3723/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.03.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. März 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0018-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3894/J betreffend Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter, welche die Abgeordneten Dr. Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Es haben sich lediglich zwei Unternehmen (Europäische Reiseversicherung
und
Elvia Reiseversicherung), nicht aber die Insolvenzversicherer als solche aus
dem Versicherungsgeschäft zurückgezogen. Die Absicht der beiden genannten Unternehmen,
sich aus dem Versicherungsgeschäft zurückziehen zu wollen, ist dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit bereits seit längerem bekannt. Der tatsächliche
Ausstieg erfolgte mit 31. Dezember 2005. Die betroffenen Unternehmen
wurden etwa sechs Monate davor in Kenntnis gesetzt.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
In diesem Zusammenhang ist die Frage der Insolvenzabsicherung generell,
nicht eingeschränkt auf Bankgarantien, von Relevanz. Wie eine Umfrage der zuständigen
Interessenvertretung unter ihren Mitgliedsunternehmen ergeben hat, sind
lediglich sechs Unternehmen bekannt, die von Problemen im Zusammenhang mit der
Erlangung einer neuen Risikoabdeckung berichtet haben.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Sofern seitens der Reiseveranstalter eine entsprechende Folgemeldung
(bis zum 30. November des Jahres) nicht bzw. nicht vollständig erstattet
wird und auch allfällige vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
gesetzte Nachfristen verstrichen sind, hat eine Löschung des betreffenden
Reiseveranstalters aus dem Veranstalterverzeichnis zu erfolgen. Auf der
Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden die Daten
jener Unternehmen, die zur Veranstaltung von Pauschalreisen berechtigt sind,
ständig aktualisiert. Eine Befugnis zur Veranstaltung von Pauschalreisen
besteht ausschließlich für im Veranstalterverzeichnis eingetragene
Veranstalter. Durch die Einhaltung der Reisebürosicherungsverordnung wird damit
ein Haftungsrisiko für die Republik ausgeschlossen.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Soweit erforderlich, war und ist das Bundesministerium für Finanzen in
die Arbeiten zur Schaffung eines neuen Insolvenzabsicherungssystems
eingebunden. Sollte die Branche ihre durch ihre Interessensvertretung
wiederholt bekundete ablehnende Haltung einem Fonds gegenüber aufgeben, könnten
die Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen wieder aufgenommen werden.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Eine Fondslösung erscheint zur Insolvenzabsicherung im Prinzip geeignet,
wenn durch sie Staatshaftungsfälle vermieden werden können und dies auch dem
Willen der Branche entspricht. Im Fall einer Fondslösung wäre auch zu
berücksichtigen, dass für Großveranstalter die Möglichkeit anderweitiger
Direktabsicherung besteht. Eine Fondslösung besteht bislang nur in den
Niederlanden.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Gemäß § 10 Abs. 1 der Reisebürosicherungsverordnung - RSV ist beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Beirat aus sieben Mitgliedern
einzurichten, dem die Kontrolle der Versicherungen und Garantien gemäß § 3 Abs.
3 RSV obliegt. Persönliche Gespräche des Beirates mit dem Ressortchef sind
weder in der RSV noch in der Geschäftsordnung des Beirates vorgesehen. Ein
Beschluss des Beirates zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit wurde nicht gefasst.
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Für die wenigen Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen bisher
keine Insolvenzabsicherung erlangt haben, hat der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit im Rahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) die Möglichkeit,
zu einer Ab-sicherung zu gelangen, geschaffen.
Antwort zu
Punkt 8 der Anfrage:
Neben der zu Frage 7 genannten Maßnahme ist auch weiterhin eine
Auslotung aller in Betracht kommenden Möglichkeiten, wie etwa Ausfindigmachen
von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten, die zum Abschluss
entsprechender Verträge bereit sind, vorgesehen.