3743/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.03.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generation und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0043-I/A/4/2006

Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3793/J der Abgeordneten Mag. Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Das BMSG hat nach einem transparenten, EU-weiten Ausschreibungsverfahren, das allen rechtlichen Anforderungen entspricht, die Firma Aichner Clodi A/C Creative Visions mit dem Informationskonzept beauftragt, das dem medialen Transport wichtiger gesetzlicher Maßnahmen für die Bevölkerung dient und wozu es auch einen gesetzlichen Auftrag gibt.

 

 

Frage 2:

 

Entsprechend den rechtlichen Anforderungen wurde die Entscheidung von der Expert/innenkommission getroffen. Ebenfalls eingebunden wurden die Interne Revision des BMSG und eine externe Vergaberechtsexpertin.

 

 

Frage 3:

 

Bereits im Vorfeld wurden Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen einbezogen, auch bei der Gestaltung der Spots haben Betroffene als Darstellerinnen und Darsteller mitgewirkt.

 

 

Frage 4:

 

Die Mittelbindung erfolgte bei Ansatz 1/15008, VA-Post 7280.095.

 

 

Frage 5:

 

Für die Informationsverpflichtung über die Behindertengleichstellung sind 560.000 € exkl. MWST vorgesehen.

 

 

Frage 6:

 

Die Informationsmaßnahmen sind für den Zeitraum Kalenderwoche 52/2005 bis Kalenderwoche 14/2006 vorgesehen.

 

 

Frage 7:

 

Die Informationen verteilen sich auf Fernsehinformationen (rund 50%), Hörfunkinformationen (rund 15%), Printinformationen (rund 20%) und Kinoinformationen (rund 15%). Auf Spots, die ausschließlich Informationen enthalten und weder Bild, Namen oder Ton des Ministers/der Ministerin wieder geben, gewährt der ORF einen um 60 % ermäßigten Sozialtarif, das wurde auch dem BMSG gewährt. Daher konnte ein Mehrwert an Informationen vermittelt werden, darüber hinaus belegt diese Tatsache auch den Charakter der Informationsmaßnahme des BMSG.

 

 

 

 

 

 

 

Frage 8:

 

Es liegt im Wesen einer zielgruppenorientierten Informationsmaßnahme, auch die einschlägigen Medien einzubeziehen, das ist auch bei diesen Informationen über die neue Behindertengleichstellung erfolgt: 

 

Aktuelles

Balancer

BEHINDERTe in Familie, Schule und Gesellschaft

farbe

Heilpädagogik

ich UND du

KOBV - gemeinsam stärker (Zeitschrift des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes)

Lebenshilfe Steiermark

monat

ÖTL-Tinnigramm

ÖZIV-Info

Österreichische Gehörlosenzeitung

Salzburger Kriegsopfer-Zeitung

Sport Aktiv

Steirische Kriegsopfer-Zeitung

Tiroler Kriegsopfer

Unser Schaffen

Vorarlberger Kriegsopfer-Zeitung

 

 

Frage 9:

 

Die Schaltungskosten für die Informationen zur neuen Behindertengleichstellung betragen nach derzeitigem Stand 344.981 exkl. MWST.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen