3621/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0139-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend möchte ich die Gelegenheit
wahrnehmen, die sozial und ökologisch orientierten Maßnahmen des
Bundesministeriums für Finanzen auf dem Gebiet der Mineralölsteuer darzulegen.
In diesem Zusammenhang ist in
Erinnerung zu rufen, dass zur Ökologisierung des Steuersystems seitens der
Finanzverwaltung nicht nur Benzin je nach ökologischer Qualität (verbleit,
nicht verbleit, entschwefelt, nicht entschwefelt, biogener Anteil, kein
biogener Anteil, rein biogenen Ursprungs) mit 5 verschiedenen Steuersätzen,
sondern auch Gasöl (nicht entschwefelt, entschwefelt, für Heizzwecke und rein
biogenen Ursprungs) mit 4 verschiedenen Steuersätzen bedacht ist. Das in der
vorliegenden parlamentarischen Anfrage angesprochene Flüssiggas weist hingegen ‑ weil
eine ökologische Staffelung nicht erforderlich ist ‑ nur drei verschiedene
Steuersätze auf vergleichsweise niedrigem Niveau auf.
Da das gesundheitsgefährdende Potential
der in der Anfrage angeführten
Emissionen aus Motoren als Gefahr bekannt ist, erfolgte eine entsprechende
Gestaltung der verbrauchsteuerlichen Rahmenbedingungen in der Form, dass der
Verbrauch auf ökologische Energieträger gelenkt wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich
beispielsweise auf folgende derzeit geltenden Steuersätze hinweisen, die sich
jeweils auf ein Gigajoule beziehen:
für
verbleites Benzin mit einem Schwefelgehalt von
a) mehr als 10 mg/kg €
16,28
b) höchstens 10 mg/kg €
15,79
für unverbleites Benzin mit einem
Schwefelgehalt von
a) von mehr als 10 mg/kg €
13,95
b) höchstens 10 mg/kg €
13,47
für Flüssiggase,
wenn sie als Treibstoffe verwendet
werden, €
04,32
ansonsten (z.B.
heizen) €
00,86
für Treibstoffe biogenen Ursprungs €
00,00
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die in der Einleitung erfolgten
Darlegungen sind mir bekannt.
Zu 2., 2a und 2b:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
bei Flüssiggas folgende Steuersätze Anwendung finden:
261 € /1000 kg wenn es als Treibstoff
verwendet wird,
43 € /1000 kg wenn es für sonstige
Zwecke verwendet wird und
0 € /1000 kg wenn es als Treibstoff für
im Ortslinienverkehr eingesetzte Kraftfahrzeuge verwendet wird.
Nachdem der Individualverkehr
vorwiegend durch Bevölkerungsschichten mit höherem Einkommen erfolgt, das
Heizen von Wohnungen aber auch für einkommensschwache Mitbürger ein Erfordernis
darstellt, finde ich unterschiedliche Mineralölsteuersätze, die auf den
Verwendungszweck abgestimmt sind, schon aus sozialen Gründen sinnvoll.
In diesem Zusammenhang ist aber auch
festzuhalten, dass Flüssiggas ein Erdölprodukt und damit fossilen Ursprungs
ist. Es stellt somit einen wertvollen Rohstoff dar, der bei der Verwendung als
Treibstoff oder für Heiz-zwecke unwiederbringlich verbraucht wird. Nach Ansicht
des Bundes-ministeriums für Finanzen sollte daher der Verbrauch begrenzter
Rohstoffvorräte durch gestaffelte positive Steuersätze gelenkt gebremst werden
und im Gegenzug eine Förderung nachhaltig bewirtschaftbare biogener
Energieträger mit neutraler bzw. positiver CO2 Bilanz erfolgen.
Weiters ist zu beachten, dass ein
einheitlicher Steuersatz die
Verwendung von Flüssiggas als Treibstoff für den Individualverkehr zwar
begünstigen, die Verwendung für den öffentlichen Verkehr und für Heizzwecke
gegenüber dem derzeitigen Zustand aber benachteiligen würde.
Zu 3.:
Grundsätzlich bin ich davon überzeugt,
dass die bestehende Regelung An-reize in die richtige Richtung schafft und ein
Abgehen davon (Befreiungen oder Einheitssätze auf niedrigstem Niveau) den
Zielsetzungen der Ökologisierung zuwider läuft.
Die gegebenen Anreize für die
Flüssiggasverwendung ‑ und zwar eine gänz-liche Steuerbefreiung für den
Öffentlichen Verkehr und ein energieinhaltsbezogener Steuersatz für den
Individualverkehr, der ein Viertel des Steuer-satzes für Benzin beträgt ‑
machen Flüssiggas von der Seite der Mineralölsteuer bereits derzeit preislich
konkurrenzlos günstig und im Vergleich zu Deutschland noch dazu unbefristet.