3595/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0075-IV/9/2005                                            Wien, 23.01.2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3646/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossinnen und
Genossen
wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

 

Am 1.1.2006 sind das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz (BBG) in Kraft getreten, wonach gemäß § 13b BBG vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) zu bestellen ist.

 

Gegenständliche Funktion wurde am 23.11.2005 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ausgeschrieben. Unter dem im Ausschreibungstext enthaltenen Passus „vergleichbare Kenntnisse“ im Vergleich mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium sind insbesondere jene im Berufsleben erworbenen Kenntnisse zu verstehen, die eine Person ohne Universitätsabschluss befähigen, eine Funktion in derselben Qualität auszuüben wie eine Person mit Universitätsabschluss. Die „Reisebereitschaft“ ergibt sich aus § 13c Abs. 1 BBG und bezieht sich demgemäß auf das gesamte Bundesgebiet.

 

Die eingelangten Bewerbungen wurden von einer unabhängigen Expertenkommission – bestehend aus 3 Personen – geprüft, die nach eingehenden Beratungen ein Gutachten abgegeben hat.

 

Auf Basis dieses Gutachtens habe ich Mag. Herbert Haupt zum Behindertenanwalt bestellt. Der seit 1.1.2006 tätige Behindertenanwalt verfügt über eine langjährige Praxis und profunde Kenntnisse in den geforderten Tätigkeitsbereichen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: