3754/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier
und GenossInnen haben am 16.01.2006 unter der Nummer 3794/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit in der
Zivilluftfahrt – Sicherheit auf Zivilflughäfen (EU-VO Nr. 2320/2002)“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 8, 10 bis 14,
17, 20, 21, 28 bis 30, 44 bis 47, 50 bis 52, 72 und 73:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer
inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu Frage 5:
Dem EKC kommen hinsichtlich der Sicherheit in der
Zivilluftfahrt folgende Aufgaben zu: Informationsbeschaffung und
–weiterleitung, Bewertung, Dokumentation, Callcenter-Aktivierung in allen
Fällen, in dem staatliches Katastrophen- und Krisenmanagement im Bundesministerium
für Inneres im Zusammenhang mit zivilluftfahrtsrelevanten Vorfällen
erforderlich ist.
Zu Frage 6:
Je nachdem, ob das
Krisen-/Katastrophenereignis in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. des
Bundesministeriums für Inneres fällt, wird die Sonderlage vom federführenden
Ressort unter Einbeziehung des jeweiligen anderen gemäß den einschlägigen
Rechtsvorschriften wahrgenommen.
Zu Frage 7:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zu den Fragen
47 und 48 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J vom 13.07.2004 verwiesen.
Die dort angeführten Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der
EU-Ratspräsidentschaft verstärkt durchgeführt.
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium für Inneres ist im
"Nationalen Sicherheitskomitee für die Zivilluftfahrt" vertreten. Die
Namen der Vertreter können aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden.
Im Übrigen betrifft diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundesministeriums für Inneres, sondern des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie, weshalb ich von einer weitergehenden inhaltlichen
Beantwortung Abstand nehme.
Zu Frage 15:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 16
unter Nr. 3748/J vom 21.12.2005 durch den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie verwiesen.
Zu Frage 16:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Fragen 17
und 18 unter Nr. 3748/J vom 21.12.2005 durch den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie verwiesen.
Zu Frage 18:
Der genannte Sicherheitstest am Flughafen Wien führte
zur Optimierung von Qualitätskontrollen auf Seiten der beauftragten Unternehmen
selbst sowie zur Durchführung verstärkter, zusätzlicher Qualitätskontrollen
durch die örtlich zuständigen Sicherheitsdirektionen (Landesämter für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) im Rahmen der Aufsicht.
Zu Frage 19:
Diesbezüglich wir auf die Beantwortung der Frage 20
und 21 unter Nr. 3748/J vom 21.12.2005 durch den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie verwiesen.
Zu Frage 22:
Die Aufgaben der Sicherheitsbehörden und die
Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben sich durch die
Polizeireform (Team04) nicht geändert. Seit der Polizeireform (Team04) sind für
polizeiliche Arbeit auf Flughäfen die jeweiligen Stadt- oder
Bezirkspolizeikommanden zuständig.
Zu Frage 23:
Nein.
Zu Frage 24 und 25:
Der finanzielle Betrag für Sicherheitsmaßnahmen in
der Zivilluftfahrt zur Durchführung der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
kann erst nach dem 1. Halbjahr 2006 berechnet werden. Die Frage der notwenigen
technischen und baulichen Maßnahmen kann seitens des Bundesministeriums für
Inneres mangels gegebener Zuständigkeit nicht beantwortet werden.
Zu Frage 26 und 27:
Die grundsätzliche bauliche und technische
Ausstattung ist - insoweit hievon die Personen- und Gepäcksicherheitskontrolle
betroffen ist - gegeben; der weitere Aus- und Umbau der teilweise bestehenden
Provisorien (Containerlösungen) wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres
2006 erfolgen.
Zu Frage 31 bis 34:
Auf Österreichs Zivilflughäfen gibt es insgesamt 9
Polizeiinspektionen.
Am Flughafen Klagenfurt ist die
Grenzpolizeiinspektion Klagenfurt-Annabichl zuständig. Diese war am Stichtag
1.1.2006 mit 39 Planstellen systemisiert und hatte einen tatsächlichen
Personalstand von 40 Bediensteten. Mit der Implementierung des
Dienstzeitmanagements wurde lediglich für die Inspektionsleitung ein anderes
Dienstsystem (Wechseldienst) verfügt. Der definierte Mindeststand beträgt 10/5
Bedienstete (Tag/Nacht).
Am Flughafen Wien-Schwechat sind die
Aufgabenstellungen auf 3 Polizeiinspektionen aufgeteilt. Mit der
Implementierung des Dienstzeitmanagements wurde lediglich für die
Inspektionsleitungen ein anderes Dienstsystem (Wechseldienst) verfügt. Die
Polizeiinspektion Flughafen war am Stichtag 1.1.2006 mit 22 Planstellen
systemisiert und hatte einen tatsächlichen Personalstand von 26 Bediensteten.
Der definierte Mindeststand beträgt 8/5 Bedienstete (Tag/Nacht). Die Grenzpolizeiinspektion
Flughafen war am Stichtag 1.1.2006 mit 110 Planstellen systemisiert und hatte
einen tatsächlichen Personalstand von 143 Bediensteten. Der definierte
Mindeststand beträgt 33/18 Bedienstete (Tag/Nacht). Die Polizeiinspektion
Sonderdienste war am Stichtag 1.1.2006 mit 81 Planstellen systemisiert und
hatte einen tatsächlichen Personalstand von 110 Bediensteten. Der definierte
Mindeststand beträgt 30/18 Bedienstete (Tag/Nacht).
Am Flughafen Linz ist die Grenzpolizeiinspektion
Linz-Hörsching zuständig. Diese war am Stichtag 1.1.2006 mit 36 Planstellen
systemisiert und hatte einen tatsächlichen Personalstand von 33 Bediensteten.
Mit der Implementierung des Dienstzeitmanagements ergab sich keine Änderung für
die Bediensteten bezüglich der Dienstverrichtung im Wechseldienst. Im
Wechseldienst (Monatsdienstplanung) gibt es keinen definierten
Personalmindeststand sondern der Personalbedarf wird anlassbezogen festgelegt.
Am Flughafen Salzburg ist die Grenzpolizeiinspektion
Salzburg-Flughafen zuständig. Diese war am Stichtag 1.1.2006 mit 47 Planstellen
systemisiert und hatte einen tatsächlichen Personalstand von ebenfalls 47
Bediensteten. Mit der Implementierung des Dienstzeit-managements wurde
lediglich für die Inspektionsleitung ein anderes Dienstsystem (Wechseldienst)
verfügt. Vom Stadtpolizeikommando Salzburg wurde kein Personal-mindeststand
definiert. Der erforderliche Personalbedarf wird belastungsbezogen geplant.
Am Flughafen Graz ist die Grenzpolizeiinspektion
Flughafen-Graz zuständig. Diese war am Stichtag 1.1.2006 mit 39 Planstellen
systemisiert und hatte einen tatsächlichen Personalstand von 44 Bediensteten.
Mit der Implementierung des Dienstzeitmanagements ergab sich keine Änderung für
die Bediensteten bezüglich der Dienstverrichtung im Wechseldienst. Im
Wechseldienst (Monatsdienstplanung) gibt es keinen definierten
Personalmindeststand sondern der Personalbedarf wird anlassbezogen festgelegt.
Am Flughafen Innsbruck ist die Grenzpolizeiinspektion
Innsbruck-Flughafen zuständig. Diese war am Stichtag 1.1.2006 mit 30
Planstellen systemisiert und hatte einen tatsächlichen Personalstand von 28
Bediensteten. Mit der Implementierung des Dienstzeitmanagements wurde lediglich
für die Inspektionsleitung ein anderes Dienstsystem (Wechseldienst) verfügt. Der
definierte Mindeststand beträgt 10/5 Bedienstete (Tag/Nacht). Aus derzeitiger
Sicht erscheint dieser Personaleinsatz für die Erfüllung der aus den zitierten
EU Verordnungen resultierenden Aufgaben ausreichend.
Zu Frage 35 und 36:
Die Anzahl an Überstunden im Bereich dieser
Dienststellen(-teile) wird zentral nicht separat erfasst. Der Erhebungsaufwand
würde in einem eklatanten Widerspruch zu einer sparsamen Verwaltung stehen.
Zu Frage 37:
Eine Veranschlagung der Überstunden
während der EU-Präsidentschaft in den Flughafeninspektionen kann derzeit nicht
beziffert werden, zumal sich der Kräfteeinsatz und die Einsatzdauer nach den
jeweiligen Gefährdungseinschätzungen sowie den Ankunfts- und Abflugzeigen zu
den einzelnen EU-Veranstaltungen richten.
Zu Frage 38 bis 43 und 53:
Die Sicherheitskontrollen von
Personen - inklusive deren Gepäck
- die Zugang zu den Sicherheitsbereichen erlangen wollen, werden auf
Österreichs Flughäfen von Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres
bzw. - insoweit die so genannten „small airports“ betroffen sind - von Organen
des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt. Aufgaben des Objektschutzes
und Streifentätigkeiten werden – auch im landseitigen Bereich – in Vollziehung
des § 5 SPG von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen, und
zwar unbeschadet von Überwachungsmaßnahmen seitens Privater, wie z.B.
Zivilflugplatzhalter, Luftfahrzeugeigentümer, usw..
Den speziellen
Sicherheitsanforderungen die sich aus der österreichischen EU Ratspräsidentschaft
ergeben wird durch spezifische Einsatzkonzepte Rechnung getragen (im
Wesentlichen durch verstärkten Einsatz von Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und Spezialisten, wie z.B. gefahrenstoffkundige Organe und
Sprengstoffspürhundeführer sowie entsprechender Gerätschaften, wie z.B.
Hubschrauber und Detektionsgeräte).
Zu Frage 48:
Die Zutrittskontrolle fällt nicht in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Im Übrigen wird
auf die Beantwortung zu den Fragen 38 bis 43 und 53 verwiesen.
Zu Frage 49:
Die Zuordnung von aufgegebenem
Gepäck fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Inneres. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 38 und 43 und 53
verwiesen.
Zu Frage 54:
Eine Beschlagnahme von verbotenen
Gegenständen ist in den für die Sicherheitskontrollen maßgeblichen
Rechtsvorschriften nicht vorgesehen. Aufzeichnungen über festgestellte,
derartige Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle entdeckt werden und zur
Verweigerung des Zutrittes führen, werden aus Gründen eines unverhältnismäßig
hohen und daher unvertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht geführt.
Zu Frage 55:
Flughafen Wien: VIAS
Flughafen Linz: Group 4 Securicor
Flughäfen Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt:
Securitas Flughafen
Graz: Flughafen Graz Sicherheitsdienste GmbH
Zu Frage 56 bis 59:
Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
betrifft grundsätzlich keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums
für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme. Im
Rahmen der Amtshilfe wurden für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie ca. 14.000 Überprüfungen durchgeführt.
Zu Frage 60:
Für das Budgetjahr 2005 wurden für den Flughafen
Wien/VIAS rund € 15.500.000.-, für den Flughafen Salzburg/Securitas rund €
2.500.000.-, für den Flughafen Graz/Flughafen Graz Sicherheitsdienste GmbH rund
€ 2.200.000.-, für den
Flughafen Innsbruck/Securitas rund € 1.600.000.-, für den Flughafen Klagenfurt/Securitas rund €
1.900.000.- und für den Flughafen Linz/Group 4 ca/gerundet € 1.100.000.-
ausbezahlt. Budget im Jahr 2006: Finanzposition VA-Ansatz 1/11708, VP 7280.003
Summe: € 38.800.000.- - Entgelte für Flughafenüberwachung. Im Übrigen wird auf
die Beantwortung zur Frage 72 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J vom
13.07.2004 verwiesen.
Zu Frage 61:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zu den Fragen
73, 74, 75 und 76 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J vom 13.07.2004
verwiesen.
Zu Frage 62:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zu den Fragen
73, 74, 75 und 76 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J vom 13.07.2004
verwiesen.
Zu Frage 63:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterliegen
nicht einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern werden einer Sicherheitsüberprüfung
gemäß § 6 Luftfahrtsicherheitsgesetz unterzogen.
Zu Frage 64:
Nachdem die Entscheidung über die Zuverlässigkeit dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie obliegt, kann seitens
des Bundesministeriums für Inneres diesbezüglich keine Auskunft gegeben werden.
Hinsichtlich der
Sicherheitsüberprüfung gemäß § 6 Luftfahrtsicherheitsgesetz besteht ein
entsprechender Erlass, in dem ausgeführt wird, dass nach den hier anzuwendenden
Bestimmungen des § 55a SPG keine Gebühren zu verrechnen sind.
Zu Frage 65:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zur Frage 76
der parlamentarischen Anfrage Nr. 2026/J vom 13.07.2004 verwiesen.
Zu Frage 66:
Von der Erfassung von Zahlen betreffend die
durchgeführten Passagier- bzw. Personensicherheitskontrolle wurde im Hinblick
auf den damit verbundenen, unverhältnismäßigen und unvertretbaren
Verwaltungsaufwand Abstand genommen.
Zu Frage 67:
Im Rahmen der Aufsicht wurden vereinzelt
Mangelhaftigkeiten festgestellt. Diese wurden durch die Ergreifung adäquater
Maßnahmen insbesondere in punkto Sicherung des gebotenen Qualitätsstandards
behoben.
Zu Frage 68 und 69:
Dem Bundesministerium für Inneres gelangten drei
Beschwerdefälle zur Kenntnis. Diese betrafen im Bereich des Flughafens Wien die
grundsätzliche Notwendigkeit der Durchführung der Personen- und
Gepäcksicherheitskontrolle und erwiesen sich nach genauer Prüfung als
unbegründet. Soweit dem Bundesministerium für Inneres bekannt, habe dessen
ungeachtet ein Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens am Flughafen
Klagenfurt im Zuge der Sicherheitskontrollen Geld von Passagieren unrechtmäßig
an sich genommen. Die notwendigen Ermittlungen seitens der BPD Klagenfurt
wurden eingeleitet; seitens der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten
wurde die nach § 6 LSG erteilte Ermächtigung widerrufen. Im Übrigen werden im
Bereich der nach geordneten Behörden hinsichtlich sicherheitskontrollrelevanter
Beschwerdefälle keine Aufzeichnungen geführt, weil solche Beschwerden in der
Regel zwischen dem Passagier und dem sicherheitskontrollierenden Mitarbeiter
bzw. dem beauftragten Unternehmen ausgeräumt werden.
Zu Frage 70:
Keine.
Zu Frage 71:
Die Beurteilung von Beschwerden privater
Organisationen hinsichtlich einer EU-Verordnung ist nicht Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres. Ich ersuche daher um
Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.
Zu Frage 74:
"safety": Verkehrs- und Betriebssicherheit.
"security": Verhinderung unrechtmäßiger
Eingriffe.
Zu Frage 75:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Inneres wurden bei den, durch die
örtlich zuständigen Polizeiwachzimmern/Gendarmerieposten bzw. ab 01.07.2005
Polizeiinspektionen, durchgeführten stichprobenartigen Sicherheitskontrollen
vereinzelt verbotene Gegenstände gefunden. Eine umfangreichere Beantwortung der
Frage nach der Anzahl der durchgeführten Sicherheitskontrollen würde einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand, der in einem eklatanten Widerspruch zu einer
sparsamen Verwaltung steht, führen, weshalb von einer weitergehenden Beantwortung Abstand genommen wird.
Zu Frage 76:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Inneres wurden alle erforderlichen Maßnahmen bereits gesetzt. Für den Zeitraum
der österreichischen EU Ratspräsidentschaft sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.