3625/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0175-III/4a/2005

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                           

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 4. Februar 2006                                   

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3688/J-NR/2005 betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 6. Dezember 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Derzeit sind keine Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit elektronischen Dienstkarten ausgestattet. Da die bisherigen Dienstausweise ihre Gültigkeit noch bis 31. Dezember 2008 behalten, ist ein Umstieg erst im Laufe des Jahres 2006, spätestens Anfang 2007 vorgesehen. Die Befassung der Personalvertretung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des PVG vorgesehen.

 

Ad 3.:

Die Bürgerkarteneignung ist in der 2. Dienstrechtsnovelle 2005 vorgesehen. Über allfällige Zusatzfunktionen entscheidet grundsätzlich jedes Ressort selbst, wobei im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach derzeitigem Stand außer dem Ersatz des Dienstausweises keine weiteren Funktionen geplant sind.

 

Ad 4.:

Die Missbrauchskontrolle erfolgt durch den Dienstgeber entsprechend dem Datenschutzgesetz und durch die Überwachung der Datenschutzkommission.

 

Ad 5.:

Die Ausstattung mit zusätzlichen Daten oder Funktionen, die über die Bürgerkartenfunktion hinausgehen, ist auf der Dienstkarte weder vorgesehen noch möglich.

 

Ad 6. bis 9.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat keine solchen Aufträge erteilt, daher sind auch keine Angaben über ein Auftragsvolumen möglich.

 

Ad 10.:

Da noch keine Angebotseinholung/Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe erfolgt ist, sind Kostenangaben derzeit nicht möglich.

 

Ad 11.:

Unter Hinweis auf Punkt 3 werden mangels einer Zertifizierung (derzeit keine Verwendung als Bürgerkarte vorgesehen) keine Kosten anfallen.

 

Ad 12.:

Es darf festgehalten werden, dass die Nutzung als Bürgerkarte im BMBWK nicht vorgesehen ist.

 

Ad 13.:

Da keine Zertifizierung vorgesehen ist, wurden keine personenbezogenen Daten übermittelt.

 

Ad 14. bis 21.:

Es wurde keine Zertifizierung beantragt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.