3701/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0020-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3728/J-NR/2005 betreffend Abschluss fragwürdiger Memoranden mit unzuständigen
Mitunterzeichnern, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 21.
Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 5:
Ist es zutreffend, dass Sie vor der
Unterzeichnung des erwähnten Memorandums darüber schriftlich informiert waren,
dass Ihr Gesprächspartner aufgrund der innerstaatlichen Rechtslage Tschechiens
gar nicht zur Unterzeichnung befugt war?
Warum haben Sie dennoch die Unterzeichnung
vollzogen, wo es sich doch folglich um ein rechtliches Nullum und einen reinen
Repräsentationsakt handelte?
Gibt es zwischen Tschechien und Österreich keine
verkehrspolitisch relevanten Punkte zu klären – etwa die Zulassung
tschechischer Schienenfahrzeuge in Österreich -, sodass für die obligaten
Repräsentationsphotos zu Scheinaktivitäten dieser Art gegriffen werden muss?
Halten Sie derlei Aktivitäten für das nötige
Gewicht und Ansehen eines EU-Ratsvorsitzenden für dienlich?
Werden Sie Ihre Unterschrift unter dem nicht
rechtskonform zustandegekommenen Memorandum zurückziehen, wenn ja wann, wenn
nein warum nicht?
Antwort:
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Fragestellungen zum Teil widersprüchlich sind. So wird einerseits die Vermutung in den Raum gestellt, dass es sich bei dem unterzeichneten Memorandum um ein „rechtliches Nullum“ handelt, andererseits wird postuliert, dass das Memorandum nicht rechtskonform zustande gekommen ist. Die latente Unterstellung, dass es im Zuge der Unterzeichnung des gegenständlichen Memorandums zu einem Rechtsbruch gekommen sei, ist jedenfalls zurückzuweisen. Konkret darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die verkehrspolitische Zusammenarbeit zwischen Österreich und seinen angrenzenden Nachbarstaaten in den vergangenen fünf Jahren einen deutlichen Aufschwung genommen hat. So ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Österreich und der tschechischen Republik ein Musterbeispiel für den Umgang zweier Nachbarstaaten miteinander, mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und Wegbereiter für die Zusammenarbeit auf Ebene der europäischen Institutionen und im bilateralen wirtschaftlichen Bereich. Die Unterzeichnung des angesprochenen Memorandums ist dabei nur ein kleiner Mosaikstein in einer Fülle von Aktivitäten im Rahmen der bilateralen Kooperationen.
Frage 6:
Wieviele Memoranden zu welchen Inhalten haben Sie
in Ihrer Amtszeit bereits im einzelnen unterschrieben, und was war jeweils der
konkrete inhaltliche (nicht repräsentative!) Mehrwert dieser Memoranden? Wir
ersuchen um Beantwortung im einzelnen.
Antwort:
Vereinbarung
zwischen dem bmvit und dem Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) „über die Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung
des Eisenbahnwesens“ vom 27. Oktober 2003
Diese Vereinbarung wurde am 27. Oktober 2003 in Bern durch Herrn Bundesrat Leuenberger und mich unterzeichnet und umfasst insbesondere die gemeinsame Planung und den abgestimmten Ausbau der derzeit eingleisigen grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecke Bregenz (bzw. Wolfurt - Lauterach) – St. Margrethen. Durch diese Kooperation konnten die ÖBB eine Förderung im Rahmen des INTERREG III A-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ für das Projekt "Ausbauplanung der Eisenbahnstrecke St. Margrethen (CH) – Bregenz (A)" erlangen. Dadurch kann fast die Hälfte der Planungskosten durch dieses Programm der Europäischen Union kofinanziert werden. Der derzeit gültige ÖBB-Rahmenplan sieht die Planungstätigkeit bis 2006 und die Baumaßnahmen ab 2008 vor.
Für die grenzüberschreitende Verkehrsplanung im Bereich der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Schaan-Vaduz – Buchs SG ist gemäß Artikel 3 Abs. 3 dieser Vereinbarung das Fürstentum Liechtenstein als Vertragspartner in einer gesonderten trilateralen Vereinbarung einzubeziehen. Offizielle trilaterale Gespräche mit dem Fürstentum Liechtenstein sind noch im Laufen.
Memorandum
of Understanding über die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zwischen der
Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 30. Mai 2005
Dieses von meinem Amtskollegen Dr. János Koka und mir am 30. Mai 2005 unterfertigte Memorandum of Understanding bezweckt eine Vertiefung der Kooperation im Bereich der Schiene, des intermodalen Verkehrs, der Straße, der Schifffahrt und im Luftverkehr.
Im Bereich Schiene bildet das Memorandum die Grundlage für die Beschleunigung und die Steigerung der Effizienz in der Abwicklung der Grenzverkehre, und zwar sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, weiters für die Zusammenarbeit im Zuge des Eisenbahnkorridors Wien – Sopron – Györ – Budapest (TEN-T Priority Project no.22) sowie zur Intensivierung der Planungen für die anderen Eisenbahnverbindungen, d.h. die Verbindung Graz – Mogersdorf – Szentgotthárd – Szombathely und die regionalen grenzüberschreitenden Verbindungen Wiener Neustadt – Sopron bzw. Oberwart – Szombathely, wie sie im Generalverkehrsplan (GVP-Ö) enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen