3686/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0104-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3762/J-NR/2005

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auslandsdienstreisen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich darf zunächst auf meine Anfragebeantwortung zur Zahl 3271/J-NR/2005 verweisen, in der ich Auskunft über Dienstreisen ab meinem Amtsantritt für das Jahr 2004 erteilt habe.

Zu 1 und 2:

Im Jahr 2005 habe ich insgesamt 19 Auslandsdienstreisen absolviert. Die Kosten für diese Dienstreisen betrugen 14.292,27 Euro. Seit 1. Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der  Tätigkeit des  Rates als Organ ein  pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden die Transportkosten-Refundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

Zu 3 und 4:

Im Jahr 2005 begleiteten mich insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts bei Auslandsdienstreisen. Insgesamt sind Reisekosten in der Höhe von 15.095,97 Euro angefallen.

Zu 5 und 6:

Ingesamt begleiteten mich im Jahr 2005 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts bei Auslandsdienstreisen. An Reisekosten sind insgesamt 25.136,91 Euro angefallen.

Zu 7 und 8:

Außerhalb meines Ressorts haben an meinen Auslandsdienstreisen drei Personen teilgenommen. Die Reisekosten hiefür betragen 1.502,99 Euro.

Zu 9 und 10:

Eine Abfrage von Zahlungen für Inlandsdienstreisen aus der Applikation Besoldung im Ressort (Oberster Gerichtshof, Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten und Zentralstelle) hat für das Jahr 2005 einen Gesamtbetrag in Höhe von 5,027.247,80 Euro ergeben, für das Jahr 2004 in Höhe von 4,253.145,70 Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 4,121.545 Euro. Davon entfielen auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz im Jahr 2005 Zahlungen in Höhe von 186.528 Euro, im Jahr 2004 in Höhe von 195.479,40 Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 215.917,20 Euro.

Eine Abfrage von Zahlungen für Auslandsdienstreisen aus der Applikation Besoldung im Ressort hat für das Jahr 2005 einen Gesamtbetrag in Höhe von 151.963,42 Euro ergeben, für das Jahr 2004 in Höhe von 141.827,79 Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 142.196,40 Euro. Davon entfielen auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz im Jahr 2005 Zahlungen in Höhe von 107.690 Euro, im Jahr 2004 in Höhe von 103.647 Euro und für das Jahr 2003 in Höhe von 115.490,90 Euro.

Eine weitere Aufschlüsselung dieser Daten wäre mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden, der im Widerspruch zu den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit stünde. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich davon absehen muss.

Seit 1. Jänner 2005 ist in der Zentralstelle die einheitliche Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung umgesetzt und im Echtbetrieb. Eine Ausdehnung auf die nachgeordneten Dienstbehörden ist für die nächsten Jahre in Aussicht genommen.

 

. Februar 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)