3788/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGF-11001/0004-I/3/2006

 

Wien, am 23. März 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3807/J der Abgeordneten Manfred Lackner und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1 bis 14:

 

Ich verweise auf die beiliegende Stellungnahme des HVB.

 

Frage 15 und 16:

 

Da die Manager des Hauptverbandes auf Grund eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens bestellt wurden, ist die Bezeichnung „ÖVP-Manager“ unrichtig. Die Verträge sind gesetzeskonform zustande gekommen, eine allfällige Ablöse oder sonstige Maßnahmen können nur im Rahmen der DO. A erfolgen, die von der Selbstverwaltung angewendet werden müßte.

                                                           

 

Fragen 17 bis 21:

 

Ich war nie in das Vergabeverfahren involviert und habe auch an keiner einzigen diesbezüglichen Sitzung teilgenommen. Erst sechs Monate nach der Vergabe brachte ich mich mediativ ein, als gravierende Konflikte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auftraten. Meiner Meinung nach trug ich damit wesentlich zur Konfliktbereinigung bei, wodurch die Fortführung und zeitgerechte Fertigstellung des E-Card-Projektes sichergestellt werden konnte. Meine Dienste betreffen somit nicht das Vergabeverfahren und waren in keiner Weise „unzulässig“, weil ich keine bestimmende Einflussnahme auf die Selbstverwaltung des Hauptverbandes ausgeübt habe.

 

Andere „Interventionen“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie „Jour-Fix-Termine mit Herrn Mag. Bierbaumer“ hat es nicht gegeben.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

 

 

Beilage erwähnt

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.