3740/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.03.2006
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0002-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3784/J vom 13. Jänner 2006 der Abgeordneten Mag.
Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Informations- und
Werbemaßnahmen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich nochmals darlegen,
dass es meine Zielsetzung war und ist, gemeinsam mit meinen MitarbeiterInnen in
der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte
Qualitätssteigerung zu schaffen. Dabei stellen Informationspolitik und Serviceorientierung
wichtige Eckpfeiler für jene BürgerInnennähe dar, welche auf dem Weg zur
modernsten Finanzverwaltung Europas unverzichtbar ist. So darf es nicht nur
einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten
sein, um das mit den Maßnahmenpaketen dieser Bundesregierung ermöglichte Mehr
für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und
die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Das
Selbstverständnis der modernen Verwaltung als serviceorientierter Dienstleister
bedeutet vielmehr, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu nutzen,
um mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, auf die
Menschen in diesem Land proaktiv zuzugehen und ihnen die getroffenen Maßnahmen
in ihrer Bedeutung für das eigene Umfeld zu erklären. Die bei dieser
Gelegenheit aufgebaute Kommunikationsebene ist weiters dazu geeignet, in einem
offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit
und Chancenrealisierung notwendigen Weiterentwicklungen zu erarbeiten.
Einer der
Informationsschwerpunkte im Jahr 2005 lag dabei auf der größten Steuerreform
der zweiten Republik. Es galt dabei, die ÖsterreicherInnen über das damit
ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für
die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen zu
informieren. Ich erinnere dazu an
Ein weiterer Schwerpunkt
der Informationstätigkeit meines Ressorts galt dem Umstand, dass viele
ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie
zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung
zurückholen. Ich habe daher die Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück"
gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen
Arbeitnehmerveranlagungen etwa € 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das
bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen
der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei
Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa € 200 Mio. vom Fiskus
zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits
einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen
Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte
gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie
mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren
Treffsicherheit bewiesen: An zwei Aktionstagen im Jahr 2005 wurden in den
Finanzämtern 60.000 ÖsterreicherInnen persönlich und 33.000 ÖsterreicherInnen
telefonisch beraten.
Weiters habe ich
veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich
nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der
Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnen. Trinkgelder
in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem
Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch
die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto
"Leistung muss sich lohnen!".
Im Übrigen halte ich fest, dass seitens
meines Ressorts keine Werbung betrieben wird. Es wird der gesetzliche Auftrag
gemäß § 2 Bundesministeriengesetz 1986 erfüllt. § 2
Bundesministeriengesetz 1986 hat die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z
10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien
normiert: die Reformziele, die getroffenen Maßnahmen und der Nutzen, der daraus
für jeden Einzelnen entsteht, müssen den ÖsterreicherInnen näher gebracht werden.
Damit erkennt nicht nur jeder Einzelne den aus der Arbeit dieser
Bundesregierung für ihn persönlich erwachsenden Vorteil, sondern es wird auch
das für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutsame positive Grundklima
geschaffen.
Dass bei der Erfüllung dieses
gesetzlichen Auftrages die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
eingehalten wurden, möchte ich der Vollständigkeit halber betonen. In diesem
Zusammenhang weise ich darauf hin, dass mein sozialdemokratischer Amtsvorgänger
Finanzminister Edlinger im Jahr 1999 aus dem Titel der Öffentlichkeitsarbeit €
3.298.820,-- aufgewendet hat – eine Summe, die auch 2005 trotz umfassender
Erfüllung des Informationsauftrages durch mein Ressort wieder bei weitem
unterschritten wurde.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2:
Die im Jahr 2005 geschaltenen Inserate
und die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten waren hinsichtlich des
Zeitraumes bis zum Stichtag 15. April 2005 bereits Gegenstand meiner
ausführlichen Beantwortung der Anfragen Nr. 2689/J vom 24. Februar
2005, Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 2856/J vom 7. April
2005 und Nr. 3133/J vom 9. Juni 2005. Diesbezüglich verweise ich daher auf
diese bereits ergangenen Anfragebeantwortungen.
Im daran anschließenden Zeitraum sind
durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende Leistungen für Inseratschaltungen zwecks zielgruppenspezifischer
Information der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und
BürgerInnennähe zu aktuellen Ressortthemen zu Gesamtkosten in Höhe von € 323.844,71
veranlasst worden:
Informationsgegenstand: |
Gründertag |
Auftragnehmer
und Medium: |
Gewinn
– Wailand und Waldstein Zeitschrift
Gewinn; Oktober 2005 |
Informationsgegenstand: |
Trinkgeld |
Auftragnehmer
und Medium: |
MediaSelect
Werbegesellschaft m.b.H. Kronenzeitung,
Kleine Zeitung, Kurier, Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger
Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, ÖGZ, Gastro,
Gastwirt Hotelier Cafetier, A3 Gast, Prost; Mai und Juni 2005 Verlag
Manstein Hotel
& GV-Praxis, Hotel & Touristik; Juli 2005 |
Informationsgegenstand: |
Holen
Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück |
Auftragnehmer
und Medium: |
MediaSelect
Werbegesellschaft m.b.H. Kronenzeitung,
Kleine Zeitung, Kurier, Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger Nachrichten,
Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten; April und Mai 2005 |
Inserate aufgrund spezialgesetzlicher
Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibungen, sind bei dieser Darstellung
nicht berücksichtigt.
Zu 3.:
Zum Stichtag 31. Dezember 2005 wurden
seitens des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2005 neben den
Inseratschaltungen, zu welchen ich auf meine Beantwortung der Fragen 1. und 2.
verweise, für die Information der österreichischen SteuerzahlerInnen € 315.962,--
ausgegeben. Davon entfallen folgende Beträge auf nachstehend aufgelistete
Informationsmaßnahmen:
Budgetunterlagen |
€ 21.132,00 |
Zoll Info 2005 |
€ 6.795,00 |
IFI-Broschüre |
€ 10.173,84 |
Gewinnmesse 2005 |
€ 10.886,18 |
Fotohonorar |
€ 2.208,00 |
Selbstständigenbuch |
€ 27.334,93 |
Tag der offenen Tür |
€ 2.538,71 |
Informationsmaßnahmen zum Thema
Trinkgeld |
€ 175.979,43 |
Zu 4. und 5.:
Wie mir meine ExpertInnen versichern,
hat sich das Bundesministerium für Finanzen – unbeschadet der in den zitierten
Anfragebeantwortungen geschilderten inhaltlichen Abstimmung der
Informationsmaßnahmen der Bundesregierung nach Maßgabe der Bestimmungen des
Bundesministeriengesetzes 1986 – an keinen kofinanzierten Informationsmaßnahmen
beteiligt.
Zu 6. und 7.:
Zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage, also zum Stichtag 13. Jänner 2006, wurden für das Kalenderjahr 2006 noch keine Informationsmaßnahmen getätigt und keine Aufträge erteilt. Diese werden auch 2006 jeweils nach Identifizierung eines zielgruppenorientierten Informationsbedarfs und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant und umgesetzt werden.
Mit
freundlichen Grüßen