3685/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0103-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3747/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Duldung nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch die Staatsanwaltschaft Salzburg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat mehrere, im Wesentlichen gleich lautende Anzeigen, darunter auch jene des Herrn Wolfram P. K., die im Zusammenhang mit einer Kranzniederlegung vor dem Kriegerdenkmal am Salzburger Kommunalfriedhof am 1. November 2005 erstattet wurden, deshalb zurückgelegt, weil sie weder in der Totengedenkfeier eines Veteranenbundes, noch in der Textierung der Trauerschleife ein nach den Bestimmungen des Verbotsgesetzes strafbares Verhalten erblicken konnte.

Das Bundesministerium für Justiz teilt diese Rechtsansicht, weil die relevierte Kranzniederlegung nach der Faktenlage nicht mit dem Vorsatz erfolgte, die seinerzeitigen Kriegsverbrechen der Waffen-SS zu verherrlichen, sondern um der im Krieg Getöteten zu gedenken. Aus diesem Grund konnte von der Anklagebehörde ein verbotsgesetzwidriges Verhalten nicht festgestellt werden.

Dienstaufsichtbehördliche Maßnahmen waren daher nicht zu ergreifen.

. Februar 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)