3786/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, haben am
1. Februar 2006 unter der Nr. 3879/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen
Institutionen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mietzahlungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an die BIG
betrugen im Jahr 2005 insgesamt € 3,850.586,81 (In- und Ausland). Für die Objekte in
Österreich ergibt sich daraus eine Miethöhe von € 15,50 pro Monat und Quadratmeter.

Zu Frage 2:

Im Inland sind zwei Abteilungen der Zentralleitung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten (seit März 1975 bzw. März 1979) sowie die Österreichische Vertretung bei
den Vereinten Nationen in Wien (seit Juli 1998) bei Privaten eingemietet.


Zu den Fragen 3 bis 8 und 10:

Seit Ausgliederung der Bundesimmobilien 2001 wurden seitens des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten im Inland keine Mietverträge mit Privaten abgeschlossen.

Die Vertretungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Ausland
werden - soweit nicht geeignete bundeseigene Objekte im Empfangsstaat zur Verfügung
stehen - nach Bedarf lokal von Privaten oder von der öffentlichen Hand angemietet. An
vielen ausländischen Dienstorten erweist sich die Einschaltung eines Maklers als notwendig.
Die Höhe der Maklergebühren richtet sich nach den ortsüblichen Gegebenheiten.

Zu Frage 9:

Die durchschnittlichen Betriebskosten der BIG lagen 2005 im Inland bei € 0,93 pro
Quadratmeter und Monat.

Zu Frage 11:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 12:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auch weiterhin bei
erforderlichen Anmietungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
und Sparsamkeit vorgehen, wobei eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der BIG
angestrebt wird.