3679/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.02.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 16. Februar 2006

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0147-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3733/J betreffend anmeldepflichtige Beihilfen, welche die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Vom Land Niederösterreich wurden keine der in der Anfrage behaupteten Förderungen zugunsten der Mörwald GmbH als Einzelfall an die Europäische Kommission notifiziert. EU-beihilfenrechtskonforme Förderungen können jedoch auch ohne vorherige Einzelnotifikation im Rahmen bestehender Beihilfenregelungen oder nach der "De minimis"-Regel erfolgen. Bestehende Beihilfenregelungen umfassen hierbei notifizierte und von der Europäischen Kommission genehmigte sowie zur Gruppenfreistellung an die Europäische Kommission mitgeteilte Beihilfenregelungen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

 

Die hier angesprochenen Punkte betreffen die Förderungsverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandes Niederösterreich. Die in der Frage aufgeworfenen einzelnen Förderungen können jedenfalls, sollten sie tatsächlich in dieser Art und diesem Umfang zugesagt worden sein oder werden, EU-beihilfenrechtskonform im Rahmen bestehender Beihilfenregelungen oder "De minimis"-Beihilfenregelungen des Landes Niederösterreich gewährt werden. Eine gesonderte Meldung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder die Europäische Kommission wäre diesfalls nicht erforderlich. Eine abschließende, nähere Bewertung der in der Anfrage aufgelisteten Beihilfen ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mangels detaillierter Informationen nicht möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Land Niederösterreich hat der Europäischen Kommission bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit rund 35 bestehende Beihilfenregelungen gemeldet. Eine etwa gleich hohe Anzahl an "De minimis"-Beihilfenregelungen wurde von Niederösterreich dem nationalen "De minimis"-Monitoring gemeldet. Die Förderungsprogramme des Landes Niederösterreich decken hierbei nahezu das gesamte Spektrum der einschlägigen Beihilfenkategorien (z. B. Regional-, KMU-, Forschungs- und Entwicklungs-, Umweltschutzbeihilfen etc.) ab.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat die Mörwald GmbH aus Bundesmitteln zwei Förderungen erhalten, einmal im Rahmen einer bestehender Beihilfenregelung und einmal als "De minimis"-Beihilfe. Seitens des Landes Niederösterreich wurden im genannten Zeitraum sieben Förderungen im Rahmen bestehender Beihilfenregelungen gewährt. Die Förderungen lagen jeweils unter € 100.000,-, in den meisten Fällen deutlich unter € 10.000,-. Sie wurden überwiegend für Neu- oder Erweiterungsin-vestitionen verwendet.  

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Dieser Punkt fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.