3633/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-420100/0031-V/2/2005                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3704/J der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk betreffend Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuung wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG sind Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens - und damit die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen - sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch der Vollziehung Landessache.

In den Jahren 1999/2000 sind den Ländern Zweckzuschüsse für den flächen-deckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Höhe von € 43,6 Mio. gewährt worden. Die Zweckzuschüsse hat der Bundesminister für Finanzen im Rahmen des Finanzausgleiches zur Verfügung gestellt.

 

Fragen 3a und 3b):

Eine Elternbefragung im Auftrag des Ressorts hat ergeben, dass sich die Eltern vor allem flexiblere Kinderbetreuung wünschen. In einem Kinderbetreuungsgipfel von Bund (BMSG, BMGF, BMBWK) und den Ländern, Gemeinden und Expert/innen wurde eine gemeinsame Vorgehensweise angestrebt. Für Informationen über die Nachmittagsbetreuung im Schulbereich verweise ich auf die Zuständigkeit des BMBWK.

Um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, habe ich dem Elternwunsch entsprechend die Förderung neuer, innovativer Kinderbetreuungsprojekte vorgesehen und in den Budgets 2005 und 2006 je € 700.000,-- zur Anstoßförderung für die Entwicklung flexibler, neuer und innovativer Kinderbetreuungsprojekte vorgesehen.

Seit 1. Jänner 2005 wurden 34 Kinderbetreuungseinrichtungen und 859 Kinderbetreuungsplätze gefördert.

 

Fragen 4 und 5:

 

Die Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung sind unter www.bmsg.gv.at abrufbar.

 

 

Mit besten Grüßen