3740/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0002-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3784/J vom 13. Jänner 2006 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Informations- und Werbemaßnahmen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich nochmals darlegen, dass es meine Zielsetzung war und ist, gemeinsam mit meinen MitarbeiterInnen in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte Qualitätssteigerung zu schaffen. Dabei stellen Informationspolitik und Serviceorientierung wichtige Eckpfeiler für jene BürgerInnennähe dar, welche auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas unverzichtbar ist. So darf es nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbe­halten sein, um das mit den Maßnahmenpaketen dieser Bundesregierung ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Das Selbstverständnis der modernen Verwaltung als serviceorientierter Dienstleister bedeutet vielmehr, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, auf die Menschen in diesem Land proaktiv zuzugehen und ihnen die getroffenen Maßnahmen in ihrer Bedeutung für das eigene Umfeld zu erklären. Die bei dieser Gelegenheit aufgebaute Kommunikationsebene ist weiters dazu ge­eignet, in einem offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt, Genera­tionengerechtigkeit und Chancenrealisierung notwendigen Weiterent­wicklungen zu erarbeiten.

 

Einer der Informationsschwerpunkte im Jahr 2005 lag dabei auf der größten Steuerreform der zweiten Republik. Es galt dabei, die ÖsterreicherInnen über das damit ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen zu informieren. Ich erinnere dazu an

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Informationstätigkeit meines Ressorts galt dem Umstand, dass viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Ich habe daher die Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen der ExpertInnen meines Ressorts würden zu­sätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei Einreichung einer Arbeit­nehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus zurück­bekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren Treffsicherheit bewiesen: An zwei Aktionstagen im Jahr 2005 wurden in den Finanzämtern 60.000 ÖsterreicherInnen persönlich und 33.000 ÖsterreicherInnen telefonisch beraten.

 

Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnen. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!".

 

Im Übrigen halte ich fest, dass seitens meines Ressorts keine Werbung betrieben wird. Es wird der gesetzliche Auftrag gemäß § 2 Bundesministeriengesetz 1986 erfüllt. § 2 Bundesministeriengesetz 1986 hat die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert: die Reformziele, die getroffenen Maßnahmen und der Nutzen, der daraus für jeden Einzelnen entsteht, müssen den ÖsterreicherInnen näher gebracht werden. Damit erkennt nicht nur jeder Einzelne den aus der Arbeit dieser Bundesregierung für ihn persönlich erwachsenden Vorteil, sondern es wird auch das für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutsame positive Grundklima geschaffen.

 

Dass bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden, möchte ich der Vollständigkeit halber betonen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass mein sozialdemokratischer Amtsvorgänger Finanzminister Edlinger im Jahr 1999 aus dem Titel der Öffentlichkeitsarbeit € 3.298.820,-- aufgewendet hat – eine Summe, die auch 2005 trotz umfassender Erfüllung des Informationsauftrages durch mein Ressort wieder bei weitem unterschritten wurde.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2:

Die im Jahr 2005 geschaltenen Inserate und die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten waren hinsichtlich des Zeitraumes bis zum Stichtag 15. April 2005 bereits Gegenstand meiner ausführlichen Beantwortung der Anfragen Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005, Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 2856/J vom 7. April 2005 und Nr. 3133/J vom 9. Juni 2005. Diesbezüglich verweise ich daher auf diese bereits ergangenen Anfrage­beantwortungen.

 

Im daran anschließenden Zeitraum sind durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende Leistungen für  Inseratschaltungen zwecks ziel­gruppenspezifischer Information der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und BürgerInnennähe zu aktuellen Ressortthemen zu Gesamtkosten in Höhe von € 323.844,71 veranlasst worden:

Informationsgegenstand:

Gründertag

Auftragnehmer und Medium:

Gewinn – Wailand und Waldstein

Zeitschrift Gewinn; Oktober 2005

 

Informationsgegenstand:

Trinkgeld

Auftragnehmer und Medium:

MediaSelect Werbegesellschaft m.b.H.

Kronenzeitung, Kleine Zeitung, Kurier, Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, ÖGZ, Gastro, Gastwirt Hotelier Cafetier, A3 Gast, Prost; Mai und Juni 2005

Verlag Manstein

Hotel & GV-Praxis, Hotel & Touristik; Juli 2005

 

Informationsgegenstand:

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück

Auftragnehmer und Medium:

MediaSelect Werbegesellschaft m.b.H.

Kronenzeitung, Kleine Zeitung, Kurier, Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten; April und Mai 2005

 

Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellenaus­schreibungen, sind bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt.

 

Zu 3.:

Zum Stichtag 31. Dezember 2005 wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2005 neben den Inseratschaltungen, zu welchen ich auf meine Beantwortung der Fragen 1. und 2. verweise, für die Information der österreichischen SteuerzahlerInnen € 315.962,-- ausgegeben. Davon entfallen folgende Beträge auf nachstehend aufgelistete Informa­tionsmaßnahmen:

 

Budgetunterlagen

€ 21.132,00

Zoll Info 2005

€ 6.795,00

IFI-Broschüre

€ 10.173,84

Gewinnmesse 2005

€ 10.886,18

Fotohonorar

€ 2.208,00

Selbstständigenbuch

€ 27.334,93

Tag der offenen Tür

€ 2.538,71

Informationsmaßnahmen zum Thema Trinkgeld

€ 175.979,43

 

Zu 4. und 5.:

Wie mir meine ExpertInnen versichern, hat sich das Bundesministerium für Finanzen – unbeschadet der in den zitierten Anfragebeantwortungen geschilderten inhaltlichen Abstimmung der Informationsmaßnahmen der Bundesregierung nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundes­ministeriengesetzes 1986 – an keinen kofinanzierten Informations­maßnahmen beteiligt.

 

 

 

Zu 6. und 7.:

Zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage, also zum Stichtag 13. Jänner 2006, wurden für das Kalenderjahr 2006 noch keine Informationsmaßnahmen getätigt und keine Aufträge erteilt. Diese werden auch 2006 jeweils nach Identifizierung eines zielgruppenorientierten Informationsbedarfs und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant und umgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen