3742/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.03.2006
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BM
für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0016-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3790/J der Abgeordneten Mag. Ruth Becher und Genoss/innen wie
folgt:
Fragen 1
bis 3:
Ich verweise auch auf die
Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 3249 J, Nr. 3372 J, Nr.
3445J, Nr. 3561J und Nr. 3793/J. Das BMSG erteilt Auskünfte über
wesentliche gesetzliche Maßnahmen, durch die für bestimmte Personengruppen ein
Anspruch entsteht. Für diese Ansprüche muss ein Antrag für eine Zuwendung gestellt
werden, wie zB beim KBG oder das BMSG informiert über Rechte, zB für Behinderte
durch das neue Behindertengleichstellungsgesetz. Dazu ist das BMSG auch
gesetzlich verpflichtet, wie zB beim KBG, bei den Kindererziehungszeiten oder
beim Behindertengleichstellungsgesetz durch eine 4-Parteien-Entschließung des
Nationalrates.
Zur Veranschaulichung möchte
ich die ungefähren Werte des Jahres 2005 gegenüberstellen:
Beim Kinderbetreuungsgeld in
der Höhe von rund 1 Mrd. € stehen Informationsmaßnahmen von rund 1 Mio. €
gegenüber, das sind 0,1 %.
Der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten für die Pension in der Höhe von rund 500 Mio. € stehen
Informationsmaßnahmen von 670.000 € gegenüber, das sind rund 0,14 %.
Dem Pflegegeld von rund 1,4
Mrd. € stehen Informationsmaßnahmen von 630.000 € gegenüber, das sind rund 0,04
%.
Der
Behindertengleichstellung durch die sog. Behindertenmilliarde für
Arbeitsintegration in Höhe von 150 Mio € in den Jahren 04/05 und dem
Behindertengleichstellungsgesetz stehen Informationsmaßnahmen von 670.000 € in
den Jahren 05/06 gegenüber, das sind rund 0,45 %.
Ich darf Ihnen auch
mitteilen, dass durch diese Informationsmaßnahmen viele zusätzliche Zugänge
durch die Kontakte mit unseren Serviceeinrichtungen geschaffen werden konnten.
So konnte bei den Ansuchen für Trümmerfrauen oft auf den Pflegegeldanspruch
hingewiesen werden oder bei der Pensionsinformation auf eine zustehende
Fahrpreisermäßigung oder bei den Familienleistungen auf den
Familienhärteausgleich.
Es geht also auch um einen
Mehrwert – gerade im Sozialbereich ist es besonders wichtig, dass die
erreichten Maßnahmen auch bei den Menschen, für die sie geschaffen wurden,
ankommen. Diese Informationen richten sich daher an die Menschen, damit sie
ihre Ansprüche auch wahrnehmen können.
Der hohe Informationswert
zeigt sich zB auch darin, dass dem BMSG der Sozialtarif des ORF zuerkannt
wurde. Er gebührt nur dann, wenn Informationen vermittelt werden und der/die
Minister/in weder namentlich noch bildlich aufscheint.
Die Informationsmaßnahmen
des Ressorts umfassen insgesamt themenspezifisch die Ressortbereiche mit den
entsprechenden Anlaufstellen, Studien, Berichte, Publikationen,
Veröffentlichungen, Folder, Präsentationen und die Homepage und können daher
ziffernmäßig nicht abgegrenzt werden, eine entsprechende Erfassung würde in
keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen.
Frage 4:
Informationsmaßnahmen des
BMSG wurden von anderen Ressorts nicht mit-
finanziert.
Frage 5:
Das BMSG wird einen
finanzielle Beitrag zur Broschüre "Maßnahmen gegen traditionsbedingte
Gewalt gegen Frauen in Österreich" des Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen leisten. Da jedoch die Abrechnung noch nicht erfolgt ist, kann ich
über den genauen Umfang dieses Beitrages noch keine Aussagen treffen.
Frage 6:
Für
das Jahr 2006 sind themenspezifische Informationen zu den Ressortagenden
geplant, ebenso Publikationen, Folder, Präsentationen, Studien, Berichte,
Veröffentlichungen und die Informationen über die Homepage. Die laufenden
Informationen umfassen das Thema der Jugendverschuldung.
Frage 7:
Eine Angabe ist derzeit
nicht möglich.
Mit besten Grüßen