3668/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

S91143/127-PMVD/2005    15. Februar 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 15. Dezem­ber 2005 unter der Nr. 3711/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "neue Festlegungen für die Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Generalmajor Höfler wurde am 8. Dezember 2005 durch mich zum Kommandanten des im Rahmen der Reform des Österreichischen Bundesheeres neu geschaffenen Streitkräfteführungskommandos designiert. In Absprache mit der Gruppe Kommunikation wurde eine Reihe von Interview-Terminen in Aussicht genommen. Die Fragen der Journalisten im Rahmen dieser Interviews wurden vorweg an den Befragten nicht übermittelt.

Wie den Anfragestellern bereits aus vielen parlamentarischen Behandlungen bekannt ist, wird der Eurofighter „Typhoon“ ausschließlich als Luftraumüberwachungsflugzeug zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Luftraumüberwachung und -sicherung und nicht als Erdkampfflugzeug erworben. Eine Verwendung von Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ im Rahmen zukünftiger Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres ist zwar möglich, derzeit aber nicht vorgesehen.

Ich darf den Anfragestellern in Erinnerung rufen, dass bereits in der Vergangenheit – und auch mit Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion im Hauptausschuss des National­rates – österreichische Soldaten als Experten für Kampfstoffe und Kampfmittel im Rahmen der United Nations Special Commission (UNSCOM) in den Irak entsandt wurden. Derzeit ist keine Entsendung in diese Region geplant.

Generalmajor Höfler hat auf die zweifelsfrei bestehende tiefgehende Verbundenheit der österreichischen Bevölkerung mit dem Status der immer währenden Neutralität hingewiesen. Die österreichische Neutralität und die Teilnahme an internationalen Einsätzen nach dem im Jahre 1997 mit Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) hindern einander nicht.

Zu 5:

Wie Österreich bereits im EU-Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ im November 1999 erklärt hat, werden die Ziele der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen voll unterstützt und aktiv mitgestaltet. Unter Berücksichtigung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten wird im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an der Verbesserung der gemeinsamen militärischen Fähigkeiten Europas gearbeitet.

 

Zu 6:

Wie die gemeinsame, erfolgreiche Teilnahme vieler europäischer Staaten an internationalen Krisenmanagement-Einsätzen beweist, wird die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stetig intensiver und erfordert zahlreiche Konferenzen, Abstimmungen und Vorbereitungsmaßnahmen. Jenseits der dienst- und besoldungsrechtlichen Beurteilung kommt es selbstverständlich insbesondere durch das Schengener Übereinkommen und der damit verbundenen Reisefreiheit zu einem Abbau von Grenzen und Barrieren. Die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen – auch in Deutschland, das enger militärischer Partner Österreichs ist – erfolgt selbstverständlich als Auslandsdienstreise. Zu Übungen im Ausland werden Soldaten nach dem KSE-BVG entsendet.

 

Zu 7:

Wenn man – wie die Bundesregierung – die Sicherheit Österreichs garantieren möchte, gibt es keinen Grund, einseitig vom Vertrag mit der Eurofighter GmbH zurückzutreten. Im Übrigen verweise ich auf den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs 3/2005, der dezidiert festhält, dass das Luftraumüberwachungsflugzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ als Bestbieter aus dem Vergabeverfahren hervorgegangen ist. Als „politisch“ an dieser Entscheidung kann gewertet werden, dass über die Qualifikation als Bestbieter hinaus, das europäische Produkt gewählt wurde, und sich die vier Betreibernationen Großbritannien, Deutschland, Italien und Spanien darauf verständigt haben gemeinsam am Markt mit einem Produkt aufzutreten, welches im europäischen Kontext aufgrund der vorgesehenen Ausbildungskooperationen, dem Technologiezugang - auch für das Bundesheer und die österreichische Wirtschaft - hohe Synergieeffekte für Europa erwarten läßt.

Zu 8:

Eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Luftraumüberwachung gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist nicht zuletzt zur Sicherung internationaler Großveran­staltungen erforderlich. Als aktuelle Beispiele dafür können der Gipfel des „World Economic Forum“ in Davos, aber auch die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland, der Fußball-Europameisterschaft durch Österreich und die Schweiz sowie der Olympischen Winterspiele in Turin genannt werden. In solchen Fällen werden bilaterale Übereinkommen getroffen, die allfällige innerstaatliche Maßnahmen der beteiligten Staaten durch gegenseitigen Informationsaustausch erleichtern. Es ist mit der Neutralität unvereinbar, den aktiven Schutz der vollen Souveränität Österreichs – insbesondere im Luftraum – außer Acht zu lassen.

Zu 9:

Das militärische Konzept der Luftraumüberwachung geht vom „Prinzip der angemessenen Reaktion“ aus. Das heißt, dass wir mit den derzeit eingesetzten Mitteln der derzeitigen Bedrohungslage hervorragend entsprechen. Die Sicherheitsexperten in meinem Ministerium haben mir mehrfach bestätigt, dass die Luftraumüberwachung mit 18 Eurofightern und mit der bestellten Ausrüstung lückenlos gewährleistet werden kann. Der Eurofighter kann bei Tag, bei Nacht und bei schlechtem Wetter für die nächsten 30 bis 40 Jahre eingesetzt werden. Wenn nötig, ist 24 Stunden am Tag die angemessene Einsatzbereitschaft des gesamten Systems verfügbar.