3726/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Jänner 2006 unter der Nr. 3777/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend „Politikerversorgung im Zukunftsfonds?“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 des Zukunftsfonds-Gesetzes sind die von mir zu bestellenden
Kuratoren der Vertreter der Conference on Jewish Material Claims Against Germany
in Österreich, Direktor Moshe Jahoda, und Dr. Christoph Kainz von der Wirtschafts-
kammer Österreich, der die Funktion des Geschäftsführers der Plattform „Humanitäre
Aktion“ (die die freiwilligen Beiträge der österreichischen Unternehmen zum Österrei-
chischen Versöhnungsfonds organisierte) innehatte.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten hat in Entsprechung des § 6
Abs. 2 Z 2 den Leiter der Diplomatischen Akademie, Botschafter Jiri Grusa, und den
Restitutionsbeauftragten der Stadt Wien, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, zu Kurato-
ren des Zukunftsfonds bestellt.

Zu Frage 2:

Ich habe den Kuratoren als Vorsitzende für dieses Gremium Frau Waltraud Klasnic
vorgeschlagen. Überdies habe ich diesen schriftlich mitgeteilt, daß ich selbstver-
ständlich bereit bin, dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 des Zukunftsfonds-Gesetzes ent-
sprechend eine Liste weiterer Persönlichkeiten für den Vorsitz des Kuratoriums vor-
zulegen, würde aber derzeit keinen vergleichbaren Kandidaten sehen und daher von
der Nominierung weiterer Kandidaten, vorbehaltlich einer anders lautenden Entschei-
dung der Mitglieder des Kuratoriums, vorderhand absehen.


Zu Frage 3:

Diesen Personalvorschlag habe ich dem Generalsekretär des Zukunftsfonds am
11. Jänner 2005 schriftlich zur Kenntnis gebracht, der die Kuratoren hiervon am sel-
ben Tag mündlich informierte. Mein Schreiben wurde den Kuratoren nochmals in der
konstituierenden Kuratoriumssitzung des Zukunftsfonds am 13. Jänner 2006 zur
Kenntnis gebracht.

Zu Frage 4:

Frau Waltraud Klasnic hat bereits in ihrer Amtszeit als Landeshauptmann der Steier-
mark nicht nur großes Interesse und Engagement in Restitutions- und Entschädi-
gungsfragen für Opfer des Nationalsozialismus bewiesen, sondern auch wesentliche
Beiträge zur Lösung konkreter Verhandlungspunkte geleistet. Sie erscheint mir daher
als die bestmögliche Persönlichkeit für den Vorsitz des Kuratoriums des Zukunfts-
fonds.

Zu Frage 5:
Nein.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Im Hinblick darauf, daß das Zukunftsfondsgesetz erst am 20.12.2005, in Kraft treten
konnte und eine konstituierende Sitzung des Kuratoriums vor den Weihnachtsfeier-
tagen nicht mehr zustande kam, habe ich den Kuratoren am 23.12.2005 im Rund-
laufverfahren den damaligen Generalsekretär des Österreichischen Versöhnungs-
fonds, Botschafter Dr. Richard Wotava, auch für die Funktion des Generalsekretärs
des Zukunftsfonds vorgeschlagen, wozu diese ihre einhellige Zustimmung gaben. In
dem diesbezüglichen Schreiben an die Kuratoren wurde in Aussicht genommen, daß
diese Bestellung bei der 1. Sitzung des Kuratoriums bestätigt werden wird, was am
13.01.2006 auch mit Zustimmung der Vorsitzenden des Kuratoriums geschehen ist.

Die Funktion des Generalsekretärs des Zukunftsfonds wurde nicht ausgeschrieben.
Eine Ausschreibung ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zudem stand
ein Kandidat zur Verfügung, dessen Qualifikation wohl unbestritten ist und durch den
auch die erforderliche Kontinuität im Übergang vom Versöhnungsfonds zum Zu-
kunftsfonds gewährleistet wird.

Zu den Fragen 9 bis 15:

Dem Zukunftsfonds kommt kraft Gesetzes eigene Rechtspersönlichkeit zu. Fragen

zu seiner inneren Organisation fallen nicht in meine Zuständigkeit.

Ich weise aber darauf hin, dass der Zukunftsfonds gemäß § 18 des Zukunftsfonds-
Gesetzes der Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegt.


Zu den Fragen 16 und 17:

Alle Kosten sind aus dem vom Österreichischen Versöhnungsfonds dem Zukunfts-
fonds übermittelten Gesamtbetrag von € 19.942.652,29 bestritten. Dieser Betrag wird
durch eine nachträgliche Spende eines österreichischen Unternehmens an den frü-
heren Versöhnungsfonds noch um ca. € 800.000,-- erhöht werden.

Für den administrativen Aufwand für das Jahr 2006, d.h. für die Zeit, in der die Ab-
wicklung der restlichen Agenden des Österreichischen Versöhnungsfonds zum Groß-
teil erfolgt sein wird, wurden zudem € 650.000,- vom Österreichischen Versöh-
nungsfonds an den Zukunftsfonds überwiesen, wobei mindestens die Hälfte dieser
Summe für die Überprüfung des Zukunftsfonds selbst und der 6 Partnerorganisatio-
nen des Österreichischen Versöhnungsfonds (vor allem im Zusammenhang mit den
noch laufenden humanitären Projekten) durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an-
zusetzen sind.

Zu Frage 18:

Ich war und bin davon überzeugt, daß sich die vier Kuratoren in ihrer Entscheidung

nicht durch Zeitungsspekulationen beeinflussen lassen.