3761/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0004-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3800/J vom »20. Jänner 2006 der Abgeordneten »Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »Inserate zur Postprivatisierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Organen der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundes­ministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäfts­ordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Im Hinblick darauf kann ich mich zu den Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG auf Grundlage einer von dieser Gesellschaft dem Bundes­ministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:

 

Zu 1. bis 4:

Die gegenständlichen Inserate wurden von der ÖIAG in Auftrag gegeben und zur Gänze bezahlt. Nähere Details hiezu werden von der ÖIAG im Hinblick auf diese rein operative Angelegenheit der Gesellschaft nicht bekannt gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht weitergehend beantworten kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.