3658/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0003-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3708/J der Abgeordneten Mag.
Andrea Kuntzl und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 3:
Die beiden in der Einleitung der Anfrage zitierten
Verfassungsnormen wurden keinesfalls missachtet:
Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich Art. 18 Abs. 1
B-VG uneingeschränkt auch auf den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
bezieht, wurde diese Verfassungsbestimmung nicht verletzt, weil das
Stellenbesetzungsgesetz die Ausschreibung der Position eines Geschäftsführers
bereits vor der Entstehung der Gesellschaft zulässt.
Frage 2:
Die Beschlussfassung des Nationalrates über die
Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erfolgte
bereits am 21.12.2005. Bereits im Zuge des von der EU geförderten Projektes
einer nationalen Koordinierungsstelle für den Bereich der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf wurde in den Jahren 2002 und 2003 intensiv und tiefgreifend
unter Einbeziehung der Fachbeamt/innen und externer Expert/innen ein
Geschäftsmodell als gemeinnützige GmbH als bestes Modell für diese Aufgabenerfüllung
erarbeitet.
Auch das Regierungsprogramm sieht eine
Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Ausgehend von der
Struktur einer GmbH kann durch die Partnerschaften der Familienallianz aus
Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft leichter die Einbindung und
Mitwirkung relevanter Bereiche erfolgen.
Fragen 4 - 7:
Gegen Ihre negativen Aussagen zu Verwaltungsabläufen
im Bundesministerium f. soz. Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
verwehre ich mich. Die Abwicklung von Förderansuchen bzw. von Werkverträgen
orientiert sich an haushaltsrechtlichen Vorschriften bzw. an den
Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen, den Sonderrichtlinien
meines Ressorts bzw. Vergabebestimmungen nach dem Bundesvergabegesetz 2002.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden ebenfalls
von der Familie & Beruf Management GmbH eingehalten.
Von der Bündelung der Vereinbarkeitsmaßnahmen und
Vernetzung mit wichtigen Partnern der Vereinbarkeit ist eine breitere Wirkung
und sind zusätzliche Synergien zu erwarten.
Frage 8:
Es sind keine Ausgliederungen in Planung.
Mit freundlichen Grüßen