3594/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0269-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3644/J der Abgeordneten Dr.
Caspar Einem und Genoss/innen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Bundeskanzler
Schüssel stellte in dem Interview, auf das sich die Anfrage bezieht, fest, dass
das europäische Lebensmodell selbstbewusst weiterentwickelt werden soll. Diese
Weiterentwicklung und Modernisierung ist angesichts der aktuellen Herausforderungen
notwendig. Als Herausforderungen sind insbesondere die demografische
Entwicklung, der soziale und technologische Wandel und die Globalisierung zu
nennen. Die langfristige Absicherung des Sozialstaates erfordert eine
rechtzeitige Reaktion auf diese Herausforderungen. „Abschlankung“ und
„Treffsicherheit“ bedeuten in diesem Sinn daher die Konzentration auf
Maßnahmen, die geeignet sind, den Sozialstaat langfristig abzusichern. Dies ist
gemäß der im EG‑Vertrag festgelegten Kompetenzverteilung eine Aufgabe der
Mitgliedstaaten. Auf EU-Ebene werden während des österreichischen EU-Vorsitzes
in diesem Sinne die Diskussionen zur demografischen Herausforderung fortgeführt
und die Straffung der offenen Methode der Koordinierung in den Bereichen
Sozialschutz und soziale Eingliederung mit dem Ziel einer Stärkung der sozialen
Dimension der Strategie für Wachstum und Beschäftigung abgeschlossen.
Frage
5:
Bundeskanzler Schüssel erklärte in
dem Interview, auf das sich die Anfrage bezieht, dass Österreich die Maßnahmen
zur langfristigen Absicherung des Sozialstaats bereits durchgeführt hat. In
diesem Zusammenhang wird auf zentrale Maßnahmen im Sozialbereich hingewiesen,
die seitens der Bundesregierung in den letzten Jahren gesetzt wurden:
·
Pensionsreformen
2003 und 2004
·
Vereinbarkeit
von Familie und Beruf (Kinderbetreuungsgeld; steuerliche Entlastung;
Elternteilzeit; Familienhospizkarenz)
·
Beschäftigungsoffensive
für Menschen mit Behinderungen (Behindertenmilliarde)
Frage 6:
Ja.
Frage 7:
Die
Weiterentwicklung des europäischen Lebensmodells bedeutet, den Herausforderungen,
die bereits bei der Beantwortung der Fragen 1-4 erwähnt wurden, aktiv zu
begegnen. Die langfristige Absicherung des Sozialstaats durch rechtzeitige und
sozial ausgewogene Reformen ist daher ein geeignetes und notwendiges Element
der Absicherung und Weiterentwicklung des europäischen Lebensmodells.
Frage 8:
Ja.
Frage 9:
Folgende Vorhaben sollen während der
österreichischen EU-Präsidentschaft zum Abschluss gebracht werden:
·
Straffung
der Prozesse der offenen Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und
soziale Eingliederung
·
Entschließung
zur Anerkennung von nicht-formaler und informeller Bildung
·
Entschließung
zur Umsetzung des Europäischen Jugendpakts
Frage 10:
Besondere
Priorität wird folgenden EU-Vorhaben eingeräumt:
Straffung der Prozesse der offenen Koordinierung in den Bereichen
Sozialschutz und soziale Eingliederung
Im Rahmen der Zielsetzungen der neu fokussierten
Lissabon-Strategie und der erneuerten Strategie für eine nachhaltige
Entwicklung soll die Wichtigkeit eines wirksamen Zusammenspiels von
Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik betont werden. Die Straffung der Sozialschutzprozesse soll dazu beitragen, die
Interaktion zwischen diesen Politikbereichen auf europäischer und nationaler
Ebene zu verbessern. Die Bedeutung der sozialen Dimension soll betont und ihre
Sichtbarkeit verbessert werden. Den Mitgliedstaaten kann ein effektiverer und
effizienterer Sozialschutz- und sozialer Eingliederungsprozess dabei helfen,
besser auf den vielfältigen Wandel – wie Globalisierung, demografische
Veränderungen, wirtschaftlicher, technologischer und sozialer Wandel – zu
reagieren. Die Straffung der Prozesse soll dadurch ein wichtiger Beitrag zur
Absicherung und Weiterentwicklung des europäischen Lebensmodells sein.
Im Rahmen der europäischen Strategie der
sozialen Eingliederung wird der österreichische Vorsitz mit Unterstützung der
Kommission und des Wirtschafts- und Sozialausschusses und in enger Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Armutsnetzwerk das fünfte Treffen der von Armut
betroffenen Menschen in Brüssel durchführen. Das Ziel des Treffens ist es, den
Dialog und den Informationsaustausch mit den von Armut betroffenen Personen
fortzuführen.
Demografische Herausforderungen – Rolle der Familie
Mit dem Grünbuch „Angesichts des demographischen Wandels – eine
neue Solidarität zwischen den Generationen“ und der hochrangigen
Demografie-Konferenz am 11./12. Juli 2005 hat die Europäische Kommission eine
EU-weite Diskussion initiiert, um den Auswirkungen des demografischen Wandels
zu begegnen und die notwendigen Reformmaßnahmen in die Wege zu leiten. Die
Staats- und Regierungschefs haben bei ihrem informellen Treffen in Hampton
Court im Oktober 2005 die demografische Herausforderung als einen
Schlüsselbereich identifiziert. Die Kommission soll noch vor dem Sommer 2006
eine Mitteilung über die demografische Entwicklung in Europa vorlegen.
Der österreichische Vorsitz wird die Diskussionen in diesem wichtigen
Bereich im Februar 2006 mit einer hochrangigen Konferenz zur Demografie und
Familienpolitik fortsetzen. Die Konferenz soll die Beziehungen zwischen Familie
und Arbeitswelt und die innerfamiliäre Partnerschaft beleuchten. Weiters soll
auch der Aspekt der Mobilität und dessen Auswirkungen genauer betrachtet
werden.
Europäischer Pakt für die Jugend
Der Europäische Rat hat im Frühjahr 2005 den Europäischen Pakt für
die Jugend angenommen. Der Pakt sieht Strategien und Maßnahmen für die Jugend
vor, die darauf abzielen, die allgemeine und die berufliche Bildung, die
Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen
Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und
Familienleben zu erleichtern. Der österreichische Vorsitz wird mit der
Initiative für eine Entschließung zur Umsetzung des Jugendpakts einen wichtigen
Beitrag leisten.
Im Rahmen des Europäischen Jugendpaktes wird Österreich auch die
unter Frage 9 genannte Entschließung zur Förderung der nicht-formalen und
informellen Bildung vorlegen, um die Anerkennung dieser Bildungsformen auf
EU-Ebene voranzutreiben.
Der Vorsitz wird sich in diesem Zusammenhang auch bemühen, die
Arbeiten zum Aktionsprogramm „Jugend in Aktion (2007-2013)“ voranzutreiben.
Die Konferenz der europäischen Jugendministerinnen und -minister
im März 2006 in Bad Ischl wird der Umsetzung des Europäischen Paktes für die
Jugend gewidmet sein, die unter Beteiligung von Jugendlichen aus der gesamten
Europäischen Union stattfinden wird.
Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit
Nach
Vorliegen der Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Durchführungsverordnung
zur Verordnung 883/04, zu Anhang XI von VO 883/04 und zu den verschiedenen
Änderungen der VO 1408/71 wird der Vorsitz unverzüglich die Verhandlungen mit
dem Ziel beginnen, diese so weit wie möglich voranzutreiben. Die Koordination
der Systeme der sozialen Sicherheit stellt ein wichtiges Element der
Europäischen Union dar, das den Bürgerinnen und Bürgern direkt zu Gute kommt.
Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und
Verbraucherschutz (2007-2013)
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
ist für den Verbraucherschutzteil des Aktionsprogramms zuständig. Aufgrund der
Bedeutung der Ziele des Aktionsprogramms für die Konsumentinnen und Konsumenten
(zum Beispiel: bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz) und
dem geplanten Beginn der Laufzeit 2007 soll das Dossier vordringlich behandelt
werden.
Frage 11:
Es sind folgende Initiativen geplant:
·
Entschließung
zur Anerkennung von nicht-formaler und informeller Bildung
·
Entschließung
zur Umsetzung des Europäischen Jugendpakts
Darüber hinaus werden die Diskussionen auf europäischer Ebene
durch Veranstaltungen in folgenden Bereichen weiter geführt:
·
Demografische Herausforderung
·
Kollektiver Rechtsschutz und außergerichtliche Streitbeilegung
·
Soziale Dienstleistungen
·
Soziale Eingliederung
Frage 12:
High Level Group Gender Mainstreaming |
12. - 13. Jänner 2006 |
Börsesäle Wien |
Informelles Treffen der Beschäftigungs- und SozialministerInnen (gemeinsam mit BMWA) |
19. – 21. Jänner 2006 |
Villach |
Konferenz „Demografische Herausforderungen – Familie braucht
Partnerschaft“ |
2. – 4. Februar 2006 |
Wien |
Workshop „Außergerichtliche Streitbeilegung“ der ExpertInnen und
europ. NGO`s |
23. Februar 2006 |
Wien |
Konferenz „Effektiver Rechtsschutz – Die verbraucherrechtlichen
Instrumente der Unterlassungsklage und der Gruppenklage“ |
24. Februar 2006 |
Wien |
Europäischer
Konsumententag |
15.
März 2006 |
Wien |
Konferenz der JugendministerInnen und Jugendevent |
28. – 31. März 2006 |
Wien und Bad Ischl |
Informelles
Treffen des SPC |
19.
April 2006 |
Wien |
Konferenz „Soziale Dienstleistungen“ |
20. April 2006 |
Wien |
Intergovernemental Group „L’Europe pour
l’Enfance“ |
1. - 2. Mai 2006 |
Börsesäle Wien |
Fünftes Treffen der von Armut betroffenen Menschen – kofinanziert
durch die EK |
12. - 13. Mai 2006 |
Brüssel |
MISSOC
– Treffen |
18.
– 20. Mai 2006 |
Wien
Pentahotel |
Treffen der GeneraldirektorInnen Jugend und Informelle RAG Jugend |
21. – 22. Juni 2006 |
Wien |
Frage 13:
Die Sozialministerinnen und
–minister werden am 20. Jänner 2006 die soziale Dimension der Strategie
für Wachstum und Beschäftigung im Zusammenhang mit der Straffung der Prozesse
der offenen Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale
Eingliederung diskutieren.
Mit
freundlichen Grüßen