3694/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 21. Dezember 2005 unter der Nr. 3757/J an mich eine schriftliche
parlamenta-
rische
Anfrage betreffend völkerrechtliche Bedeutung und die innerstaatliche Um-
setzung
von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte in Öster-
reich
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Angelegenheiten der Verhandlung von Staatsverträgen, der
Vertretung der Republik
Österreich gegenüber sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich
internationaler
Organisation sowie der Verkehr mit diesen und sonstige Angelegenheiten
internatio-
naler Organisationen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundeskanzlers.
Soweit die vorliegende Anfrage
allfällige innerstaatliche Verpflichtungen berührt, die
in der Verletzung völkerrechtlich gewährleisteter Rechte gründen, so richtet
sich das
Interpellationsrecht
danach, welche Gebietskörperschaft die festgestellte Verletzung
im Einzelfall zu verantworten hat. Die von der vorliegenden Anfrage
angesprochenen
„views" des UN-Ausschusses für
Menschenrechte haben ausschließlich Verletzun-
gen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
festgestellt, die
in den Verantwortungsbereich eines Landes
fallen. Es besteht daher auch insoweit
keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers.