3717/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.03.2006
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am 24. Januar 2006 unter der Nummer 3813/J an die mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtsextreme Konzertveranstaltung im Innsbrucker Lokal `Hafen´ am 14. und 15. Oktober 2005“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Veranstalter wies den Sicherheitsbehörden
Ablichtungen der mit den Bands geschlossenen Verträge vor. In diesen Verträgen
wurde vom Veranstalter präventiv ein Passus aufgenommen, der die auftretenden
Bands verpflichtete keine „faschistische Propaganda“ in irgendeiner Form vorzutragen.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters fand sich zudem ein
Hinweis, dass das Tragen, Zeigen oder Verkünden
von verfassungsfeindlichen
Symbolen sowie das Abspielen rechtsextremer Musik strengstens untersagt und
jede Zuwiderhandlung mit einem Platzverweis geahndet wird.
Vom Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben jedoch
keine Handhabe für die rechtliche Untersagung des Konzerts.
Ungeachtet dessen wurde die
Veranstaltung von der Sicherheitsbehörde überwacht und die Verkehrskontrollen
in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsörtlichkeit verstärkt.
Zwei Besuchern aus Deutschland mit
Skinhead-Outfit wurde vom Sicherheitsdienst des Veranstalters der Zutritt zur
Veranstaltung verwehrt. Während des gesamten Konzertes wurden keine
strafrechtlich relevanten Sachverhalte und auch keine verwaltungsrechtlichen
Übertretungen festgestellt.
Zu Frage 2:
Die Sicherheitsbehörden haben ein besonderes Augenmerk auf den Schutz
der Jugend gelegt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, Zusammenkünfte von
Personen- und Musikgruppen, bei denen rechtsextreme Ideologien und Liedtexte
mit demokratie- und jugendgefährdenden neonazistischen und rassistischen
Inhalten verbreitet werden, zu verhindern. Eine Reihe einschlägiger
Veranstaltungen konnte schon im Vorfeld verhindert werden bzw. wurden
Ausschreitungen durch einen behördlich kontrollierten Ablauf verhindert. Im Mai
2005 ist ein „Informationsfolder“ meines Ressorts zur Verteilung gelangt, der
sich insbesondere an Veranstaltungsbehörden und potenzielle Vermieter von
Örtlichkeiten für rechtsextreme Skinheadveranstaltungen bzw. –konzerte richtet.
Dieser soll die Hintergründe und Gefahren der rechtsextremen Skinheadmusik
aufzeigen und Erkennungsmerkmale bei Anmietungsversuchen der Szene
verdeutlichen. Die Bevölkerung soll sensibilisiert werden und wird ersucht um
Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung
derartiger rechtextremer Zusammenkünfte.