3713/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.03.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: BMI-LR2220/0039-II/2/a/2006
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Terezija STOISITS, Freundinnen und Freunde haben am 20. Jänner 2006 unter
der Nummer 3799/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Täterbeschreibung „Zigeunertyp“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf
Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Der Ausdruck wurde vom
angesprochenen Mitarbeiter lediglich beschreibend und daher in keiner Weise
wertend oder gar diskriminierend verwendet.
Zu Frage 3:
Der Vorfall wurde seitens der
Bundespolizeidirektion Graz zum Anlass genommen, die MitarbeiterInnen im
Hinblick auf die Wortwahl bzw. den Sprachgebrauch besonders zu sensibilisieren.
Zu den Fragen 4 und 5:
Beim Telefonat zwischen der
Redakteurin und dem Mitarbeiter handelte es sich um ein längeres Gespräch,
welches – wie mir berichtet wurde – im Artikel verkürzt, unvollständig und aus
dem Zusammenhang gerissen wieder gegeben worden sei. Eine diskriminierende
Einstellung des Mitarbeiters kann deshalb daraus nicht abgeleitet werden. Im
Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die MitarbeiterInnen der
Österreichischen Bundespolizei werden regelmäßig bereits in den
Grundausbildungen im Bereich Menschenrechtsausbildung und
sicherheitspolizeiliche Handlungslehre entsprechend geschult und
sensibilisiert.
Ergänzend werden sog. ADL-Seminare -
„A World of Difference“ - mit deren Umsetzung die Sicherheitsakademie im
Bundesministerium für Inneres betraut wurde, seit 2001 im Rahmen der
berufsbegleitenden Fortbildung durchgeführt.
Überdies wurden alle
MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Inneres im Jahre 2002 per Erlass
auf die Bedeutung und Funktion der Sprache, die Macht der Sprache sowie das
Phänomen der sprachlichen Diskriminierung hingewiesen und angewiesen, sich
sowohl während der Ausübung des Dienstes als auch außerhalb desselben solcher
Umgangsformen und sprachlicher Ausdrucksformen zu bedienen, die den Eindruck
einer diskriminierenden, erniedrigenden, entwürdigenden oder voreingenommenen
Vorgangsweise bzw. einen Rückschluss auf eine solcherart motivierte Grundhaltung
erst gar nicht aufkommen lassen.