3637/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr. Innovation und Technik

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

3637/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
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Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0035-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

Wien, am 6. Februar 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3662/J-NR/2005 betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 6. Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Aus welchen Gründen akzeptieren Sie nicht die fachlichen Vorschläge aus Ihrem Haus?

 

Antwort:

In internationalen Studien zu verkehrstelematischen Anlagen wird immer wieder festgehalten, dass der Befolgungsgrad von Verkehrsbeschränkungen mit der Nachvollziehbarkeit der Maßnahme in direkter Verbindung steht. Je verständlicher und nachvollziehbarer die Beschränkung für den Verkehrsteilnehmer ist, umso größer ist der Befolgungsgrad. Die Errichtung einer verkehrstelematischen Anlage in Verbindung mit einer Überwachung der angezeigten Geschwindigkeitsbeschränkungen entspricht daher genau den internationalen Erkenntnissen und stellt somit auch einen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit dar. Davon abweichende fachliche Stellungnahmen sind mir nicht bekannt.

 

Frage 2:

Aus welchen Gründen wählten Sie entgegen Ihren früheren Ankündigungen eine vierspurige Teststrecke?

 

Antwort:

Unterschiedliche Teststrecken wurden einer intensiven Begutachtung durch Sachverständige unterzogen und im Ergebnis wurde die gegenständliche Strecke durch den Sachverständigen als bestens geeignet empfohlen.

 

Fragen 3 und 4:

In welcher Höhe bewegen sich die Kosten für die Tests?

 

Wieviel kostet die Errichtung der „Section-Control“ zwischen Paternion und Spittal an der Drau?

 

 

Antwort:

Die Gesamtkosten für die Realisierung belaufen sich auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzungen auf rund 5,2 Mio. €. Auf die Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung entfallen dabei rund 1,4 Mio. €. Bis auf die Fundamente der Anlage sind alle Komponenten mobil und können somit jederzeit abgebaut und auf einem anderen Abschnitt wieder verwendet werden.

 

Frage 5:

Wer trägt die Kosten? Warum bezahlen Sie diese nicht aus Ihrer eigenen Tasche, da es sich bei Tempo 160 allein um Ihre persönlichen Wünsche handelt?

 

Antwort:

Durch die ASFINAG, den Straßenerhalter am hochrangigen Straßennetz, werden Verkehrswege in sehr gutem Erhaltungszustand angeboten. Für die Errichtung und Erhaltung dieser Verkehrswege werden jedes Jahr durch die ASFINAG beträchtliche Mittel aufgewendet, damit den Verkehrsteilnehmern diese Infrastruktur zur Verfügung steht. Es liegt also im ursächlichen Interesse der ASFINAG diese Investitionen zu schützen und den Verkehrsteilnehmern eine möglichst schnelle Verbindung anzubieten. Da die Fahrzeit eine wesentliche Entscheidungsgröße für die Wahl des Verkehrsweges darstellt, hat die ASFINAG daher ein Interesse, die durch sie betreute Infrastruktur so attraktiv wie möglich zu gestalten. Die Hebung der Verkehrssicherheit liegt auch im Interesse des Straßenerhalters. Alle diese Faktoren sprechen für eine Kostentragung durch die ASFINAG.

 

Frage 6:

Wodurch können Sie ausschließen, dass Sie persönlich geklagt werden, wenn ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Teststrecke passiert?

 

Antwort:

Auf diesem Abschnitt können Geschwindigkeiten flexibel geschalten werden. Bei hohem Verkehrsaufkommen, schlechtem Straßenzustand und ungünstigen Witterungsverhältnissen wird das höchst zulässige Geschwindigkeitslimit naturgemäß nach unten gesenkt. Bei geringem Verkehrsaufkommen, besten Fahrbahnbedingungen und ausgezeichneten Wetterverhältnissen kann ein höheres Geschwindigkeitslimit ohne verkehrlicher Sicherheitsbedenken laut einem verkehrssicherheitstechnischen Gutachten verordnet werden. Die Wahl der Geschwindigkeit in der den äußeren Verhältnissen angepassten Bandbreite an höchst zulässigen Geschwindigkeitslimits bleibt letztlich der Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers überlassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen