3663/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

                     

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 21. Dezember 2005 unter der Nummer 3746/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Duldung nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch die Bundespolizeidirektion Salzburg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

Die traditionellen Totengedenken des Salzburger Vereines „Soldatenvereinigung Kameradschaft-IV“ am Allerheiligentag laufen seit einigen Jahren nach dem gleichen Schema ab, und stellen in dieser Form keine gesetzwidrigen Handlungen nach dem Ver-botsgesetz dar. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5082/J vom 30. Oktober 1998 hinweisen. Diese Gedenk-feiern wurden von der zuständigen Sicherheitsbehörde auf allfällige Gesetzesverstöße überwacht. Eine Anzeige im Jahre 1998 im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten gemäß  § 3 Verbotsgesetz wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.