
Alle
ärztlichen Meldungen werden einer pharmakologischen Bewertung zugeführt.
Fragen
5, 6 und 13:
Am
27.3.2003 wurde der Arzneimittelüberwachung gemeldet, dass ein Kind nach einer
Auffrischungsimpfung mit Hexavac verstarb.
Unmittelbar
nach Information des BIfA wurden von diesem die notwendigen Erhebungen und die
Konsultationen mit der EMEA durchgeführt.
Am
3.4.2003 erfolgte ein Erlass an alle Landessanitätsdirektoren betreffend
Nichtanwendung dieses Sechsfach-Impfstoffes bei Kleinkindern, welche eine
familiäre oder eigene Krampfanamnese haben.
Diese
Vorsichtsmaßnahme war bis zur Klärung durch die EMEA erforderlich.
Am
8. und 9. 4. 2003 fanden bei der Europäischen Arzneimittelagentur
Expert/innensitzungen zu diesem Problem statt.
Am
10.4.2003 wurde auf Grund des Ergebnisses dieser Expertensitzungen mit Erlass
an alle Landeshauptleute, Landessanitätsdirektoren und einschl. Kammern die
vorläufig verfügte Aussetzung der Verwendung von Sechsfachimpfstoffen bei
Kleinkindern mit familiärer oder eigener Krampfanamnese aufgehoben.
Hexavac
ist eine für die ganze EU im zentralen Verfahren zugelassene Arzneispezialität.
Die Befassung des Arzneimittelbeirates erfolgte nicht, da die Analyse der Daten
für im zentralen Verfahren zugelassene Arzneispezialitäten durch die Expertengremien
der EMEA durchgeführt wird und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
weitergegeben werden. In diesen Expertengremien der EMEA wirken auch
österreichische Vertreter/innen mit.
Die
Nutzen-Risiko-Bewertung von Hexavac war im Jahr 2005 aus Anlass eines durch
Deutschland eingeleiteten Verfahrens in der EU neuerlich ausführlich diskutiert
worden; dieses im April 2005 abgeschlossene Verfahren hatte ergeben, dass das
Nutzen-Risiko-Verhältnis von Hexavac weiterhin positiv war.
Am
16.9.2005 hat die europäische Arzneimittelbehörde (EMEA) entschieden, die
Zulassung von Hexavac® ruhen zu lassen.
Die
EMEA hat diese Entscheidung als Vorsichtsmaßnahme getroffen, weil in einzelnen
Studien mit Hexavac® eine verminderte Immunogenität der Hepatitis B-Komponente beobachtet
wurde und deshalb Bedenken hinsichtlich des Langzeitschutzes vor Hepatitis B
bestehen. Die EMEA hat diese Entscheidung als Vorsichtmaßnahme getroffen, bis
das Problem behoben ist.
Es
gibt keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Hexavac®. In kürzlich
durchgeführten klinischen Studien hat die überwiegende Mehrheit der mit
Hexavac® geimpften Kinder den schützenden Schwellenwert von 10mIU/ml Serum
anti-HBs erreicht oder überschritten. Kein einziger Fall von Hepatitis B wurde
bei Kindern berichtet, die seit der Zulassung des Impfstoffes im Jahr 2000 mit
Hexavac® geimpft wurden.
Frage
7:
Dazu
teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit: „Da dieses
Präparat nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist, gibt es
dazu auch keine eigene Nutzen-Risiko-Bewertung des Hauptverbandes. Es handelte
sich bis zur Suspension der Zulassung im September 2005 um eine behördlich
zugelassene und vom Obersten Sanitätsrat empfohlene Impfung.“
Frage
8:
Dazu
nahm der Hauptverband wie folgt Stellung: „Der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger orientiert sich an der Haltung der zuständigen
europäischen und österreichischen Behörden, die darauf hinweisen, dass es nur
Bedenken hinsichtlich des Langzeitschutzes gegen Hepatitis B gibt, die anderen
fünf Komponenten jedoch wirksam sind und derzeit auch keine Bedenken
hinsichtlich des Kurzzeitschutzes gegen Hepatitis B bestehen.
Im
Rahmen des Kinderimpfkonzeptes wird nun ein anderer Sechsfachimpfstoff
(Infanrix Hexa von GlaxoSmithKline) verwendet.“
Frage
9:
Die
Empfehlung des Impfausschusses des OSR wurde, wie dokumentiert, umgesetzt.
Frage
10:
Ich
darf in Zusammenhang mit dieser Frage auf die Verantwortung und die Kompetenz
meines Ressorts hinweisen, dessen Aufgabe es ist, seine Auffassung über für die
öffentliche Gesundheit relevante Fachfragen der ärztlichen Standesvertretung
bekannt zu geben.
Fragen 11 und 12:
Die
Zulassung eines zentral zugelassenen Produkts kann nur durch die Europäische
Kommission, nicht aber durch einen einzelnen Mitgliedstaat aufgehoben werden.
Hinsichtlich des Teilaspekts des Erstattungskodex darf ich auf die Ausführungen
des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu Frage 1 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin