3761/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0004-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die
vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht
Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von
meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als
Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der
Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage
keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen
ausschließlich Entscheidungen von Organen der ÖIAG und somit keine in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes
als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz
1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Im Hinblick darauf kann ich mich zu den
Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG auf Grundlage einer von dieser
Gesellschaft dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie
folgt äußern:
Zu 1. bis 4:
Die gegenständlichen Inserate wurden
von der ÖIAG in Auftrag gegeben und zur Gänze bezahlt. Nähere Details hiezu
werden von der ÖIAG im Hinblick auf diese rein operative Angelegenheit der
Gesellschaft nicht bekannt gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich
diese Fragen nicht weitergehend beantworten kann.