3755/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Johann Maier,
Parnigoni und GenossInnen haben am 25.01.2006 unter der Nr. 3818/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausschreibungen und Personalentscheidungen
bei den Bundespolizei-direktionen – Situation in Salzburg“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zum angefragten Zeitpunkt wurden bei
allen Bundespolizeidirektionen, ausgenommen die Bundespolizeidirektion Wien,
die in der neuen Behördenorganisationsstruktur vorgesehenen Arbeitsplätze in
der Behördenleitung, der sicherheitspolizeilichen Abteilung und der
verwaltungspolizeilichen Abteilung neu ausgeschrieben.
Zu Frage 3:
Alle die in Frage 1 und 2
vorgesehenen Arbeitsplätze wurden bereits besetzt und werden nachstehend
anzahlmäßig dargestellt:
Bundesland Burgenland |
|
BPD Eisenstadt |
23 Planstellen |
Bundesland Kärnten |
|
BPD Klagenfurt |
58 Planstellen |
BPD Villach |
40 Planstellen |
Bundesland
Niederösterreich |
|
BPD Schwechat |
31 Planstellen |
BPD St. Pölten |
38 Planstellen |
BPD Wr. Neustadt |
33 Planstellen |
Bundesland Oberösterreich |
|
BPD Linz |
87 Planstellen |
BPD Steyr |
31 Planstellen |
BPD Wels |
37 Planstellen |
Bundesland Salzburg |
|
BPD Salzburg |
80 Planstellen |
Bundesland Steiermark |
|
BPD Graz |
104 Planstellen |
BPD Leoben |
28 Planstellen |
Bundesland Tirol |
|
BPD Innsbruck |
65 Planstellen |
Zu den Fragen 4, 6 und 7:
Diese umfangreiche
InteressentInnensuche bei allen BPD ( siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2)
wurde anlässlich der Umsetzung der neuen Behördenstrukturen deshalb
durchgeführt, um auch jenen Bediensteten, die aus Organisationseinheiten kommen, deren Aufgabenbereich - wie
nachstehend aufgelistet- ausgelagert wurde oder denen anlässlich vergangener
Reformen kein Arbeitsplatz zugewiesen werden konnte, im Sinne einer
Gleichbehandlung ebenfalls die Möglichkeit einer beruflichen Weiterentwicklung
zu geben.
Im Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektionen ergaben sich folgende Aufgabenverlagerungen:
- Übertragung der Kraftfahrzeug- Zulassungen an autorisierte Zulassungsstellen der Versicherer
- Bundesweite Übertragung der des Melde-, Pass und Fundwesens an die Bürgermeister
- Wegfall der staatspolizeilichen Aufgabenstellungen und Verlagerung dieser zu den Sicherheitsdirektionen/ Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
- Verringerung dienstbehördlicher Aufgabenstellungen durch Einrichtung des Sicherheitsdirektors als Dienstbehördenleiter auch für Bundespolizeidirektionen und gleichzeitiger Übertragung reduzierter dienstbehördlicher Aufgabenstellungen an Polizeidirektoren
- Wegfall weiter Bereiche der Personalverwaltung durch Bildung einer „Zentralen Personalverwaltung“ bei der jeweiligen Sicherheitsdirektion
- Übernahme der Angelegenheiten des Vereinswesens von den Sicherheitsdirektionen
- Reduktion der Angelegenheiten der Wirtschaftsverwaltung, da die Servicierung durch den Logistikbereich des jeweiligen Landepolizeikommandos erfolgt.
Die Rechtsgrundlage für die erfolgten InteressentInnensuchen ergibt
sich aus dem
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 i.d.g.F.
Zu Frage 5:
Neuausschreibungen bei den
Bundespolizeidirektionen im heurigen Jahr werden vereinzelt anlassbezogen
vorgenommen werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Der Erstvorschlag des
Polizeidirektors der BPD Salzburg lautete auf Dr. Bruno Wurhofer.
Zu den Fragen 10, 11 und 12:
Es ist richtig, dass seitens des BMI
der Auftrag an den Polizeidirektor der BPD Salzburg ergangen ist für OR Dr.
Franz Zauner einzutreten, da dieser auf Grund seiner persönlichen und
fachlichen Eignung die mit der Verwendung verbundenen Aufgaben in bestmöglicher
Weite erfüllen werde.
Die zuständigen
Personalvertretungsorgane erhoben dagegen keine Einwendungen.
Zu den Fragen 13, 14, 15, 16
und 17:
Sowohl bei der
Wachkörperzusammenführung als auch bei der Umsetzung der neuen
Organisationsstrukturen der Sicherheitsbehörden wurde von Anfang an die
Personalvertretung als
gleichberechtigten Partner in sämtlichen Personalentscheidungen aller
betroffenen (Dienst) -behörden miteinbezogen. Dies umfasst nicht nur die regionalen
Personalvertretungsorgane sondern insbesondere auch die zuständigen
Zentralausschüsse, die auch gegen diese Vorgangsweise keinen Einwand erhoben
haben.
Ich darf Ihnen versichern, dass
sämtliche Personalentscheidungen nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 BDG getroffen
wurden.
Differenzen zum Vorsitzenden des
Dienststellenausschusses sind mit
nicht bekannt, bzw. wurden keine solchen an mich herangetragen.
Zu Frage 18:
Die zuständigen Organe der
Personalvertretung – sprich Dienststellenausschuss und Zentralausschuss –
hatten gegen keine die BPD Salzburg betreffenden Personalentscheidungen des BMI
einen Einwand erhoben.
Zu den Fragen 19 und 20:
Für die strittigen
Personalentscheidungen ( Uneinigkeit in 1. Instanz ) waren nach § 10/5 B-PVG
nicht die BPD und der jeweilige Dienststellenausschuss sondern das BMI und der
Zentralausschuss für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung zuständig. Es
freut mich, in diesem Zusammenhang mitteilen zu können, dass dies von insgesamt
673 in Form einer InteressentInnensuche ausgeschriebenen Arbeitsplätzen nur bei
6 Arbeitsplätzen der Fall war.