3676/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.02.2006
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BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen, haben am
21. Dezember 2005
unter der Nr. 3732/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Flugticketsteuer oder Tobinsteuer zur Finanzierung der
Entwicklungs-
zusammenarbeit" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Österreich
trägt die Beschlüsse der EU, die eine stufenweise Anhebung der ODA-Quoten der
einzelnen Mitgliedstaaten auf mindestens
0,33 % des BNE bis zum Jahr 2006, auf 0,51 % des BNE
bis 2010 sowie auf 0,7 % des BNE bis 2015 zum Ziel haben, mit.
Die
Frage der Finanzierung der ODA Leistungen liegt in der Zuständigkeit des
Bundesministers für
Finanzen. Ich verweise daher auf die
Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Finanzen
(3731/J-NR/2005), in der das
Bekenntnis zur Erfüllung der europäischen ODA Ziele durch
Österreich klar festgehalten ist.
Zu den Fragen 3 und 4:
Unter
britischem Ratsvorsitz hat es eine Debatte über die Einführung einer Abgabe auf
Flugtickets
als Instrument zur Mobilisierung von
zusätzlichen Ressourcen für die Entwicklungszusammenarbeit
gegeben. Österreich hat sich für eine EU weit verpflichtende
flugbezogene Besteuerung
ausgesprochen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Anfragebeantwortung
durch den
Bundesminister für Finanzen (3731/J-NR/2005).
Die
Einführung einer Devisentransaktionssteuer oder anderer Steuern für die
Finanzierung der
Entwicklungskooperation ist nicht
Bestandteil des österreichischen EU-Präsidentschaftsprogramms.
Die Erfüllung der europäischen ODA- Quoten-Ziele durch Österreich wird dadurch
nicht betroffen.