3782/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.03.2006
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Der
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Bezug nehmend auf die unter Zl. 3916/J-NR/2006 gestellte Anfrage der
Abgeordneten
Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde vom 10. Februar 2006 betreffend
Einmietungen
von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen ersuche ich um
Verständnis, dass ich von ihrer Beantwortung absehen muss, da die Fragen weder
Haushaltsführung
und Organisation im Bereich des Rechnungshofs noch die
Diensthoheit
des Präsidenten betreffen und sohin außerhalb des Fragerechtes gemäß
§
91a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates gelegen sind.
Ungeachtet dessen erlaube ich mir auf die Zielbestimmung
des Bundesimmobilien-
gesetzes, BGBl I Nr. 141/2000,
hinzuweisen, wonach damit unter anderem beabsichtigt
war, in konsequenter Fortsetzung des mit dem BIG-Gesetz begonnenen Weges das
Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes nach wirtschaftlichen
und
marktorientierten
Grundsätzen neu zu organisieren, das Kostenbewusstsein der
Nutzerressorts
zu fördern und damit auch für ein sparsames Umgehen mit der Ressource
Raum zu sorgen.
Der Rechnungshof hätte Empfehlungen in diesem
Zusammenhang aufgrund der
gesetzlichen
Zielbestimmungen und im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen zu geben.