3710/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0143-I/4/2005

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3731/J vom 21. Dezember 2005 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Flugticketsteuer oder Tobinsteuer zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ebenso wie Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel habe ich schon mehrfach betont, dass ich mir grundsätzlich die Einführung einer EU-Steuer vorstellen kann. Auch ich vertrete die Meinung, dass Europa eine stärkere Eigenfinanzierung braucht. Diese Eigenfinanzierung darf sich jedoch nicht in einer Mehrbelastung für den Bürger niederschlagen. Im Falle der Einführung einer EU-Steuer müssten daher im Gegenzug die Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten reduziert werden.

Insbesondere in seiner Rede vom 18. Jänner 2006 als Vorsitzender des Europäischen Rates im Rahmen der Plenartagung des Europäischen Parlaments hat Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel das Europäische Parlament aufgerufen, sich diesem Thema zu widmen. Zur Devisentransaktionssteuer selbst ist anzumerken, dass nur eine euopa- bzw. weltweite Einführung sinnvoll ist, da es sonst zu Umwegtransaktionen kommen würde.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Österreich trägt selbstverständlich die Beschlüsse der EU mit, die eine stufenweise Anhebung der ODA-Quote der einzelnen Mitgliedstaaten auf mindestens 0,33 % des BNE bis zum Jahr 2006, auf 0,51 % des BNE bis 2010 sowie auf 0,7 % des BNE bis 2015 zum Ziel haben.

Die Zielgröße des Jahres 2006 sollte nach den vorliegenden Prognosen voraussichtlich nicht nur erreicht, sondern sogar deutlich überschritten werden. Trotz bekanntermaßen schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurde dafür bereits eine entsprechende budgetäre Vorsorge getroffen.

Die Entscheidung über die budgetäre Umsetzung der weiteren ODA-Ziele Österreichs kann angesichts des vorgegebenen Zeithorizonts erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden.

 

Zu 3.:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen stellt die auf europäischer Ebene mehrheitlich bevorzugte Variante einer freiwilligen Abgabe auf Flugtickets zur Finanzierung von Entwicklungsausgaben keine optimale Lösung dar. Die EU-Mitgliedstaaten hätten demnach die Möglichkeit, sich für eine Abgabe auf Flugtickets zu entscheiden, die von den Flugpassagieren freiwillig geleistet wird. Bei Einführung einer solchen Abgabe müssten jedoch folgende Unsicherheitsfaktoren in Kauf genommen werden:

 

Österreich hat sich daher insbesondere im ECOFIN als Alternativlösung für eine EU-weit verpflichtende flugbezogene Besteuerung, beispielsweise in Form einer Kerosinsteuer, ausgesprochen. Neben der Erzielung von Einnahmen etwa für die Entwicklungsfinanzierung würden sich dadurch positive ökologische Nebeneffekte ergeben sowie der infolge der Nichtbesteuerung von Kerosin bestehende Wettbewerbsvorteil des Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsmitteln ausgeglichen werden.

Falls andere Mitgliedstaaten sich für eine freiwillige Ticketabgabe entscheiden, werden deren Erfahrungen entsprechend zu beobachten sein.

Die Tatsache, dass Österreich vorderhand keine freiwillige Ticketabgabe einführt, beeinträchtigt keinesfalls das Festhalten an den europäischen ODA-Quoten-Zielen.

 

Zu 4.:

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. Jänner 2006 den Entschließungsantrag des Nationalrates vom 21. Dezember 2005,
E 166-NR/XXII. GP, betreffend die Prüfung der Einführung einer Steuer auf Devisentransaktionen zur Kenntnis genommen.

Eine solche Abgabe muss jedoch mindestens im europäischen Kontext angedacht und im globalen Maßstab implementiert werden. Hiezu verweise ich auch auf meine einleitenden Ausführungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen