3734/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.03.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
A-1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Gisela Wurm und GenossInnen haben am
13. Jänner 2006 unter der Nummer 3780/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zukunft der Schubhaft in Tirol“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur
Frage 1:
Die
Rückkehrhilfe im Rahmen des Projekts „Schubhaftbetreuung“ ist integraler
Bestandteil der Schubhaftbetreuungsverträge. Eine
Trennung von Schubhaftbetreuung und Rückkehrberatung von Fremden in Schubhaft
ist nicht beabsichtigt.
Zu Frage 2:
Nein.
Es darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden,
dass das Projekt „Schubhaftbetreuung“ ein eigenständiges Projekt und nicht zu
vermischen ist mit dem mit Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds
kofinanzierten Projekt „Rückkehrberatung“, das sich ausschließlich auf
Asylwerber bezieht.
Der Grund, warum im ORF-TELETEXT am 19.12.2005 das Fehlen
einer Rückkehrberatung als Grund für die Nichtverlängerung des Vertrags genannt
wurde, ist mir nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Ja.
Von der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde mehrfach zum Ausdruck gebracht, mit der ARGE Schubhaft eine enge Zusammenarbeit pflegen zu wollen.
Nach den mir vorliegenden Informationen dürfte es zu Beginn der Kooperation beiden Partnern auch gelungen sein, sich zu arrangieren. In der Folge langten aber dann auch mehrere Schreiben der Bundespolizeidirektion Innsbruck und des Polizeianhaltezentrums Innsbruck ein, in denen die Unzufriedenheit über die Zusammenarbeit mit der ARGE Schubhaft zum Ausdruck gebracht wurde, weshalb es auch zu mehreren Arbeitsgesprächen zwischen der Bundespolizeidirektion Innsbruck und der ARGE Schubhaft Tirol kam. In einem dieser Gespräche wurde zwar die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Mitarbeiterin der ARGE als gut bewertet, jedoch gleichzeitig auch auf ein erhebliches Misstrauen gegenüber den restlichen Mitarbeitern der ARGE Schubhaft hingewiesen.
Nach Bewertung aller in meinem Ressort vorliegenden Informationen gaben im Wesentlichen folgende Gründe den Ausschlag für einen Trägerwechsel:
Zu
Frage 4:
Nein.
Zu
Frage 5:
Wie schon in der Antwort zu Frage 2 erläutert, handelt es sich hierbei offenkundig um ein Missverständnis. Bezüglich der Gründe für die Nichtverlängerung des Vertrages mit dem Verein ARGE Schubhaft darf ich auf meine Antwort zu Frage 3 verweisen.
Zu
Frage 6:
In die Entscheidungsfindung wurden die SID Tirol, die BPD Innsbruck, das Polizeianhaltezentrum Innsbruck sowie die Bezirkshauptmannschaften Tirols einbezogen.
Während die Zusammenarbeit mit der ARGE Schubhaft Tirol von den Tiroler Bezirkshauptmannschaften als gut bewertet wurde, kam es bei der Zusammenarbeit zwischen der BPD Innsbruck sowie dem Polizeianhaltezentrum Innsbruck und dem Verein ARGE Schubhaft immer wieder zu Problemen, die dem Innenministerium auch im Wege der SID Tirol berichtet wurden.
Die sonstigen eingelangten Unterstützungserklärungen für
den Verein ARGE Schubhaft haben selbstverständlich Beachtung gefunden, wirkten
sich aber nicht auf die getroffene Entscheidung aus.
Zu Frage 7:
Der „Verein Menschenrechte Österreich“ ist seit März 2003 für die
Schubhaftbetreuung in den Polizeianhaltezentren Wien, Schwechat, Linz, Wels,
Steyr und im gerichtlichen Gefangenenhaus Ried/I. zuständig. Der Vorsitzende
des Vereins, ist seit 1994 in der Schubhaftbetreuung tätig. Unter seiner
Anleitung wurde ab 1994 die Schubhaftbetreuung im PAZ Linz als Pilotprojekt
aufgebaut und auf Wels, Steyr und Ried/I. ausgeweitet. Das oberösterreichische
Modell wurde den vom Innenministerium abgeschlossenen Förderverträgen erstmalig für das Jahr 1998 zugrunde
gelegt. 1996 hat der Vorsitzende gemeinsam mit dem Polizeidirektor von Linz das
Konzept der „Offenen Stationen“ in Österreich eingeführt. Nach der Eröffnung
der ersten Offenen Station als Modell eines gelockerten Haftregimes in den
Polizeianhaltezentren folgten „Offene Stationen“ in Bludenz, Innsbruck, Wels
und anderen Polizeianhaltezentren. Der „Verein Menschenrechte Österreich“ hat
weiters die Schubhaftbetreuung um das „Monitoring aufenthaltsbeendender
Maßnahmen“ weiterentwickelt. Der Vorsitzende war schließlich von 1996 bis 2001
Koordinator der in der Schubhaftbetreuung tätigen NGOs und ist seit 1999
Mitglied des Menschenrechtsbeirats.
Im Hinblick auf die in der Frage ebenfalls angesprochene psychosoziale
Kompetenz wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Zur Frage des Betreuungsteams darf ich schließlich festgehalten, dass
seit 2.1.2006 für die Schubhaftbetreuung und Rückkehrberatung im PAZ Innsbruck
insgesamt 64 Wochenstunden und damit etwas mehr als 1,5 Personaleinheiten
aufgewendet werden.
Zu Frage 8:
Es ist nicht Aufgabe des Innenministeriums, der ARGE Schubhaft Tirol
Projektvorschläge für eine künftige Zusammenarbeit zu machen. Ein möglicher
Anknüpfungspunkt könnte aber sicherlich der Europäische Flüchtlingsfonds sein,
aus dem jährlich zahlreiche Projekte gefördert werden.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu
Frage 10:
Die
dritte Rate zum Fördervertrag 2005 in der Höhe von € 7.134,99 wurde am
3.11.2005 verbucht und gelangte nach Freigabe der Mittel am 4.1.2006 zur
Anweisung.
Zu
Frage 11:
Die
Endabrechnung 2005 wurde dem Innenministerium am 27.1.2006 vorgelegt. Die
Abrechnung wird innerhalb der gem. Fördervertrag vereinbarten Dreimonatsfrist,
also bis spätestens 27.4.2006, einer Erledigung zugeführt.
Zu
Frage 12:
Nein.
Die abgeschlossenen Förderverträge sind Jahresverträge und laufen daher mit
Ende des jeweiligen Vertragsjahres aus.
Dies hat dem Förderungsnehmer bewusst zu sein und hat er demnach auch
entsprechend zu disponieren.
Der
Antrag der ARGE Schubhaft ist mit 24.11.2005 datiert. Die Entscheidung des
Bundesministeriums für Inneres erfolgte somit innerhalb redlicher Monatsfrist.