3658/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0003-I/A/4/2006                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3708/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 und 3:

Die beiden in der Einleitung der Anfrage zitierten Verfassungsnormen wurden keinesfalls missachtet:

Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich Art. 18 Abs. 1 B-VG uneingeschränkt auch auf den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung bezieht, wurde diese Verfassungsbestimmung nicht verletzt, weil das Stellenbesetzungsgesetz die Ausschreibung der Position eines Geschäftsführers bereits vor der Entstehung der Gesellschaft zulässt.

Frage 2:

Die Beschlussfassung des Nationalrates über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erfolgte bereits am 21.12.2005. Bereits im Zuge des von der EU geförderten Projektes einer nationalen Koordinierungsstelle für den Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in den Jahren 2002 und 2003 intensiv und tiefgreifend unter Einbeziehung der Fachbeamt/innen und externer Expert/innen ein Geschäftsmodell als gemeinnützige GmbH als bestes Modell für diese Aufgabenerfüllung erarbeitet.

Auch das Regierungsprogramm sieht eine Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Ausgehend von der Struktur einer GmbH kann durch die Partnerschaften der Familienallianz aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft leichter die Einbindung und Mitwirkung relevanter Bereiche erfolgen.

Fragen 4 - 7:

Gegen Ihre negativen Aussagen zu Verwaltungsabläufen im Bundesministerium f. soz. Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verwehre ich mich. Die Abwicklung von Förderansuchen bzw. von Werkverträgen orientiert sich an haushaltsrechtlichen Vorschriften bzw. an den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen, den Sonderrichtlinien meines Ressorts bzw. Vergabebestimmungen nach dem Bundesvergabegesetz 2002.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden ebenfalls von der Familie & Beruf Management GmbH eingehalten.

Von der Bündelung der Vereinbarkeitsmaßnahmen und Vernetzung mit wichtigen Partnern der Vereinbarkeit ist eine breitere Wirkung und sind zusätzliche Synergien zu erwarten.

Frage 8:

Es sind keine Ausgliederungen in Planung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen