3734/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.03.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

DVR:0000051

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

A-1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Gisela Wurm und GenossInnen haben am

13. Jänner 2006 unter der Nummer 3780/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zukunft der Schubhaft in Tirol“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Die Rückkehrhilfe im Rahmen des Projekts „Schubhaftbetreuung“ ist integraler Bestandteil der Schubhaftbetreuungsverträge. Eine Trennung von Schubhaftbetreuung und Rückkehrberatung von Fremden in Schubhaft ist nicht beabsichtigt.

 

Zu Frage 2:

Nein.

Es darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass das Projekt „Schubhaftbetreuung“ ein eigenständiges Projekt und nicht zu vermischen ist mit dem mit Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds kofinanzierten Projekt „Rückkehrberatung“, das sich ausschließlich auf Asylwerber bezieht.

Der Grund, warum im ORF-TELETEXT am 19.12.2005 das Fehlen einer Rückkehrberatung als Grund für die Nichtverlängerung des Vertrags genannt wurde, ist mir nicht bekannt.

 

 


 

Zu Frage 3:

Ja.

Von der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde mehrfach zum Ausdruck gebracht, mit der ARGE Schubhaft eine enge Zusammenarbeit pflegen zu wollen.

Nach den mir vorliegenden Informationen dürfte es zu Beginn der Kooperation beiden Partnern auch gelungen sein, sich zu arrangieren. In der Folge langten aber dann auch mehrere Schreiben der Bundespolizeidirektion Innsbruck und des Polizeianhaltezentrums Innsbruck ein, in denen die Unzufriedenheit über die Zusammenarbeit mit der ARGE Schubhaft zum Ausdruck gebracht wurde, weshalb es auch zu mehreren Arbeitsgesprächen zwischen der Bundespolizeidirektion Innsbruck und der ARGE Schubhaft Tirol kam. In einem dieser Gespräche wurde  zwar die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Mitarbeiterin der ARGE als gut bewertet, jedoch gleichzeitig auch auf ein erhebliches Misstrauen gegenüber den restlichen Mitarbeitern der ARGE Schubhaft hingewiesen.

Nach Bewertung aller in meinem Ressort vorliegenden Informationen gaben im Wesentlichen folgende Gründe den Ausschlag für einen Trägerwechsel:

 

 

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Wie schon in der Antwort zu Frage 2 erläutert, handelt es sich hierbei offenkundig um ein Missverständnis. Bezüglich der Gründe für die Nichtverlängerung des Vertrages mit dem Verein ARGE Schubhaft darf ich auf meine Antwort zu Frage 3 verweisen.

 

Zu Frage 6:

In die Entscheidungsfindung wurden die SID Tirol, die BPD Innsbruck, das Polizeianhaltezentrum Innsbruck sowie die Bezirkshauptmannschaften Tirols einbezogen.

Während die Zusammenarbeit mit der ARGE Schubhaft Tirol von den Tiroler Bezirkshauptmannschaften als gut bewertet wurde, kam es bei der Zusammenarbeit zwischen der BPD Innsbruck sowie dem Polizeianhaltezentrum Innsbruck und dem Verein ARGE Schubhaft immer wieder zu Problemen, die dem Innenministerium auch im Wege der SID Tirol berichtet wurden.

Die sonstigen eingelangten Unterstützungserklärungen für den Verein ARGE Schubhaft haben selbstverständlich Beachtung gefunden, wirkten sich aber nicht auf die getroffene Entscheidung aus.

 

Zu Frage 7:

Der „Verein Menschenrechte Österreich“ ist seit März 2003 für die Schubhaftbetreuung in den Polizeianhaltezentren Wien, Schwechat, Linz, Wels, Steyr und im gerichtlichen Gefangenenhaus Ried/I. zuständig. Der Vorsitzende des Vereins, ist seit 1994 in der Schubhaftbetreuung tätig. Unter seiner Anleitung wurde ab 1994 die Schubhaftbetreuung im PAZ Linz als Pilotprojekt aufgebaut und auf Wels, Steyr und Ried/I. ausgeweitet. Das oberösterreichische Modell wurde den vom Innenministerium abgeschlossenen Förderverträgen  erstmalig für das Jahr 1998 zugrunde gelegt. 1996 hat der Vorsitzende gemeinsam mit dem Polizeidirektor von Linz das Konzept der „Offenen Stationen“ in Österreich eingeführt. Nach der Eröffnung der ersten Offenen Station als Modell eines gelockerten Haftregimes in den Polizeianhaltezentren folgten „Offene Stationen“ in Bludenz, Innsbruck, Wels und anderen Polizeianhaltezentren. Der „Verein Menschenrechte Österreich“ hat weiters die Schubhaftbetreuung um das „Monitoring aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ weiterentwickelt. Der Vorsitzende war schließlich von 1996 bis 2001 Koordinator der in der Schubhaftbetreuung tätigen NGOs und ist seit 1999 Mitglied des Menschenrechtsbeirats.

Im Hinblick auf die in der Frage ebenfalls angesprochene psychosoziale Kompetenz wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

 

 

Zur Frage des Betreuungsteams darf ich schließlich festgehalten, dass seit 2.1.2006 für die Schubhaftbetreuung und Rückkehrberatung im PAZ Innsbruck insgesamt 64 Wochenstunden und damit etwas mehr als 1,5 Personaleinheiten aufgewendet werden.

 

Zu Frage 8:

Es ist nicht Aufgabe des Innenministeriums, der ARGE Schubhaft Tirol Projektvorschläge für eine künftige Zusammenarbeit zu machen. Ein möglicher Anknüpfungspunkt könnte aber sicherlich der Europäische Flüchtlingsfonds sein, aus dem jährlich zahlreiche Projekte gefördert werden.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

Zu Frage 10:

Die dritte Rate zum Fördervertrag 2005 in der Höhe von € 7.134,99 wurde am 3.11.2005 verbucht und gelangte nach Freigabe der Mittel am 4.1.2006 zur Anweisung.

 

Zu Frage 11:

Die Endabrechnung 2005 wurde dem Innenministerium am 27.1.2006 vorgelegt. Die Abrechnung wird innerhalb der gem. Fördervertrag vereinbarten Dreimonatsfrist, also bis spätestens 27.4.2006, einer Erledigung zugeführt. 

 

Zu Frage 12:

Nein. Die abgeschlossenen Förderverträge sind Jahresverträge und laufen daher mit Ende des jeweiligen Vertragsjahres aus.  Dies hat dem Förderungsnehmer bewusst zu sein und hat er demnach auch entsprechend zu disponieren.

 

Der Antrag der ARGE Schubhaft ist mit 24.11.2005 datiert. Die Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres erfolgte somit innerhalb redlicher Monatsfrist.