3606/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 7. Dezember 2005 unter der Nr. 3703/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „ die Menschenrechtssituation von Lesben und
Schwulen in Polen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In der polnischen Verfassung ist das Recht auf Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit
in den Art. 14, 54 und 57 verankert. Zudem normiert Art. 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht der Versammlungs- und Vereinsfreiheit.

Laut mir vorliegenden Berichten wurden die angesprochenen Verbote durch die
Verwaltungsgerichte in Warschau und Poznan (Posen) aufgehoben.

Zu Frage 2:

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 7. Dezember 2000 auf der


Tagung des Europäischen Rates von Nizza proklamiert. Sie wurde als Teil II in den Vertrag
über eine Verfassung für Europa aufgenommen. Aufgrund noch nicht erfolgter Ratifikationen
des Verfassungsvertrags ist auch die Charta der Grundrechte für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union nicht in Kraft.

Zu den Fragen 3 und 8:

Die Beurteilung einer Verletzung der EMRK obliegt den unabhängigen polnischen Gerichten
und nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Ich gehe daher davon aus, dass das polnische Rechtssystem
entsprechende Mittel für die Betroffenen vorsieht, ihre Rechte zu wahren.

Zu Frage 4:

Österreich tritt für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte und gegen die
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ein.

Zu Frage 5 (Anmerkung: In der Anfrage sind 2 Fragen mit Ziffer 5 gestellt, sie werden wie
folgt beantwortet):

„Wie bewerten Sie im Kontext der homophoben Haltung von Teilen der polnischen
Politik und Behörden die Schließung der staatlichen Behörde, die für die
Gleichberechtigung und für sexuelle Minderheiten in Polen zuständig war?"

Laut den mir vorliegenden Informationen wurden die Agenden des Amts der
Regierungsbeauftragten für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach dessen
Schließung der Unterstaatssekretärin im polnischen Ministerium für Sozialpolitik und Arbeit
übertragen.


„Medienberichten zufolge erfolgte das Verbot der anfänglich genehmigten
Demonstration in Poznan aufgrund von Interventionen aus der Partei ,Recht und
Gerechtigkeit' (PiS). Trifft dies Ihren Informationen nach zu?"

Meinem Ressort liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

Zu Frage 6:

Österreich tritt für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte und gegen die
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ein. Ich bin der festen
Überzeugung, dass das Recht auf freie Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit das
Fundament eines demokratischen Rechtstaats ist.

Zu Frage 7:

Meinem Ressort sind diesbezüglich keine Fälle bekannt.

Zu Frage 9:

Im Falle eines Vorschlags der Europäischen Kommission gemäß Artikel 13 EGV wird
Österreich der in diesem Artikel vorgesehenen Vorgangsweise folgen.