3679/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Februar 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0147-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3733/J betreffend anmeldepflichtige Beihilfen, welche die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Vom Land Niederösterreich wurden keine der in
der Anfrage behaupteten Förderungen zugunsten der Mörwald GmbH als Einzelfall
an die Europäische Kommission notifiziert. EU-beihilfenrechtskonforme
Förderungen können jedoch auch ohne vorherige Einzelnotifikation im Rahmen
bestehender Beihilfenregelungen oder nach der "De minimis"-Regel
erfolgen. Bestehende Beihilfenregelungen umfassen hierbei notifizierte und von
der Europäischen Kommission genehmigte sowie zur Gruppenfreistellung an die
Europäische Kommission mitgeteilte Beihilfenregelungen.
Antwort zu
den Punkten 2 und 4 der Anfrage:
Die hier angesprochenen Punkte betreffen die
Förderungsverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandes
Niederösterreich. Die in der Frage aufgeworfenen einzelnen Förderungen können
jedenfalls, sollten sie tatsächlich in dieser Art und diesem Umfang zugesagt
worden sein oder werden, EU-beihilfenrechtskonform im Rahmen bestehender
Beihilfenregelungen oder "De minimis"-Beihilfenregelungen des Landes
Niederösterreich gewährt werden. Eine gesonderte Meldung an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder die Europäische Kommission
wäre diesfalls nicht erforderlich. Eine abschließende, nähere Bewertung der in
der Anfrage aufgelisteten Beihilfen ist dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit mangels detaillierter Informationen nicht möglich.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Das Land Niederösterreich hat der Europäischen
Kommission bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit rund 35
bestehende Beihilfenregelungen gemeldet. Eine etwa gleich hohe Anzahl an
"De minimis"-Beihilfenregelungen wurde von Niederösterreich dem
nationalen "De minimis"-Monitoring gemeldet. Die Förderungsprogramme
des Landes Niederösterreich decken hierbei nahezu das gesamte Spektrum der
einschlägigen Beihilfenkategorien (z. B. Regional-, KMU-, Forschungs- und
Entwicklungs-, Umweltschutzbeihilfen etc.) ab.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat die
Mörwald GmbH aus Bundesmitteln zwei Förderungen erhalten, einmal im Rahmen
einer bestehender Beihilfenregelung und einmal als "De
minimis"-Beihilfe. Seitens des Landes Niederösterreich wurden im genannten
Zeitraum sieben Förderungen im Rahmen bestehender Beihilfenregelungen gewährt.
Die Förderungen lagen jeweils unter € 100.000,-, in den meisten Fällen deutlich
unter € 10.000,-. Sie wurden überwiegend für Neu- oder
Erweiterungsin-vestitionen verwendet.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Dieser Punkt fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.