3757/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.03.2006
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BM für Verkehr, Innovation
und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.500/0001-I/CS3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3796/J-NR/2006 betreffend Zusatzbelastung durch
Einführung einer PKW-Maut, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 18.
Jänner 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Gibt es in ihrem Ministerium Überlegungen, wie
eine fahrleistungsabhängige Zahlung für die Straßenbenutzung durch PKWs funktionieren
könnte?
Antwort:
Nein.
Fragen 2, 3 und 7:
Wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen
gediehen?
Mit welchen Einnahmen rechnen Sie, wenn eine
fahrleistungsabhängige Zahlung für die Straßenbenutzung von PKW-Lenkern in
Österreich gefordert werden würde? Welche Fahrleistung steht diesen Einnahmen
gegenüber?
Ist das System der „Black
Box“ Ihren Informationen zufolge technisch dafür geeignet, die für die
Abrechnung einer PKW-Maut notwendigen Daten zu sammeln oder kann das System für
diesen Zweck adaptiert werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Fragen 4 und 8:
Wie hoch sind die Kosten, die Ihren Informationen
zufolge den PKW-Besitzern über verkehrsbezogene Steuern und Abgaben in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 und aus welchen Bestandteilen setzen
sich diese Kosten zusammen?
Welcher Anteil der verkehrsspezifischen
Budgeteinnahmen – Vignette, Mineralölsteuer u.a. wird tatsächlich für den
Straßenbau, Infrastrukturprojekte oder ähnliches verwendet?
Antwort:
Steuern und
Abgaben fallen in den Kompetenzbereich des Finanzministers.
Bei den grundsätzlich in meinen Kompetenzbereich fallenden Einnahmen aus der Autobahn-Vignette handelt es sich weder um Steuern oder Abgaben noch um Budget-Einnahmen, sondern um ein auf Basis des ASFINAG -Gesetzes und des Fruchtgenussvertrages ASFINAG - Bund durch die ASFINAG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erhobenes privatrechtliches Benutzungsentgelt. Diese Einnahmen sind zu 100 Prozent für Investitionen in das bemautete Straßennetz, und damit zum Vorteil der Benutzer dieses Straßennetzes, zweckgebunden.
Fragen 5 und 6:
Werden Sie durch Bundesbestellungen an
Verkehrsdienstleistungen bei den ÖBB und anderen Verkehrsunternehmen dafür
sorgen, dass der öffentliche Nahverkehr (Nebenbahnen, Buslinien etc.), auf
dessen Bestand die Pendlerinnen und Pendler in den ländlichen Regionen als
Alternative zum Auto angewiesen sind, aufrechterhalten und ausgebaut wird?
Wenn sie Frage 5 bejahen können: wie hoch sind
die Mittel, die sie dafür über das derzeitige Maß hinaus im Jahr 2006 aufwenden
werden?
Antwort:
Der Bund selbst nimmt im Rahmen der
Bestellerförderung keine Bestellungen vor. Dies ist Aufgabe der Gemeinden
beziehungsweise der Länder. Erst bei Erfüllung entsprechender Qualitäts-Kriterien
wird seitens des Bundes eine Kofinanzierung für die jeweilige Bestellung an
Verkehrsdienstleistung bereitgestellt.
Frage 9:
Welchen Anteil der allgemeinen Kosten des Straßenverkehrs trägt der Schwerverkehr und welchen Anteil tragen die PKW-Besitzer?
Antwort:
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was die Anfragesteller unter „Allgemeine Kosten des Straßenverkehrs“ konkret verstehen.
Von den Infrastrukturkosten (Bau, Erhaltung, Betrieb, Finanzierung, Bemautung, Verwaltung) des gesamten Autobahn- und Schnellstraßennetzes können knapp 60 % dem Schwerverkehr (Fahrzeuge über 3,5 t) zugerechnet werden. Diese Kosten werden über die Einnahmen der fahrleistungsabhängigen Maut gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen