3589/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen haben
am
22. November 2005 unter der Nr. 3638/J an mich eine schriftliche
parlamenta-
rische
Anfrage betreffend Ausbildungsprogramme für KulturmanagerInnen und För-
derung des ICCM
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das ICCM wird von der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes seit 1996 gefördert.
Zu Frage 2:
Förderungsübersicht seit 1996: |
ATS |
€ gerundet: |
1996 Jahrestätigkeit |
1,500.000 |
109.009 |
Investitionen |
100.000 |
7.267 |
1997 Jahrestätigkeit |
1,049.000 |
76.233 |
1998 Nachtrag JT 1997 |
251.000 |
18.240 |
Jahrestätigkeit |
1,000.000 |
72.672 |
Seminar „Lost in Cybersp." |
100.000 |
7.267 |
1999 Jahrestätigkeit |
1,300.000 |
94.474 |
2000 Jahrestätigkeit |
1,170.000 |
85.027 |
Europ. Sommerakademie |
120.000 |
8.720 |
2001 Jahrestätigkeit |
1,170.000 |
85.027 |
2002 Jahrestätigkeit |
|
60.000 |
Stipendien am ICCM |
|
31.950 |
2003 Jahrestätigkeit |
|
60.000 |
Stipendien am ICCM |
|
29.970 |
2004 Jahrestätigkeit |
|
50.000 |
Aufenthaltskostenzuschuß f. Stipendiatin Stipendiatin |
1.500 |
Zu Frage 3:
Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Trainee-Stipendienprogramm der
Kunstsektion des BKA und den vom ICCM vergebenen Stipendien.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Der Bereich Aus- und Weiterbildung fällt grundsätzlich in den Vollzugsbereich des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Schon im Jahr 2002
wurde die Subvention für das ICCM aufgrund einer entspre-
chenden Beiratsempfehlung in zwei Teile gesplittet, von denen nur mehr einer
der
Jahrestätigkeit
des ICCM gewidmet wurde, der andere Teil jedoch Studiengebüh-
renermäßigungen
für Studierende am ICCM (verrechnet über das ICCM) bewirkte
(siehe Liste zu Frage
2). Diese Praxis wurde auch im Jahr 2003 beibehalten.
Im Jahr 2004 wurde dem ICCM nach ausführlicher
Beiratsdiskussion und daraus fol-
gender
Beiratsempfehlung mitgeteilt, daß eine voraussichtlich letztmalige, leicht re-
duzierte Unterstützung der Jahrestätigkeit zur Kulturentwicklung zur Verfügung
ge-
stellt wird. Die
Stipendien wurden eingestellt.
Als Begründung ist anzuführen, daß:
a) sich die
Zielgruppe für Ausbildungen am ICCM wesentlich verändert hat; ur-
sprünglich
zur Professionalisierung von MitarbeiterInnen regionaler Kultur-
initiativen
gedacht, finden sich diese schon seit Jahren kaum mehr unter den
Studierenden des
ICCM;
b) im Laufe der
Jahre eine ganze Reihe von Institutionen zur Ausbildung von Kultur-
arbeiterInnen bzw. KulturmanagerInnen entstand, sodaß eine einseitige Bevorzu-
gung des ICCM im Sinne des Gleichheitsprinzips nicht zu vertreten wäre;
c) aufgrund der
vielen Ausbildungsangebote für KulturarbeiterInnen diese nun auch
wesentlich
kostengünstigere als das am ICCM wählen und unter bestimmten Vor-
aussetzungen
die Unterstützungsmöglichkeiten von AMS und EFS in Anspruch
nehmen können (vgl.
auch Frage 7).
Die Einstellung der
Förderung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen bezieht sich
aber ausschließlich
auf die Post-graduate-Lehrgänge am ICCM.
Unberührt von dieser
Entscheidung bleiben die Trainee-Stipendien der Kunstsektion
des
BKA für KulturarbeiterInnen und KulturmanagerInnen erhalten, die im Zwei-
Jahres-Rhythmus
öffentlich ausgeschrieben werden (Siehe die Homepage des BKA:
http://www.art.austria.gv.at).
Zu Frage 7:
Seitens des
Bundeskanzleramtes kann nur generell auf Förderungsmaßnahmen der
Arbeitsmarkteinrichtungen hingewiesen werden. Konkrete Auskünfte können nur von
diesen selbst erteilt
werden.