3596/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
5-
fach
GZ: BMSG-20001/0060-II/2005 |
Wien, |
Betreff: Parlament
Parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Turkovic-Wendl u. a. betreffend Auswirkungen der
Erhöhung des Richtsatzes für allein stehende Ausgleichszulagenbezieher auf 690
Euro, Nr. 3649/J.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3649/J der Abgeordneten Turkovic-
Wendl u.a. wie folgt:
Frage 1:
Durch die mit 1. 1. 2006 außertourlich
auf € 690.- erfolgende Erhöhung
des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende wird die für das Jahr 2006
hochgerechnete Armutsgefährdungsschwelle nicht mehr unterschritten.
Frage 2:
Mit der Anhebung per 1. 1. 2006 ist
der Richtsatz für Alleinstehende
im Zeitraum von 2000 bis 2006 um insgesamt € 85,94, das sind 14,2% gestiegen.
Frage 3:
Die außertourliche Erhöhung des
Richtsatzes für Alleinstehende kostet auf Basis des Geldwertes 2006 29
Millionen Euro pro Jahr.
Frage 4:
Im vergleichbaren Zeitraum 1994 bis 1999 wurde der Richtsatz für
Alleinstehende von (umgerechnet auf Euro) € 545,05 auf € 604,06 angehoben, das
sind € 59,1 bzw. 10,8%.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula
Haubner