3606/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen, haben
am 7. Dezember 2005
unter der Nr. 3703/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „ die Menschenrechtssituation von Lesben
und
Schwulen in Polen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In der polnischen Verfassung ist das Recht auf
Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit
in den Art. 14, 54
und 57 verankert. Zudem normiert Art. 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht der Versammlungs- und
Vereinsfreiheit.
Laut mir vorliegenden Berichten wurden die
angesprochenen Verbote durch die
Verwaltungsgerichte
in Warschau und Poznan (Posen) aufgehoben.
Zu Frage 2:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 7. Dezember 2000 auf der
Tagung
des Europäischen Rates von Nizza proklamiert. Sie wurde als Teil II in den Vertrag
über eine Verfassung für Europa
aufgenommen. Aufgrund noch nicht erfolgter Ratifikationen
des Verfassungsvertrags ist auch die Charta der Grundrechte für die
Mitgliedstaaten der
Europäischen Union nicht in Kraft.
Zu den Fragen 3 und 8:
Die Beurteilung einer Verletzung der EMRK obliegt den
unabhängigen polnischen Gerichten
und nach Ausschöpfung
des innerstaatlichen Instanzenzuges dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Ich gehe daher davon aus, dass das polnische Rechtssystem
entsprechende Mittel für die Betroffenen vorsieht, ihre Rechte zu wahren.
Zu Frage 4:
Österreich tritt für die uneingeschränkte Einhaltung der
Menschenrechte und gegen die
Diskriminierung von
Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ein.
Zu Frage 5 (Anmerkung: In der Anfrage sind 2
Fragen mit Ziffer 5 gestellt, sie werden wie
folgt beantwortet):
„Wie bewerten Sie im Kontext der homophoben Haltung von
Teilen der polnischen
Politik und
Behörden die Schließung der staatlichen Behörde, die für die
Gleichberechtigung und für sexuelle Minderheiten in Polen zuständig war?"
Laut
den mir vorliegenden Informationen wurden die Agenden des Amts der
Regierungsbeauftragten für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach
dessen
Schließung der Unterstaatssekretärin im
polnischen Ministerium für Sozialpolitik und Arbeit
übertragen.
„Medienberichten
zufolge erfolgte das Verbot der anfänglich genehmigten
Demonstration in Poznan aufgrund von
Interventionen aus der Partei ,Recht und
Gerechtigkeit' (PiS). Trifft dies Ihren Informationen nach zu?"
Meinem Ressort liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
Zu Frage 6:
Österreich
tritt für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte und gegen die
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung ein. Ich bin der festen
Überzeugung, dass das Recht auf freie Meinungs-, Rede- und
Versammlungsfreiheit das
Fundament eines demokratischen Rechtstaats ist.
Zu Frage 7:
Meinem Ressort sind diesbezüglich keine Fälle bekannt.
Zu Frage 9:
Im Falle eines Vorschlags der Europäischen Kommission
gemäß Artikel 13 EGV wird
Österreich der in
diesem Artikel vorgesehenen Vorgangsweise folgen.