3649/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.02.2006
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0021-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, am 6. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3695/J-NR/2005 betreffend elektronische
Dienstausweise und Datenschutz, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am
6. Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Sind Bedienstete bzw. Dienststellen Ihres
Ressorts bereits mit elektronischen Dienstkarten ausgestattet worden?
Wenn ja, wie viele Bedienstete bzw. welche
Dienststellen?
Wenn nein, ab wann soll diese Ausstattung
erfolgen?
Antwort:
Zur Zeit sind noch keine Bedienstete bzw. Dienststellen mit elektronischen Dienstkarten ausgestattet worden; eine Ausstattung wird für 2006 erwogen.
Frage 2:
Wurde bzw. wird für die Ausstellung der
elektronischen Dienstkarten die Zustimmung der zuständigen Personalvertretung
eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Gespräche mit der Personalvertretung wurden bereits geführt, eine geplante Einführung wird nur mit deren Einbindung erfolgen.
Frage 3:
Welche Funktionen (technische Funktionalitäten)
soll nach dem derzeitigen Stand der elektronische Dienstausweis für Ihr Ressort
aufweisen (ersuche um Darstellung der einzelnen Funktionen!)?
Antwort:
Geplant ist als Zusatzfunktion die Bürgerkartenfunktion. Hinsichtlich der Zugangskontrolle, welche ebenfalls für das Jahr 2006 geplant ist, wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Funktion ebenfalls auf die Dienstkarte gespeichert werden soll, oder ob der Zugang mit einer gesonderten Karte bzw. CHIP erfolgen soll.
Frage 4:
Wie und durch wen wird in Ihrem Ressort
sichergestellt, dass es dabei zu keinem Datenmissbrauch (zB Datenverknüpfung
oder systematische Überwachung) kommt?
Antwort:
Die Missbrauchskontrolle erfolgt durch den
Dienstgeber selbst, überwacht durch die Datenschutzkommission.
Frage 5:
Können Sie ausschließen, dass diese
elektronischen Dienstausweise durch DienstnehmerInnen auch privat (zB als
Einkaufskarte, e-card, park-card) verwendet werden können, oder anders gefragt:
Können die elektronischen Dienstausweise auch mit derartigen Funktionen
ausgestattet werden?
Antwort:
Die Ausstattung mit zusätzlichen Daten und
Funktionen ist auf der Karte weder vorgesehen noch möglich.
Fragen 6, 7, 8 und 9:
Trifft es zu, dass die Firma A-Trust Gesellschaft
für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH bereits mit der
Herstellung von elektronischen Dienstausweisen für Ihr Ressort beauftragt
worden ist oder dass eine derartige Beauftragung beabsichtigt ist?
Wenn ja, warum gerade diese Firma?
Trifft es weiters zu, dass die genannte Firma als
Zertifizierungsdiensteanbieter mit der Erstellung von qualifizierten Signaturzertifikaten
und Geheimhaltungszertifikaten mit Personenbindung für die Bediensteten Ihres
Ressorts beauftragt worden ist oder dass eine derartige Beauftragung
beabsichtigt ist?
Wenn ja, waren auch die zuständigen
Personalvertretungen in diese Entscheidung mit eingebunden? Falls ja: Wie hoch
ist das Auftragsvolumen für die Bediensteten Ihres Ressorts?
Wurde dieser Auftrag ausgeschrieben?
Falls ja: Wer ist aus einer derartigen
(EU-weiten?) Ausschreibung als Bestbieter hervorgegangen?
Falls nein: warum wurde dieser Auftrag nicht
ausgeschrieben?
Antwort:
Eine Beauftragung der Firma A-Trust durch das ho. Ressort ist nicht beabsichtigt.
Die BRZ GmbH war mit der Produktion der bisherigen Dienstkarten über das Personalinformationssystem (PIS) beauftragt. Dieser Auftrag wurde vom BMF so modifiziert, dass auch der elektronische Dienstausweis auf die gleiche Art wie sein Vorgängerprodukt, die "Dienstkarte", produziert werden kann. Die BRZ GmbH bedient sich für Leistungen, die sie dabei nicht selbst erbringen kann, ihres Subdienstleisters A‑Trust.
Fragen
10 und 11:
Wie hoch sind die Kosten eines elektronischen
Dienstausweises?
Wie hoch sind die einmaligen und die jährlich
anfallenden Zertifizierungskosten für die elektronischen Ausweise der
Bediensteten Ihres Ressorts?
Antwort:
Die Kosten sind abhängig von der Funktion und
Anzahl der bestellten Karten. Da noch keine Entscheidung hinsichtlich der
Anzahl der benötigten Karten und der gewünschten Funktionen gefallen ist,
können die Kosten auch noch nicht abgeschätzt werden.
Fragen 12 und 13:
Worin liegt Ihrer Auffassung nach das dienstliche
Erfordernis, allen Bediensteten – allenfalls auch gegen deren Willen – eine
Bürgerkarte auf Kosten des Steuerzahlers zur Verfügung zustellen?
Wurde bzw. wird vor Übermittlung der
personenbezogenen Daten der Ressortbediensteten an den
Zertifizierungsdiensteanbieter die gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000 erforderliche
Zustimmung der betroffenen Bediensteten eingeholt?
Falls nein, weshalb nicht?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).
Frage 14 und 15:
Wer hat die Ausstellung der Zertifikate beim
Zertifizierungsdiensteanbieter beantragt bzw. wird diese beantragen?
Für den Fall, dass Ihr Ressort als Dienstgeber
die Zertifikate für die Dienstnehmerinnen des Ressorts bereits beantragt hat
oder beantragen wird: Wurde bzw. wird vor der Antragstellung die hiefür
erforderliche Zustimmung jeder/jedes Betroffenen gemäß Art. 8 der
EU-SignaturRL, § 22 Abs. 1 SigG und § 11 Signaturverordnung eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).
Frage 16:
Wird vor Erstellung eines qualifizierten
Zertifikates (mit Personenbindung) die gemäß § 11 Signaturverordnung
erforderliche eigenhändige Unterschrift des Zertifikatwerbers eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ja.
Frage 17:
Sind die bereits ausgegebenen bzw. in Zukunft bei
allen anderen Dienststellen auszugebenden elektronischen Dienstausweise – auch
gegen den Willen der/des Bediensteten – mit einer Bürgerkartenfunktion und mit
den entsprechenden Zertifikaten ausgestattet?
Wenn nein, wie viele sind damit ausgestattet?
Falls ja: Welche Rechtsgrundlage ermächtigt sie
Ihrer Auffassung nach zu diesem Eingriff in die Privatautonomie der
Bediensteten?
Antwort:
Eine Ausstattung eines Dienstausweises mit der
Bürgerkartenfunktion wird nur bei dienstlicher Notwendigkeit bzw. wenn dies vom
Dienstnehmer gewünscht wird, erfolgen.
Frage 18:
§ 9 SigG sieht vor, dass jeder Signator ein für
seine Person ausgestelltes Zertifikat jederzeit widerrufen kann. Angenommen,
eine Vielzahl von Ressortbediensteten macht von diesem Recht Gebrauch: wie
würden Sie die für den Steuerzahler entstandenen Kosten für die nutzlos
gewordenen Zertifikate rechtfertigen?
Antwort:
Grundsätzlich ist ein Widerruf eines Zertifikats
auf Verlangen des Signators ohne Angabe von Gründen möglich. In den Fällen, in
denen die Bürgerkartenfunktion auf Grund dienstlicher Notwendigkeit zur Verfügung gestellt wird, wird ein
Widerruf nur bei Vorliegen bestimmter Umstände und Gründe in Betracht
kommen.
Frage 19:
Eine elektronische Signierung von amtlichen
Erledigungen mit einem Amtszertifikat darf nur durch approbationsbefugte
Bedienstete erfolgen. Wie rechtfertigen Sie die den Steuerzahlern
entstandenen/entstehenden Kosten für die Erstellung von Zertifikaten auch für
jene Bediensteten, die nicht approbationsbefugt sind?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).
Frage 20:
Wie hoch sind die (geschätzten) Kosten für
a) die ressortweite Ausstattung der Amtsgebäude
mit Zutrittskontrollsystemen und Kartenlesegeräten an den Innentüren?
b) die ressortweite Ausstattung der PC’s mit
Kartenlesegeräten?
c) die betriebsnotwendige Software?
Antwort:
Die Kosten für die Ausstattung des Amtsgebäudes
mit Zutrittskontrollen würden zur Gänze von der BIG getragen.
Eine ressortweite Ausstattung mit
Kartenlesegeräten würde nach derzeitigem Stand zu Gesamtkosten von ca. € 9400
führen.
Für die betriebsnotwendige Software würden keine
zusätzlichen Kosten anfallen, da vom Bund bereits im Jahr 2004 eine
Generallizenz für eine Bürgerkartenumgebungs-Software erworben wurde.
Frage 21:
Welche Vorteile erwachsen Ihnen bzw. dem/der
SteuerzahlerIn aus dieser Investition? Wurden Alternativszenarien geprüft, die
den angestrebten Nutzen kostengünstiger hätten entstehen lassen (beispielsweise
Karte + Code, jedoch ohne Zertifikat und Bürgerkartenfunktion)?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese
Überprüfungen?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).
Mit freundlichen Grüßen