3710/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0143-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3731/J vom 21. Dezember 2005 der Abgeordneten Mag.
Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Flugticketsteuer oder
Tobinsteuer zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Ebenso wie Herr Bundeskanzler Dr.
Schüssel habe ich schon mehrfach betont, dass ich mir grundsätzlich die
Einführung einer EU-Steuer vorstellen kann. Auch ich vertrete die Meinung, dass
Europa eine stärkere Eigenfinanzierung braucht. Diese Eigenfinanzierung darf
sich jedoch nicht in einer Mehrbelastung für den Bürger niederschlagen. Im
Falle der Einführung einer EU-Steuer müssten daher im Gegenzug die
Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten reduziert werden.
Insbesondere in seiner Rede vom 18.
Jänner 2006 als Vorsitzender des Europäischen Rates im Rahmen der Plenartagung
des Europäischen Parlaments hat Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel das Europäische
Parlament aufgerufen, sich diesem Thema zu widmen. Zur Devisentransaktionssteuer
selbst ist anzumerken, dass nur eine euopa- bzw. weltweite Einführung sinnvoll
ist, da es sonst zu Umwegtransaktionen kommen würde.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Österreich trägt selbstverständlich die
Beschlüsse der EU mit, die eine stufenweise Anhebung der ODA-Quote der
einzelnen Mitgliedstaaten auf mindestens 0,33 % des BNE bis zum Jahr 2006, auf
0,51 % des BNE bis 2010 sowie auf 0,7 % des BNE bis 2015 zum Ziel haben.
Die Zielgröße des Jahres 2006 sollte
nach den vorliegenden Prognosen voraussichtlich nicht nur erreicht, sondern
sogar deutlich überschritten werden. Trotz bekanntermaßen schwieriger
gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurde dafür bereits eine entsprechende
budgetäre Vorsorge getroffen.
Die Entscheidung über die budgetäre
Umsetzung der weiteren ODA-Ziele Österreichs kann angesichts des vorgegebenen
Zeithorizonts erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden.
Zu 3.:
Aus der Sicht des Bundesministeriums
für Finanzen stellt die auf europäischer Ebene mehrheitlich bevorzugte Variante
einer freiwilligen Abgabe auf Flugtickets zur Finanzierung von
Entwicklungsausgaben keine optimale Lösung dar. Die EU-Mitgliedstaaten hätten
demnach die Möglichkeit, sich für eine Abgabe auf Flugtickets zu entscheiden,
die von den Flugpassagieren freiwillig geleistet wird. Bei Einführung einer
solchen Abgabe müssten jedoch folgende Unsicherheitsfaktoren in Kauf genommen
werden:
Österreich hat sich daher insbesondere
im ECOFIN als Alternativlösung für eine EU-weit verpflichtende flugbezogene
Besteuerung, beispielsweise in Form einer Kerosinsteuer, ausgesprochen. Neben
der Erzielung von Einnahmen etwa für die Entwicklungsfinanzierung würden sich
dadurch positive ökologische Nebeneffekte ergeben sowie der infolge der
Nichtbesteuerung von Kerosin bestehende Wettbewerbsvorteil des Flugverkehrs
gegenüber anderen Verkehrsmitteln ausgeglichen werden.
Falls andere Mitgliedstaaten sich für
eine freiwillige Ticketabgabe entscheiden, werden deren Erfahrungen
entsprechend zu beobachten sein.
Die Tatsache, dass Österreich
vorderhand keine freiwillige Ticketabgabe einführt, beeinträchtigt keinesfalls
das Festhalten an den europäischen ODA-Quoten-Zielen.
Zu 4.:
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung
am 12. Jänner 2006 den Entschließungsantrag des Nationalrates vom 21. Dezember
2005,
E 166-NR/XXII. GP, betreffend die Prüfung der Einführung einer Steuer auf
Devisentransaktionen zur Kenntnis genommen.
Eine solche Abgabe muss jedoch
mindestens im europäischen Kontext angedacht und im globalen Maßstab
implementiert werden. Hiezu verweise ich auch auf meine einleitenden
Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen