3633/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.02.2006
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BM
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-420100/0031-V/2/2005 Wien,
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3704/J
der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk betreffend Förderung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuung wie folgt:
Fragen 1
und 2:
Gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG sind Angelegenheiten
des Kindergarten- und Hortwesens - und damit die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen
- sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch der Vollziehung Landessache.
In den Jahren 1999/2000 sind den
Ländern Zweckzuschüsse für den flächen-deckenden Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen in der Höhe von € 43,6 Mio. gewährt worden. Die
Zweckzuschüsse hat der Bundesminister für Finanzen im Rahmen des
Finanzausgleiches zur Verfügung gestellt.
Fragen 3a und 3b):
Eine Elternbefragung im Auftrag des Ressorts hat
ergeben, dass sich die Eltern vor allem flexiblere Kinderbetreuung wünschen. In
einem Kinderbetreuungsgipfel von Bund (BMSG, BMGF, BMBWK) und den Ländern,
Gemeinden und Expert/innen wurde eine gemeinsame Vorgehensweise angestrebt. Für
Informationen über die Nachmittagsbetreuung im Schulbereich verweise ich auf
die Zuständigkeit des BMBWK.
Um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
erleichtern, habe ich dem Elternwunsch entsprechend die Förderung neuer,
innovativer Kinderbetreuungsprojekte vorgesehen und in den Budgets 2005 und
2006 je € 700.000,-- zur Anstoßförderung für die Entwicklung flexibler, neuer
und innovativer Kinderbetreuungsprojekte vorgesehen.
Seit 1. Jänner 2005 wurden 34
Kinderbetreuungseinrichtungen und 859 Kinderbetreuungsplätze gefördert.
Fragen
4 und 5:
Die Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung sind unter www.bmsg.gv.at abrufbar.
Mit
besten Grüßen