3602/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0171-III/4a/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                      Wien,  30. Januar 2006                        

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3651/J-NR/2005 betreffend Durchlässigkeit des Bildungssystems, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Lebenslanges Lernen bedeutet die Bereitschaft zur ständigen Wissenserweiterung und kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Qualifikationen. In einer Wissens- und Informationsgesellschaft, in der sich das Wissen vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich alle vier Jahre verdoppelt, ist lebensbegleitendes Lernen für jeden Einzelnen von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung schafft besonders mit den vielfältigen und differenzierten Bildungsangeboten zahlreiche Anreize für ein lebensbegleitendes Lernen. Beginnend mit den Kindergärten über die differenzierten Bildungsangebote der Schulen bis zu den Bildungseinrichtungen wie Fachhochschulen und Universitäten schaffen wir die Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen, welches durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung vervollständigt wird.

 

Ad 3.:

Die Durchlässigkeit des Bildungssystems hat in Österreich traditionell einen sehr hohen Stellenwert. Wer möchte und dazu fähig ist, kann nach jedem Abschluss einen weiteren Bildungsweg beschreiten. Durch die Einführung der Berufsreifeprüfung ist es auch Jugendlichen, die sich für eine Lehrausbildung entschieden haben, möglich, eine weiterführende Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität zu absolvieren. Kein eingeschlagener Bildungsweg führt somit in eine Sackgasse. 

 

Ad 4. und 5.:

Einer der Bildungsschwerpunkte während des österreichischen EU-Vorsitzes ist die Weiterentwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens. Parallel zu dieser Entwicklung auf europäischer Ebene wird, um die Durchlässigkeit zwischen Bildungs- und Ausbildungssystemen weiter zu erhöhen, der Nationale Qualifikationsrahmen entwickelt. Dieser soll ermöglichen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen im weiteren Sinne (fachliche, persönliche und soziale) als Lernergebnisse zu beschreiben und so zwischen Bildungs- und Ausbildungssystemen sowie der Arbeitswelt leichter übertragbar zu machen.

 

Ad 6.:

ECTS Punkte ermöglichen eine leichtere Anerkennung von Prüfungen und unterstützen damit die Mobilität von Studierenden.

 

Ad 7. und 8.:

Praktische Erfahrungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sind in der universitären und wissenschaftlichen Weiterbildung, aber auch der dazugehörigen Forschung insofern wichtig, als sie in den akademischen Diskurs Erfahrungswerte, neue Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen. Dazu können Studierende mit Berufserfahrung einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Ad 9.:

Nach § 78 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 besteht die Möglichkeit sich Zusatzausbildungen im Sozialwesen anrechnen zu lassen. Bezüglich der Fachhochschul-Studiengänge gilt, dass gemäß § 12 Abs. 2 Z 6 FHStG eine Akkreditierung als Fachhochschul-Studiengang voraussetzt, dass die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse im Sinne der berufsorientierten Ausbildung des jeweiligen Studienganges vorgesehen ist und dadurch eine Verkürzung der Studienzeit erreicht werden kann.

 

Ad 10.:

In § 54 und 58, UG 2002 und § 5 FHSTG sind die Abschlüsse der jeweiligen Bildungseinrichtung festgehalten.

 

Ad 11.:

Voraussetzung für ein Doktoratsstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Magisterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Magisterstudienganges bzw. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen und ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Abschluss einer viersemestrigen Ausbildung oder einer viersemestrigen Zusatzausbildung im Sozialwesen entsprechen nicht dem oben geforderten Nachweis. Selbstverständlich ist es möglich, dass zunächst eine Zulassung zu einer so genannten Grundausbildung erfolgt, in deren Rahmen bisher erbrachte und bisherige Prüfungsleistungen anerkannt werden. Nach Abschluss dieser Grundausbildung, die durch erfolgte Anerkennungen verkürzt werden kann, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium möglich.

 

Ad 12. und 13.:

Diese Möglichkeit besteht bereits. Es können Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu Fachhochschul-Studiengängen zugelassen werden und nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad „Mag. (FH)“ verliehen bekommen. Die Beurteilung, ob die für ein Doktoratsstudium entsprechenden Zulassungsbedingungen vorliegen, obliegt der zum Doktoratsstudium zulassenden Universität. Die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (siehe Antwort zu Frage 4) wird die Anrechnung vergleichbarer Qualifikationen weiter erleichtern.

 

 

Die Bundesministerin:

Elisabeth Gehrer e.h.