3649/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0021-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am 6. Februar 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3695/J-NR/2005 betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 6. Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Bedienstete bzw. Dienststellen Ihres Ressorts bereits mit elektronischen Dienstkarten ausgestattet worden?

Wenn ja, wie viele Bedienstete bzw. welche Dienststellen?

Wenn nein, ab wann soll diese Ausstattung erfolgen?

 

Antwort:

Zur Zeit sind noch keine Bedienstete bzw. Dienststellen mit elektronischen Dienstkarten ausgestattet worden; eine Ausstattung wird für 2006 erwogen.

 

Frage 2:

Wurde bzw. wird für die Ausstellung der elektronischen Dienstkarten die Zustimmung der zuständigen Personalvertretung eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Gespräche mit der Personalvertretung wurden bereits geführt, eine geplante Einführung wird nur mit deren Einbindung erfolgen.

 

Frage 3:

Welche Funktionen (technische Funktionalitäten) soll nach dem derzeitigen Stand der elektronische Dienstausweis für Ihr Ressort aufweisen (ersuche um Darstellung der einzelnen Funktionen!)?

 

Antwort:

Geplant ist als Zusatzfunktion die Bürgerkartenfunktion. Hinsichtlich der Zugangskontrolle, welche ebenfalls für das Jahr 2006 geplant ist, wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Funktion ebenfalls auf die Dienstkarte gespeichert werden soll, oder ob der Zugang mit einer gesonderten Karte bzw. CHIP erfolgen soll.

 

Frage 4:

Wie und durch wen wird in Ihrem Ressort sichergestellt, dass es dabei zu keinem Datenmissbrauch (zB Datenverknüpfung oder systematische Überwachung) kommt?

 

Antwort:

Die Missbrauchskontrolle erfolgt durch den Dienstgeber selbst, überwacht durch die Datenschutzkommission.

 

Frage 5:

Können Sie ausschließen, dass diese elektronischen Dienstausweise durch DienstnehmerInnen auch privat (zB als Einkaufskarte, e-card, park-card) verwendet werden können, oder anders gefragt: Können die elektronischen Dienstausweise auch mit derartigen Funktionen ausgestattet werden?

 

Antwort:

Die Ausstattung mit zusätzlichen Daten und Funktionen ist auf der Karte weder vorgesehen noch möglich.

 

Fragen 6, 7, 8 und 9:

Trifft es zu, dass die Firma A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH bereits mit der Herstellung von elektronischen Dienstausweisen für Ihr Ressort beauftragt worden ist oder dass eine derartige Beauftragung beabsichtigt ist?

Wenn ja, warum gerade diese Firma?

 

Trifft es weiters zu, dass die genannte Firma als Zertifizierungsdiensteanbieter mit der Erstellung von qualifizierten Signaturzertifikaten und Geheimhaltungszertifikaten mit Personenbindung für die Bediensteten Ihres Ressorts beauftragt worden ist oder dass eine derartige Beauftragung beabsichtigt ist?

 

Wenn ja, waren auch die zuständigen Personalvertretungen in diese Entscheidung mit eingebunden? Falls ja: Wie hoch ist das Auftragsvolumen für die Bediensteten Ihres Ressorts?

 

Wurde dieser Auftrag ausgeschrieben?

Falls ja: Wer ist aus einer derartigen (EU-weiten?) Ausschreibung als Bestbieter hervorgegangen?

Falls nein: warum wurde dieser Auftrag nicht ausgeschrieben?

 

Antwort:

Eine Beauftragung der Firma A-Trust durch das ho. Ressort ist nicht beabsichtigt.

Die BRZ GmbH war mit der Produktion der bisherigen Dienstkarten über das Personalinformationssystem (PIS) beauftragt. Dieser Auftrag wurde vom BMF so modifiziert, dass auch der elektronische Dienstausweis auf die gleiche Art wie sein Vorgängerprodukt, die "Dienstkarte", produziert werden kann. Die BRZ GmbH bedient sich für Leistungen, die sie dabei nicht selbst erbringen kann, ihres Subdienstleisters A‑Trust.

 

Fragen  10 und 11:

Wie hoch sind die Kosten eines elektronischen Dienstausweises?

 

Wie hoch sind die einmaligen und die jährlich anfallenden Zertifizierungskosten für die elektronischen Ausweise der Bediensteten Ihres Ressorts?

 

Antwort:

Die Kosten sind abhängig von der Funktion und Anzahl der bestellten Karten. Da noch keine Entscheidung hinsichtlich der Anzahl der benötigten Karten und der gewünschten Funktionen gefallen ist, können die Kosten auch noch nicht abgeschätzt werden.

 

Fragen 12 und 13:

Worin liegt Ihrer Auffassung nach das dienstliche Erfordernis, allen Bediensteten – allenfalls auch gegen deren Willen – eine Bürgerkarte auf Kosten des Steuerzahlers zur Verfügung zustellen?

 

Wurde bzw. wird vor Übermittlung der personenbezogenen Daten der Ressortbediensteten an den Zertifizierungsdiensteanbieter die gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000 erforderliche Zustimmung der betroffenen Bediensteten eingeholt?

Falls nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).

 

Frage 14 und 15:

Wer hat die Ausstellung der Zertifikate beim Zertifizierungsdiensteanbieter beantragt bzw. wird diese beantragen?

Für den Fall, dass Ihr Ressort als Dienstgeber die Zertifikate für die Dienstnehmerinnen des Ressorts bereits beantragt hat oder beantragen wird: Wurde bzw. wird vor der Antragstellung die hiefür erforderliche Zustimmung jeder/jedes Betroffenen gemäß Art. 8 der EU-SignaturRL, § 22 Abs. 1 SigG und § 11 Signaturverordnung eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).

 

Frage 16:

Wird vor Erstellung eines qualifizierten Zertifikates (mit Personenbindung) die gemäß § 11 Signaturverordnung erforderliche eigenhändige Unterschrift des Zertifikatwerbers eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ja.

 

Frage 17:

Sind die bereits ausgegebenen bzw. in Zukunft bei allen anderen Dienststellen auszugebenden elektronischen Dienstausweise – auch gegen den Willen der/des Bediensteten – mit einer Bürgerkartenfunktion und mit den entsprechenden Zertifikaten ausgestattet?

Wenn nein, wie viele sind damit ausgestattet?

Falls ja: Welche Rechtsgrundlage ermächtigt sie Ihrer Auffassung nach zu diesem Eingriff in die Privatautonomie der Bediensteten?

 

Antwort:

Eine Ausstattung eines Dienstausweises mit der Bürgerkartenfunktion wird nur bei dienstlicher Notwendigkeit bzw. wenn dies vom Dienstnehmer gewünscht wird, erfolgen.

 

Frage 18:

§ 9 SigG sieht vor, dass jeder Signator ein für seine Person ausgestelltes Zertifikat jederzeit widerrufen kann. Angenommen, eine Vielzahl von Ressortbediensteten macht von diesem Recht Gebrauch: wie würden Sie die für den Steuerzahler entstandenen Kosten für die nutzlos gewordenen Zertifikate rechtfertigen?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist ein Widerruf eines Zertifikats auf Verlangen des Signators ohne Angabe von Gründen möglich. In den Fällen, in denen die Bürgerkartenfunktion auf Grund dienstlicher Notwendigkeit  zur Verfügung gestellt wird, wird ein Widerruf nur bei Vorliegen bestimmter Umstände und Gründe in Betracht kommen. 

 

Frage 19:

Eine elektronische Signierung von amtlichen Erledigungen mit einem Amtszertifikat darf nur durch approbationsbefugte Bedienstete erfolgen. Wie rechtfertigen Sie die den Steuerzahlern entstandenen/entstehenden Kosten für die Erstellung von Zertifikaten auch für jene Bediensteten, die nicht approbationsbefugt sind?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).

 

Frage 20:

Wie hoch sind die (geschätzten) Kosten für

a) die ressortweite Ausstattung der Amtsgebäude mit Zutrittskontrollsystemen und Kartenlesegeräten an den Innentüren?

b) die ressortweite Ausstattung der PC’s mit Kartenlesegeräten?

c) die betriebsnotwendige Software?

 

Antwort:

Die Kosten für die Ausstattung des Amtsgebäudes mit Zutrittskontrollen würden zur Gänze von der BIG getragen.

Eine ressortweite Ausstattung mit Kartenlesegeräten würde nach derzeitigem Stand zu Gesamtkosten von ca. € 9400 führen.

Für die betriebsnotwendige Software würden keine zusätzlichen Kosten anfallen, da vom Bund bereits im Jahr 2004 eine Generallizenz für eine Bürgerkartenumgebungs-Software erworben wurde.

 

Frage 21:

Welche Vorteile erwachsen Ihnen bzw. dem/der SteuerzahlerIn aus dieser Investition? Wurden Alternativszenarien geprüft, die den angestrebten Nutzen kostengünstiger hätten entstehen lassen (beispielsweise Karte + Code, jedoch ohne Zertifikat und Bürgerkartenfunktion)?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Überprüfungen?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers (3684/J-NR/2005).

 

 

Mit freundlichen Grüßen