3639/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0013-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 6. Februar 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3665/J-NR/2005 betreffend Handy-Benutzung in Bussen und Bahnen, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 6. Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1, 2 und 4:

Was werden Sie zum Schutz der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln vor Einwirkungen der Mobilfunkstrahlung unternehmen?

 

Eine saubere Lösung wäre ein Verbot der Handybenutzung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, wie es auch in Flugzeugen üblich ist. Wie stehen Sie dazu?

 

Welche Schritte zur Aufklärung der Bevölkerung über die verstärkten Risiken der Handybenutzung in geschlossenen Räumen werden Sie setzen?

 

Antwort:

Die Berechnungen des japanischen Physikers Tsuyoshi Hondou aus dem Jahre 2002 gehen von einem sehr vereinfachten Rechenmodell aus. So wird etwa angenommen, dass elektromagnetische Wellen von den Wänden des Eisenbahnwaggons vollständig reflektiert werden und die einzigen Verluste durch die Abstrahlung elektromagnetischer Wellen nach Außen durch die Fenster entstehen.

 

Die den Berechnungen zugrunde gelegte Annahme einer dämpfungsfreien Wellenausbreitung im Inneren eines Eisenbahnwaggons, Busses oder eines beliebigen anderen Raumes, der voller Menschen ist, ist unrealistisch. Tsuyoshi Hondou ist bei seinen Berechnungen davon ausgegangen, dass der Eisenbahnwaggon mit 151 Fahrgästen besetzt ist wovon 30 gerade ihr Mobiltelefon verwenden.

 

Die deutsche Bundesanstalt für Strahlenschutz kommt in ihren Berechnungen, welchen die Angaben von Tsuyoshi Hondou zugrunde gelegt wurden, unter realistischen Rahmenbedingungen für einen ICE Waggon auf eine Anzahl von 104 mit maximaler Leistung strahlenden Mobiltelefonen im Bereich 900 MHz und auf 416 sendende Geräte im Bereich 1.800 MHz um die internationalen Referenzwerte zu erreichen.

 

Zu den von Ihnen erwähnten Messungen in einem Linienbus in München, in dem mit drei Mobiltelefonen bei maximal möglicher Sendeleistung telefoniert wurde, sei hier angemerkt, dass der Sitzplatz direkt zwischen den drei Telefonen 17,24 % des international gültigen Grenzwertes erreicht hat, wobei die Strahlenbelastung jedes einzelnen Gerätes einfach aufaddiert wurde, was nicht als realistisch zu betrachten ist. Von den insgesamt 29 vermessenen Sitzplätzen wurden zwei in einem Ausmaß von 10-15% des Grenzwertes bestrahlt, im Bereich 5-10% des Grenzwertes wurden fünf Sitzplätze gemessen. Vier Messwerte lagen unter 5 % und 17 Messwerte unter 1% des internationalen Grenzwertes.

 

In einer von Ihnen in der Anfrage nicht erwähnten Messung in einem Linienbus in Nürnberg wurden Werte für die elektrische Feldstärke je nach Abstand vom Mobiltelefon im Bereich von 1,43 bis 14,49 % des Grenzwertes erreicht, wobei die Messwerte zur Sicherheit um 40 % erhöht wurden. Für die Leistungsflussdichte lagen die Messergebnisse im Bereich von 0,03 bis 2,95 % des Grenzwertes.

 

Da nach dem Stand der Technik Grenzwertüberschreitungen nicht zu erwarten sind, kann ein darüber hinausgehender Maßnahmenkatalog nur durch gesetzliche Vorkehrungen umgesetzt werden. Entsprechende allfällige Initiativen des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen werde ich selbstverständlich unterstützen. Diesbezüglich verweise ich auf die Empfehlung der Gesundheitsministerin vom 28.12.2005 in denen besondere Ratschläge zur Verwendung von Mobiltelefonen veröffentlicht wurden.

 

Frage 3:

In Zügen der ÖBB wäre es zumindest möglich, analog zu den Nichtraucherabteilen handyfreie Waggons einzurichten und gleichzeitig die Fahrgäste auf die Gefahren durch das Telefonieren in geschlossenen Waggons aufmerksam zu machen. Wann werden solche handyfreien Waggons eingeführt?

 

Antwort:

Ob der jeweilige Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln, analog zu Nichtraucherabteilen, handyfreie Waggons einrichtet, liegt ausschließlich beim Betreiber selbst.

 

Frage 5:

Neuere Untersuchungen zeigen, dass sich durch die Benutzung von Mobiltelefonen (und auch durch die Einwirkung von Basisstationen) die Gehirnströme verändern und signifikante Verschlechterungen der kognitiven Leistungen (Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit) auftreten. Ist untersucht worden, ob eventuell Busunfälle auf Beeinträchtigungen des Fahrers durch Handytelefonate im Bus verursacht wurden?

 

 

 

 

Antwort:

Der von mir eingerichtete Wissenschaftliche Beirat Funk hat alle wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen zum Thema Mobilfunk und Gesundheit gesichtet und beurteilt. Nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung besteht bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr.

 

Von wissenschaftlichen Untersuchungen über entsprechende Kausalitätszusammenhänge von Mobilfunkstrahlen und Unfällen ist mir nichts bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen