3613/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0282-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3694/J der Abgeordneten
Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Bislang wurden an die Bediensteten des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
noch keine elektronischen Dienstausweise ausgegeben. Die Einführung des
elektronischen Dienstausweises wird nach Abklärung der weiteren Vorgangsweise
erfolgen und ist grundsätzlich für Ende des Jahres 2006/Anfang des Jahres 2007
in Aussicht genommen.
Frage 2:
Es ist in Aussicht genommen, vor Ausstellung von
elektronischen Dienstausweisen mit der Personalvertretung das Einvernehmen
herzustellen.
Fragen 3 bis 19 und 21:
Seitens meines Ressorts gibt es zurzeit noch keine ‑ über
die bei der Beantwortung der Frage 1 erwähnte terminliche Festlegung
hinausgehenden - Pläne, Entscheidungen, Ausschreibungen, Beauftragungen oder
sonstige Maßnahmen zur Umsetzung des neuen § 60 Abs. 2a des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979.
Daher ist mir die Beantwortung von diesbezüglichen
Detailfragen oder die Schätzung möglicher Kosten noch nicht möglich. Ich werde
bei der Umsetzung der genannten Bestimmung der 2. Dienstrechts-Novelle
2005 jedoch höchsten Wert auf die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen ‑ insbesondere auch der Normen des Datenschutzrechtes und des
Personalvertretungsrechtes ‑ legen.
Frage 20:
Die ressortweite Ausstattung mit Zutrittskontrollsystemen
und Kartenlesegeräten an den Innentüren sowie der PCs mit Kartenlesegeräten und
der diesbezüglichen Software ist nicht geplant, daher wurden auch die möglichen
Kosten derartiger Maßnahmen nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen