3595/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2006
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BM für
soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0075-IV/9/2005 Wien, 23.01.2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3646/J der Abgeordneten Mag.
Christine Lapp und Genossinnen und
Genossen wie folgt:
Zu den
Fragen 1 bis 11:
Am 1.1.2006 sind das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz
(BBG) in Kraft getreten, wonach gemäß § 13b BBG vom Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) zu bestellen ist.
Gegenständliche
Funktion wurde am 23.11.2005 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ausgeschrieben.
Unter dem im Ausschreibungstext enthaltenen Passus „vergleichbare Kenntnisse“
im Vergleich mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium sind insbesondere
jene im Berufsleben erworbenen Kenntnisse zu verstehen, die eine Person ohne
Universitätsabschluss befähigen, eine Funktion in derselben Qualität auszuüben
wie eine Person mit Universitätsabschluss. Die „Reisebereitschaft“ ergibt sich
aus § 13c Abs. 1 BBG und bezieht sich demgemäß auf das gesamte Bundesgebiet.
Die
eingelangten Bewerbungen wurden von einer unabhängigen Expertenkommission –
bestehend aus 3 Personen – geprüft, die nach eingehenden Beratungen ein
Gutachten abgegeben hat.
Auf
Basis dieses Gutachtens habe ich Mag. Herbert Haupt zum Behindertenanwalt
bestellt. Der seit 1.1.2006 tätige Behindertenanwalt verfügt über eine
langjährige Praxis und profunde Kenntnisse in den geforderten
Tätigkeitsbereichen.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: