3701/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0020-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 20. Februar 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3728/J-NR/2005 betreffend Abschluss fragwürdiger Memoranden mit unzuständigen Mitunterzeichnern, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 21. Dezember 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 5:

Ist es zutreffend, dass Sie vor der Unterzeichnung des erwähnten Memorandums darüber schriftlich informiert waren, dass Ihr Gesprächspartner aufgrund der innerstaatlichen Rechtslage Tschechiens gar nicht zur Unterzeichnung befugt war?

 

Warum haben Sie dennoch die Unterzeichnung vollzogen, wo es sich doch folglich um ein rechtliches Nullum und einen reinen Repräsentationsakt handelte?

 

Gibt es zwischen Tschechien und Österreich keine verkehrspolitisch relevanten Punkte zu klären – etwa die Zulassung tschechischer Schienenfahrzeuge in Österreich -, sodass für die obligaten Repräsentationsphotos zu Scheinaktivitäten dieser Art gegriffen werden muss?

 

Halten Sie derlei Aktivitäten für das nötige Gewicht und Ansehen eines EU-Ratsvorsitzenden für dienlich?

 

Werden Sie Ihre Unterschrift unter dem nicht rechtskonform zustandegekommenen Memorandum zurückziehen, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?


Antwort:

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Fragestellungen zum Teil widersprüchlich sind. So wird einerseits die Vermutung in den Raum gestellt, dass es sich bei dem  unterzeichneten Memorandum um ein „rechtliches Nullum“ handelt, andererseits wird postuliert, dass das Memorandum nicht rechtskonform zustande gekommen ist. Die latente Unterstellung, dass es im Zuge der Unterzeichnung des gegenständlichen Memorandums zu einem Rechtsbruch gekommen sei, ist jedenfalls zurückzuweisen. Konkret darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die verkehrspolitische Zusammenarbeit zwischen Österreich und seinen angrenzenden Nachbarstaaten in den vergangenen fünf Jahren einen deutlichen Aufschwung genommen hat. So ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Österreich und der tschechischen Republik ein Musterbeispiel für den Umgang zweier Nachbarstaaten miteinander, mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und Wegbereiter für die Zusammenarbeit auf Ebene der europäischen Institutionen und im bilateralen wirtschaftlichen Bereich. Die Unterzeichnung des angesprochenen Memorandums ist dabei nur ein kleiner Mosaikstein in einer Fülle von Aktivitäten im Rahmen der bilateralen Kooperationen.

 

Frage 6:

Wieviele Memoranden zu welchen Inhalten haben Sie in Ihrer Amtszeit bereits im einzelnen unterschrieben, und was war jeweils der konkrete inhaltliche (nicht repräsentative!) Mehrwert dieser Memoranden? Wir ersuchen um Beantwortung im einzelnen.

 

Antwort:

Vereinbarung zwischen dem bmvit und dem Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) „über die Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens“ vom 27. Oktober 2003

 

Diese Vereinbarung wurde am 27. Oktober 2003 in Bern durch Herrn Bundesrat Leuenberger und mich unterzeichnet und umfasst insbesondere die gemein­same Planung und den abgestimmten Ausbau der derzeit eingleisigen grenzüberschreiten­den Eisen­bahn­strecke Bregenz (bzw. Wolfurt - Lauterach) – St. Margrethen. Durch diese Kooperation konnten die ÖBB eine Förderung im Rahmen des INTERREG III A-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ für das Projekt "Ausbauplanung der Eisenbahnstrecke St. Margrethen (CH) – Bregenz (A)" erlangen. Dadurch kann fast die Hälfte der Planungskosten durch dieses Programm der Europäischen Union kofinanziert werden. Der derzeit gültige ÖBB-Rahmenplan sieht die Planungstätigkeit bis 2006 und die Baumaß­nahmen ab 2008 vor.

 

Für die grenzüberschreitende Verkehrsplanung im Bereich der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Schaan-Vaduz – Buchs SG ist gemäß Artikel 3 Abs. 3 dieser Vereinbarung das Fürstentum Liechtenstein als Vertragspartner in einer gesonderten trilateralen Vereinbarung einzube­ziehen. Offizielle trilaterale Ge­spräche mit dem Fürstentum Liechtenstein sind noch im Laufen.

 

Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 30. Mai 2005

 

Dieses von meinem Amtskollegen Dr. János Koka und mir am 30. Mai 2005 unterfertigte Memorandum of Understanding bezweckt eine Vertiefung der Kooperation im Bereich der Schiene, des intermodalen Verkehrs, der Straße, der Schifffahrt und im Luftverkehr.

 

Im Bereich Schiene bildet das Memorandum die Grundlage für die Beschleunigung und die Steigerung der Effizienz in der Abwicklung der Grenzverkehre, und zwar sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, weiters für die Zusammenarbeit im Zuge des Eisenbahnkorridors Wien – Sopron – Györ – Budapest (TEN-T Priority Project no.22) sowie zur Intensivierung der Planungen für die anderen Eisenbahnverbindungen, d.h. die Verbindung Graz – Mogersdorf – Szentgotthárd – Szombathely und die regionalen grenzüberschreitenden Verbindungen Wiener Neustadt – Sopron bzw. Oberwart – Szombathely, wie sie im Generalverkehrsplan (GVP-Ö) enthalten sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen