3718/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.03.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017   W i e n

                     

                       

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 20. Jänner 2006 unter der Nummer 3804/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Waidmännischer Verfassungsschutz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsbehörden die gesetzliche Aufgabe haben, strafrechtlich relevantes Verhalten zu verfolgen.

Von einem Mitarbeiter der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände wurde ein Formular erstellt, um die Meldungen von Vandalenakten an Einrichtungen zur Jagdausübung an die Sicherheitsbehörden zu erleichtern. Dieses Formular wurde an alle neun Landesjagdverbände versandt. Selbstverständlich begrüßt das Bundesministerium für Inneres jegliche Form der Zusammenarbeit der Landesjagdverbände mit den Sicherheitsbehörden, um strafbare Handlungen aufzuklären. Bisher wurden von den Jagdverantwortlichen noch keine Hinweise gegeben, die zur Ausforschung von Tätern führten.