3726/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Jänner 2006 unter der Nr. 3777/J an mich eine
schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend „Politikerversorgung im
Zukunftsfonds?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 des
Zukunftsfonds-Gesetzes sind die von mir zu bestellenden
Kuratoren der Vertreter der Conference on Jewish Material Claims Against
Germany
in Österreich, Direktor Moshe Jahoda, und Dr. Christoph Kainz von der
Wirtschafts-
kammer Österreich, der die Funktion des
Geschäftsführers der Plattform „Humanitäre
Aktion“ (die die freiwilligen Beiträge der österreichischen Unternehmen zum
Österrei-
chischen Versöhnungsfonds organisierte) innehatte.
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten hat in Entsprechung des § 6
Abs. 2 Z 2 den Leiter der Diplomatischen Akademie, Botschafter Jiri Grusa, und
den
Restitutionsbeauftragten der Stadt Wien, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, zu
Kurato-
ren
des Zukunftsfonds bestellt.
Zu Frage 2:
Ich habe den Kuratoren als Vorsitzende
für dieses Gremium Frau Waltraud Klasnic
vorgeschlagen. Überdies habe ich diesen schriftlich mitgeteilt, daß ich
selbstver-
ständlich bereit bin, dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 des Zukunftsfonds-Gesetzes
ent-
sprechend eine Liste
weiterer Persönlichkeiten für den Vorsitz des Kuratoriums vor-
zulegen, würde aber derzeit keinen vergleichbaren Kandidaten sehen und daher
von
der Nominierung weiterer Kandidaten,
vorbehaltlich einer anders lautenden Entschei-
dung der Mitglieder des Kuratoriums, vorderhand absehen.
Zu Frage 3:
Diesen
Personalvorschlag habe ich dem Generalsekretär des Zukunftsfonds am
11.
Jänner 2005 schriftlich zur Kenntnis gebracht, der die Kuratoren hiervon am
sel-
ben Tag mündlich
informierte. Mein Schreiben wurde den Kuratoren nochmals in der
konstituierenden Kuratoriumssitzung des
Zukunftsfonds am 13. Jänner 2006 zur
Kenntnis gebracht.
Zu Frage 4:
Frau Waltraud Klasnic hat bereits in ihrer
Amtszeit als Landeshauptmann der Steier-
mark nicht nur großes Interesse und
Engagement in Restitutions- und Entschädi-
gungsfragen für Opfer des Nationalsozialismus bewiesen, sondern auch
wesentliche
Beiträge zur Lösung konkreter
Verhandlungspunkte geleistet. Sie erscheint mir daher
als die bestmögliche Persönlichkeit
für den Vorsitz des Kuratoriums des Zukunfts-
fonds.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Im Hinblick darauf, daß das Zukunftsfondsgesetz erst am
20.12.2005, in Kraft treten
konnte und eine konstituierende Sitzung des
Kuratoriums vor den Weihnachtsfeier-
tagen nicht mehr zustande kam, habe
ich den Kuratoren am 23.12.2005 im Rund-
laufverfahren den damaligen
Generalsekretär des Österreichischen Versöhnungs-
fonds, Botschafter Dr. Richard Wotava, auch für die Funktion des
Generalsekretärs
des Zukunftsfonds vorgeschlagen, wozu diese ihre einhellige Zustimmung
gaben. In
dem diesbezüglichen Schreiben an die Kuratoren wurde in Aussicht genommen, daß
diese Bestellung bei der 1. Sitzung des
Kuratoriums bestätigt werden wird, was am
13.01.2006 auch mit Zustimmung der
Vorsitzenden des Kuratoriums geschehen ist.
Die Funktion des Generalsekretärs des Zukunftsfonds wurde
nicht ausgeschrieben.
Eine Ausschreibung ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zudem
stand
ein Kandidat zur Verfügung, dessen Qualifikation wohl unbestritten ist und
durch den
auch die erforderliche Kontinuität im
Übergang vom Versöhnungsfonds zum Zu-
kunftsfonds gewährleistet wird.
Zu den Fragen 9 bis 15:
Dem Zukunftsfonds kommt kraft Gesetzes eigene Rechtspersönlichkeit zu. Fragen
zu seiner inneren Organisation fallen nicht in meine Zuständigkeit.
Ich weise aber darauf
hin, dass der Zukunftsfonds gemäß § 18 des Zukunftsfonds-
Gesetzes
der Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegt.
Zu den Fragen 16 und 17:
Alle Kosten sind aus
dem vom Österreichischen Versöhnungsfonds dem Zukunfts-
fonds
übermittelten Gesamtbetrag von € 19.942.652,29 bestritten. Dieser Betrag wird
durch
eine nachträgliche Spende eines österreichischen Unternehmens an den frü-
heren
Versöhnungsfonds noch um ca. € 800.000,-- erhöht werden.
Für den administrativen
Aufwand für das Jahr 2006, d.h. für die Zeit, in der die Ab-
wicklung
der restlichen Agenden des Österreichischen Versöhnungsfonds zum Groß-
teil
erfolgt sein wird, wurden zudem € 650.000,- vom Österreichischen Versöh-
nungsfonds an den Zukunftsfonds überwiesen, wobei mindestens die Hälfte dieser
Summe für die
Überprüfung des Zukunftsfonds selbst und der 6 Partnerorganisatio-
nen des Österreichischen Versöhnungsfonds (vor allem im Zusammenhang mit den
noch laufenden humanitären Projekten) durch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an-
zusetzen sind.
Zu Frage 18:
Ich war und bin davon überzeugt, daß sich die vier Kuratoren in ihrer Entscheidung
nicht durch Zeitungsspekulationen beeinflussen lassen.