3614/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0097-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3691/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Elektronische Dienstausweise und Datenschutz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 21:

Das Bundesministerium für Justiz hat bislang gegenüber einer Umstellung der herkömmlichen Dienstausweise auf elektronische Dienstkarten eine zurückhaltende Position eingenommen. Bisher wurden die Bediensteten des Justizressorts deshalb auch nicht mit elektronischen Dienstkarten (Dienstausweisen) im Sinne des erst mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 durch die 2. Dienstrechtsnovelle 2005 neu eingefügten Abs. 2a des § 60 BDG 1979 ausgestattet. Wann es angesichts der nach dem Übergangsrecht des § 247h Abs. 1 BDG 1979 eingeräumten Beschränkungs- bzw. Verschiebungsmöglichkeiten überhaupt dazu kommen wird, steht noch nicht fest. Da sämtliche Details und Modalitäten einer bislang nicht einmal in ein konkretes Planungsstadium getretenen Ausstattung noch vollkommen offen sind, ist eine Beantwortung der darauf zielenden Fragen vorerst nicht möglich. Was die Fragen von grundsätzlicher Natur betrifft, erlaube ich mir auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzler zur gleichlautenden Anfrage, Zahl 3684/J-NR/2005, zu verweisen.

. Februar 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)