3589/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 22. November 2005 unter der Nr. 3638/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage betreffend Ausbildungsprogramme für KulturmanagerInnen und För-
derung des ICCM gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das ICCM wird von der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes seit 1996 gefördert.

Zu Frage 2:

 

Förderungsübersicht seit 1996:

ATS

€ gerundet:

1996 Jahrestätigkeit

1,500.000

109.009

Investitionen

100.000

7.267

1997 Jahrestätigkeit

1,049.000

76.233

1998 Nachtrag JT 1997

251.000

18.240

Jahrestätigkeit

1,000.000

72.672

Seminar „Lost in Cybersp."

100.000

7.267

1999 Jahrestätigkeit

1,300.000

94.474

2000 Jahrestätigkeit

1,170.000

85.027

Europ. Sommerakademie

120.000

8.720

2001 Jahrestätigkeit

1,170.000

85.027

2002 Jahrestätigkeit

 

60.000

Stipendien am ICCM

 

31.950

2003 Jahrestätigkeit

 

60.000

Stipendien am ICCM

 

29.970

2004 Jahrestätigkeit

 

50.000

Aufenthaltskostenzuschuß f. Stipendiatin

Stipendiatin

1.500

 

 

Zu Frage 3:

Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Trainee-Stipendienprogramm der

Kunstsektion des BKA und den vom ICCM vergebenen Stipendien.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Der Bereich Aus- und Weiterbildung fällt grundsätzlich in den Vollzugsbereich des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Schon im Jahr 2002 wurde die Subvention für das ICCM aufgrund einer entspre-
chenden Beiratsempfehlung in zwei Teile gesplittet, von denen nur mehr einer der
Jahrestätigkeit des ICCM gewidmet wurde, der andere Teil jedoch Studiengebüh-
renermäßigungen für Studierende am ICCM (verrechnet über das ICCM) bewirkte
(siehe Liste zu Frage 2). Diese Praxis wurde auch im Jahr 2003 beibehalten.

Im Jahr 2004 wurde dem ICCM nach ausführlicher Beiratsdiskussion und daraus fol-
gender Beiratsempfehlung mitgeteilt, daß eine voraussichtlich letztmalige, leicht re-
duzierte Unterstützung der Jahrestätigkeit zur Kulturentwicklung zur Verfügung ge-
stellt wird. Die Stipendien wurden eingestellt.

Als Begründung ist anzuführen, daß:

a)   sich die Zielgruppe für Ausbildungen am ICCM wesentlich verändert hat; ur-
sprünglich zur Professionalisierung von MitarbeiterInnen regionaler Kultur-
initiativen gedacht, finden sich diese schon seit Jahren kaum mehr unter den
Studierenden des ICCM;

b)   im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Institutionen zur Ausbildung von Kultur-
arbeiterInnen bzw. KulturmanagerInnen entstand, sodaß eine einseitige Bevorzu-
gung des ICCM im Sinne des Gleichheitsprinzips nicht zu vertreten wäre;

c)   aufgrund der vielen Ausbildungsangebote für KulturarbeiterInnen diese nun auch
wesentlich kostengünstigere als das am ICCM wählen und unter bestimmten Vor-
aussetzungen die Unterstützungsmöglichkeiten von AMS und EFS in Anspruch
nehmen können (vgl. auch Frage 7).

Die Einstellung der Förderung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen bezieht sich
aber ausschließlich auf die Post-graduate-Lehrgänge am ICCM.

Unberührt von dieser Entscheidung bleiben die Trainee-Stipendien der Kunstsektion
des BKA für KulturarbeiterInnen und KulturmanagerInnen erhalten, die im Zwei-
Jahres-Rhythmus öffentlich ausgeschrieben werden (Siehe die Homepage des BKA:
http://www.art.austria.gv.at).

Zu Frage 7:

Seitens des Bundeskanzleramtes kann nur generell auf Förderungsmaßnahmen der
Arbeitsmarkteinrichtungen hingewiesen werden. Konkrete Auskünfte können nur von
diesen selbst erteilt werden.