3628/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/121-PMVD/2005                                                                                               3. Februar 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 6. Dezember 2005 unter der Nr. 3659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "CIA-Flug am 21.1.2003" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist darauf hin zu weisen, dass Flugbewegungen nur dann den Vollziehungsbereich meines Ressorts berühren, wenn es sich um Flüge ausländischer Militärluftfahrzeuge handelt, oder der Verdacht einer Verletzung der Lufthoheit oder einer Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres besteht.

Ungeachtet dessen haben der Vizekanzler und ich eine gemeinsame Anregung an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erstattet. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist offiziell an die amerikanische Botschaft mit dem Ersuchen um Erstattung von Auskünften betreffend Flugbewegungen unter Benützung österreichischen Staatsgebietes von Luftfahrzeugen, welche durch den amerikanischen Geheimdienst CIA für die Zwecke illegaler Gefangenentransporte verwendet worden sein könnten, herangetreten.

 

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die österreichische Luftraumüberwachung ist täglich mit rund 2.900 Flugbewegungen über österreichisches Territorium konfrontiert, von denen rund 86 Militärluftfahrzeuge betreffen. Auffällig- bzw. Unstimmigkeiten in den Flugplandaten bzw. Radarwahrnehmungen erfordern in durchschnittlich 12 Fällen täglich eine individuelle Bearbeitung. Im Hinblick auf die äußerst hohe Anzahl von Flugbewegungen und den für eine Ermittlung der von deutschen Militärflughäfen gestarteten Luftfahrzeuge überaus hohen Verwaltungsaufwand ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 3 bis 8:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist in diesem Zusammenhang an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien mit einer Anfrage herangetreten. Der zuständige US-Luftattachè beantwortete diese Anfrage damit, dass es sich um eine kommerzielle Betreiberfirma handelt, die Lufttransporte für diverse Unternehmen, aber auch die US-Regierung durchführt. Die amerikanische Vertretung entschuldigte sich und teilte mit, dass der Flug zivil angemeldet wurde, sie hievon keine Kenntnis hatte. Die betroffene zivile Firma habe in diesem Fall Logistikgüter für die US Regierung transportiert und sei nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sie für den Fall der Erbringung von Transportleistungen für die amerikanische Regierung die entsprechenden österreichischen Überflugsgenehmigungen einzuholen habe.