3611/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 6. Dezember 2005 unter der Nr. 3676/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „krasse Verletzung der Informationspflicht
gem. 23 e B-VG über Vorhaben der Bundesregierung als Vorsitzführendes Land im Rat
der Europäischen Union"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Das operative Jahresprogramm des Rates für 2006 (Dok. 15216/05) sowie das Legislativ- und
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006, welche die Schwerpunkte der EU
unter österreichischem Ratsvorsitz festlegen, wurden als Vorhaben gemäß Art. 23e B-VG
dem Nationalrat übermittelt (GZ BMaA-EU.3.18.45/0112-III.2/2005 und BKA-
405.007/0098-IV/5/2005 vom 5.12.2005 bzw. GZ BMaA-EU.3.16.04/0009-III. 1/2005 vom
27.10.2005).

Das sogenannte „Weißbuch" wurde in der alleinigen Verantwortung des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten erstellt und verfolgt den Zweck, in komprimierter Art und
Weise Hintergrundinformationen über den österreichischen EU-Ratsvorsitz im ersten
Halbjahr 2006 bereitzustellen, jedoch nicht programmatisch eine politische Linie festzulegen.
Es handelt sich daher um eine rein innerösterreichische Unterlage und nicht um ein Dokument,


das in einem Gremium auf EU-Ebene bearbeitet wird. Das Weißbuch ist daher kein
„Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union" im Sinne des Art. 23e B-VG.

Nichtsdestotrotz wurde es zu Informationszwecken dem österreichischen Parlament im
November übermittelt, so wie es auch den Mitgliedern des Rates für Fragen der
österreichischen Integrations- und Außenpolitik und darüber hinaus Medien und anderen
Interessenten auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurde.