3676/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, haben am
21. Dezember 2005 unter der Nr. 3732/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Flugticketsteuer oder Tobinsteuer zur Finanzierung der Entwicklungs-
zusammenarbeit" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Österreich trägt die Beschlüsse der EU, die eine stufenweise Anhebung der ODA-Quoten der
einzelnen Mitgliedstaaten auf mindestens 0,33 % des BNE bis zum Jahr 2006, auf 0,51 % des BNE
bis 2010 sowie auf 0,7 % des BNE bis 2015 zum Ziel haben, mit.

Die Frage der Finanzierung der ODA Leistungen liegt in der Zuständigkeit des Bundesministers für
Finanzen. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Finanzen
(3731/J-NR/2005), in der das Bekenntnis zur Erfüllung der europäischen ODA Ziele durch
Österreich klar festgehalten ist.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Unter britischem Ratsvorsitz hat es eine Debatte über die Einführung einer Abgabe auf Flugtickets
als Instrument zur Mobilisierung von zusätzlichen Ressourcen für die Entwicklungszusammenarbeit
gegeben. Österreich hat sich für eine EU weit verpflichtende flugbezogene Besteuerung
ausgesprochen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Anfragebeantwortung durch den
Bundesminister für Finanzen (3731/J-NR/2005).

Die Einführung einer Devisentransaktionssteuer oder anderer Steuern für die Finanzierung der
Entwicklungskooperation ist nicht Bestandteil des österreichischen EU-Präsidentschaftsprogramms.
Die Erfüllung der europäischen ODA- Quoten-Ziele durch Österreich wird dadurch nicht betroffen.