3600/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0272-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Hinsichtlich der an mich gerichteten
schriftlichen parlamentarische Anfrage Nr. 3653/J der Abgeordneten
Franz Riepl und GenossInnen verweise ich auf den Umstand, dass
Angelegenheiten der Krankenversicherung gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 des
Bundesministeriengesetzes 1986 in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen fallen.
Mangels
Zuständigkeit ist mir daher die inhaltliche Beantwortung der vorliegenden
Anfrage aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Mit
freundlichen Grüßen