3669/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2006
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/128-PMVD/2005 13.
Februar 2006
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Genossinnen und Genossen haben am 15. Dezember 2005 unter der Nr. 3715/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’Geheimpapier’ zu Kasernenstandorten in Niederösterreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Bundesheerreform erfolgt – wie auch den Anfragestellern bekannt ist – äußerst transparent und ist für die Öffentlichkeit auch über das Internet detailliert einsehbar. So hat die im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend eine neue Organisationsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt, die von der Bundesregierung – der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend – am 24. Mai 2005 beschlossen wurde.
Am 7. Juni 2005 verfügte die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte „Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung“, nachdem mit allen Landeshauptleuten eingehende Gespräche über die Garnisonierung des Bundesheeres in den Bundesländern geführt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt wurden weiters bereits all jene militärischen Standorte veröffentlicht, die über das Jahr 2010 hinaus militärisch genutzt werden sollen.
Auf die beiden Regierungsbeschlüsse
aufbauend werden zur weiteren Steuerung der Umsetzung der Bundesheerreform
Planungsdokumente erarbeitet, die den Weg des Bundesheeres in die Zukunft
beschreiben und die Transformation in den nächsten Jahren bestimmen werden.
Darin wird auch die grundsätzliche Ausrichtung des Bundesheeres im Hinblick auf
die zu erreichenden Fähigkeiten in der Zielstruktur dargestellt. Es ist
beabsichtigt, die konkreten Umsetzungsschritte jeweils in Halbjahresblöcken
anzuordnen.
Im
Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise
Beantwortung der vorliegenden Anfrage.