3694/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 21. Dezember 2005 unter der Nr. 3757/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage betreffend völkerrechtliche Bedeutung und die innerstaatliche Um-
setzung von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte in Öster-
reich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 12:

Angelegenheiten der Verhandlung von Staatsverträgen, der Vertretung der Republik
Österreich gegenüber sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler
Organisation sowie der Verkehr mit diesen und sonstige Angelegenheiten internatio-
naler Organisationen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzlers.

Soweit die vorliegende Anfrage allfällige innerstaatliche Verpflichtungen berührt, die
in der Verletzung völkerrechtlich gewährleisteter Rechte gründen, so richtet sich das
Interpellationsrecht danach, welche Gebietskörperschaft die festgestellte Verletzung
im Einzelfall zu verantworten hat. Die von der vorliegenden Anfrage angesprochenen
„views" des UN-Ausschusses für Menschenrechte haben ausschließlich Verletzun-
gen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgestellt, die
in den Verantwortungsbereich eines Landes fallen. Es besteht daher auch insoweit
keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers.