3677/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien     

                       

 

GZ: BMI-LR2220/0040-III/1/b/2006

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 21. Dezember 2005 unter der Nummer 3750/J an mich eine schriftliche parla-mentarische Anfrage betreffend „Studien hinsichtlich Überwachungsmaßnahmen Privater und Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der österreichischen Exekutive“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) fällt ausschließlich die polizeiliche Videoüberwachung nach den einschlägigen Bestimmungen des Sicherheits-polizeigesetzes. Betreffend Videoüberwachung durch Private an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen handelt es sich um Angelegenheiten des Datenschutzes – hier fällt dem BM.I keine Regelungskompetenz zu.

 


Zu Frage 2:

Für eine Studie über die Mitarbeiter– und Mitarbeiterinnenzufriedenheit ist es angezeigt, die Verfestigung der Reformen des Projektes Team04 und damit ein gewisses Kontinuum des Regelbetriebes abzuwarten. Die Studie wird daher zum gegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden.

 

 

Zu Frage 3:

Ziel der Studie soll es sein, repräsentative und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Der Studie werden daher  nur anerkannte Methoden der empirischen Sozialforschung zu Grunde gelegt werden, die nachhaltige Aussagen mit hoher Validität über die Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bereich der Exekutive nach Umsetzung des Projekts Team04 treffen werden. Dazu zählen beispielsweise quantitative Befragungen mit dem Ziel, eine möglichst hohe Zahl an Respondenten aus der Zielgruppe (= Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Exekutive) zu gerieren, oder qualitative Befragungen, deren Methodik auf einer geringeren Zahl an ausgewählten Respondenten, die sich einer intensiven persönlichen Befragung stellen, basiert. Beide Methoden sind geeignete und valide Instrumente der empirischen Sozialforschung. Für die Durchführung der angekündigten Studie wird davon ausgegangen, dass ein Methodenmix zum Einsatz gelangt.