3782/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.03.2006
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Der Rechnungshof

Anfragebeantwortung

Bezug nehmend auf die unter Zl. 3916/J-NR/2006 gestellte Anfrage der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde vom 10. Februar 2006 betreffend
Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen ersuche ich um
Verständnis, dass ich von ihrer Beantwortung absehen muss, da die Fragen weder
Haushaltsführung und Organisation im Bereich des Rechnungshofs noch die
Diensthoheit des Präsidenten betreffen und sohin außerhalb des Fragerechtes gemäß
§ 91a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates gelegen sind.

Ungeachtet dessen erlaube ich mir auf die Zielbestimmung des Bundesimmobilien-
gesetzes, BGBl
I Nr. 141/2000, hinzuweisen, wonach damit unter anderem beabsichtigt
war, in konsequenter Fortsetzung des mit dem BIG-Gesetz begonnenen Weges das
Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes nach wirtschaftlichen und
marktorientierten Grundsätzen neu zu organisieren, das Kostenbewusstsein der
Nutzerressorts zu fördern und damit auch für ein sparsames Umgehen mit der Ressource
Raum zu sorgen.

Der Rechnungshof hätte Empfehlungen in diesem Zusammenhang aufgrund der
gesetzlichen Zielbestimmungen und im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen zu geben.