3793/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0007-I/4/2006

»

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3832/J vom »25. Jänner 2006 der Abgeordneten »Heidrun Walther Kolleginnen und Kollegen, betreffend »weiblicher Personalstand im BMF, Stand 1. Juli 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage bezüglich des weiblichen Personalstandes im Bundesministerium für Finanzen möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass der Gleichbehandlung und Frauenförderung in meinem Ressort immer ein besonderer Stellenwert eingeräumt wurde. Dabei ist es mir auch ein Anliegen auf die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hinzuweisen, die ein wichtiges Bindeglied zwischen Frauen, unterrepräsentierten Gruppen, Politik und Verwaltung ist, und mit der in vielen Bereichen eng zusammengearbeitet wird, um im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu erreichen. Als unmittelbare Ansprechpartnerinnen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung unterstützen über 60 Kontaktfrauen in den jeweiligen Dienststellen diese Arbeitsgruppe. Diese Netzwerke schaffen die Voraussetzungen, dass Gleichbehandlung tatsächlich gelebt und auch umgesetzt werden kann.

 

Im Einzelnen stellt sich die Situation zum Stichtag 1. Juli 2005 folgendermaßen dar:

 

Zu 1.:

Gesamtpersonalstand

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

6.000

46,04%

7.033

53,96%

13.033

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.:

Vollbeschäftigte Bedienstete

Gesamt

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

4.134

37,37%

6.927

62,63%

11.061

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.1.:

Zentralleitung

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

279

40,14

416

59,86

695

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.2.:

Nachgeordneter Bereich

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

3.113

34,70%

5.857

65,30%

8.970

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.3.:

Sonstige Dienststellen

(Unabhängiger Finanzsenat, Bundespensionsamt, Finanzprokuratur, Bundesfinanzakademie, Österr. Postsparkassenamt, Österr. Salinen AG, Amt der Münze Österreichs, Amt der Bundesbeschaffung Gesellschaft, Amt der Finanzmarktaufsicht)

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

742

53,15

654

46,85

1.396

 

 

 

 

 

 

 

Zu 3.:

Vollbeschäftigte Bedienstete gegliedert nach ausgewählten Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen:

Gesamt

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

A/A1/a/v1

2005

329

28,66%

819

71,34%

1.148

B/A2/b/v2

2005

1.211

27,37%

3.214

72,63%

4.425

E1

2005

0

0%

3

100%

3

E2a

2005

0

0%

7

100%

7

E2b

2005

1

50%

1

50%

2

W2

2005

0

0%

1

100%

1

 

 

Zu 3.1.:

 Zentralleitung

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

A/A1/a/v1

2005

72

29,15%

175

70,85%

247

B/A2/b/v2

2005

52

31,14%

115

68,86%

167

 

Zu 3.2.:

Nachgeordneter Bereich

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

A/A1/a/v1

2005

170

26,78%

465

73,22%

635

B/A2/b/v2

2005

1000

26,05%

2839

73,95%

3.839

E1

2005

0

0

3

100%

3

E2a

2005

0

0

7

100%

7

E2b

2005

1

50%

1

50%

2

W2

2005

0

0

1

100%

1

 

Zu 3.3.:

Sonstige Dienststellen

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

A/A1/a/v1

2005

87

32,71%

179

67,29%

266

B/A2/b/v2

2005

159

37,95%

260

62,05%

419

 

Zu 4.:

Vollbeschäftigte (und teilbeschäftigte) Bedienstete gegliedert nach Höherwertigen Verwendungen/Funktionen (Funktionen lt. Ausschreibungsgesetz)

 

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

 

2005

135

31,77%

290

68,23%

425

 

2003

115

32,31%

241

67,69%

356

 

Zu 4.1.:

Zentralleitung

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

 

2005

8

13,34%

52

86,66%

60

 

2003

9

13,64%

57

86,36%

66

 

Zu 4.2.:

Nachgeordneter Bereich

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

 

2005

24

20,17%

95

79,83%

119

 

2003

5

12,5%

35

87,50%

40

 

Zu 4.3.:

Sonstige Dienststellen

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

 

2005

103

41,87%

143

58,13%

246

 

2003

101

40,40%

149

59,60%

250

 

Zu 5.:

Teilbeschäftigte Bedienstete

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

2005

1.866

94,62

106

5,38

1.972

 

Zu 6.:

Teilbeschäftigte Bedienstete gegliedert nach ausgewählten Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

A/A1/a/v1

2005

97

89,82

11

10,18

108

B/A2/b/v2

2005

557

91,32

53

8,68

610

Zu 7., 7.1. und 7.2.:

Zum Stichtag 1. Juli 2005 waren im Bundesministerium für Finanzen keine Lehrlinge beschäftigt.

 

Dies war deshalb der Fall, weil im Zuge der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen in der Finanzverwaltung Lehrlinge funktionsgerecht nur äußerst schwer einsetzbar waren. Derzeit ist die Reform aber soweit gediehen, dass die Einstellung von Lehrlingen wieder möglich ist. Im Zuge der im Herbst 2005 gestarteten Lehrlingsoffensive im Bundesdienst wurden daher auch von meinem Ressort 20 Lehrlinge aufgenommen.

 

Zu 8.:

Mitglieder der Kommissionen

 

a) nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der jeweils geltenden Fassung (Prüfungskommissionen, Leistungsfeststellungskommissionen, Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission)

 

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

Prüfungskommissionen

2005

37

19,68%

151

80,32%

188

Leistungsfeststellungskommission

2005

15

50%

15

50%

30

Disziplinarkommission

2005

44

37,61%

73

62,39%

117

Disziplinaroberkommission

2005

7

43,75%

9

56,25%

16

Berufungskommission

2005

3

25%

9

75%

12

 

b) nach dem Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85/1989, in der jeweils geltenden Fassung (Begutachtungskommissionen im Einzelfall und ständige Begutachtungskommissionen, Weiterbestellungskommissionen, Aufnahmekommissionen)

 

 

 

weiblich

%

männlich

%

gesamt

Begutachtungskommission im Einzelfall *)

2005

0

0%

0

0%

0

Ständige Begutachtungskommission

2005

36

39,56%

55

60,44%

91

Aufnahmekommission

2005

9

32,15%

19

67,85%

28

 

*) Diese werden anlassbezogen eingerichtet, wobei zum Stichtag 1. Juli 2005 keine Kommission eingerichtet war. Eine stichtagsbezogene Aussage ist daher nicht möglich.

 

Zu 9.:

Beiräte:

 

LANDESSCHÄTZUNGSBEIRAT

weiblich 1      männlich 1

 

BEIRAT GEM. § 3 KUNSTRÜCKGABEGESETZ

weiblich 0      männlich 2

 

BEIRAT DER BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES

weiblich 7      männlich 12

 

CONTROLLINGBEIRAT

weiblich 1      männlich 1

 

STATISTIK ÖSTERREICH - STATISTIKRAT

weiblich 0      männlich 1

 

ARBEITSGRUPPE KURZFRISTIGE VORAUSSCHAU DES BEIRATES FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN

weiblich 0      männlich 2

 

STATISTIK ÖSTERREICH – ARBEITSGRUPPE "VERBRAUCHERPREISE"

weiblich 0      männlich 1

 

BEIRAT FÜR ENTWICKLUNGSPOLITIK

weiblich 0      männlich 1

 

AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITISCHER BEIRAT

weiblich 1      männlich 0

 

PUNZIERUNGSBEIRAT

weiblich 0      männlich 6

 

BEIRAT NACH DEM AUSFUHRFÖRDERUNGSGESETZ 1981

weiblich 1      männlich 2

 

PRÜFUNGSBEIRAT GEMÄSS § 86 ABS. 4 ESTG 1988

weiblich 0      männlich 4

 

STATISTIK ÖSTERREICH - WIRTSCHAFTSRAT

weiblich 0      männlich 1

 

Statistik Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"

weiblich 0      männlich 1

 

Kunstförderungsbeirat
weiblich 1      männlich 0

 

Verwaltungsrat gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz

Weiblich 1      männlich 1

 

FÖRDERBEIRAT BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS

VO (EWG) 866/90

weiblich 0      männlich 2

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für

Agrar-statistik

weiblich 0      männlich 2

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft

weiblich 0      männlich 1

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamt‑rechnungen

weiblich 0      männlich 1

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken

weiblich 0      männlich 1

 

Statistische Zentralkommission - Fachbeirat für Finanzstatistik

weiblich 0      männlich 3

 

Beirat für StraSSenforschung

weiblich 0      männlich 2

 

Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung

weiblich 0      männlich 1

 

AuSSenhandelsbeirat gemäSS § 14 AuSSenhandelsgesetz

weiblich 0      männlich 1

 

Beirat gemäSS § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Förderung politischer Bildungs‑arbeit und Publizistik

1984 im Bundeskanzleramt

weiblich 0      männlich 1

 

AuSSenwirtschaftspolitischer Beirat

weiblich 1      männlich 0

 

Elektrizitätsbeirat

weiblich 0      männlich 2

 

Fachbeirat für den Kombinierten Verkehr

weiblich 0      männlich 1

 

BEIRAT DER ARGE AKH

weiblich 1      männlich 0

 

NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)

weiblich 1      männlich 0

 

FÖRDERBEIRAT VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG

weiblich 0      männlich 2

 

ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH,

Beirat Basisprogramme

weiblich 1      männlich 1

 

GAS-BEIRAT

weiblich 0      männlich 2

 

Controllingbeirat für VIER Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Bundesanstalten für Agrarwirtschaft, alpenländische milchwirtschaft, bergbauernfragen und Bundesamt für Wasserwirtschaft)

weiblich 0      männlich 2

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE

IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES (SUPPORT UNIT ZENTRALES MELDEREGISTER, SICHERHEITSAKADEMIE)

weiblich 1      männlich 1

 

Controllingbeirat für VIER Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz (JUSTIZANSTALTEN ST. PÖLTEN, LEOBEN, SONNBERG UND GRAZ-JAKOMINI)

weiblich 1      männlich 1

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT

weiblich 1      männlich 1

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES

STAATSARCHIV

weiblich 0      männlich 2

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES BUNDESINSTITUT FÜR ERWACHSENENBILDUNG

weiblich 1      männlich 0

 

ENERGIELENKUNGSBEIRAT

weiblich 0      männlich 2

 

Zu 10.:

Die Besetzung im "Höherwertigen Verwendungsbereich" (Funktionen lt. Ausschreibungsgesetz) unterliegt dem Ausschreibungsgesetz und erfolgt nach den dort festgelegten gesetzlichen Bestimmungen.

 

Zu 11.:

Entsprechend den Vorgaben des Bundesgleichbehandlungsgesetzes § 15 (1) werden die Daten fristgerecht geliefert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.