3797/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2006
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BM für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0029-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3809/J
der Abgeordneten Dobnigg und Genoss/innen wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auch auf die Beantwortungen der
Parlamentarischen Anfragen Nr. 3249 J, Nr. 3372 J, Nr. 3445J, Nr. 3561J, Nr.
3790/J., Nr. 3793/J, Nr. 3856/J, 3857/J und Nr. 3863/J. Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
kam auch mit diesem Folder seiner Informationspflicht bezüglich genereller
ressortbezogener Maßnahmen und Neuerungen nach.
Fragen 2,
3, 4 und 5:
Die Information erfolgte im Rahmen der
Gesamtinformationsmaßnahmen, die bezüglich Auftragnehmer und Gesamtkosten
bereits in den bei Frage 1 angeführten Parlamentarischen Anfragen beantwortet
wurde.
Frage 6:
Im Zeitraum 9. Jänner – 10.
Februar 2006 ist von etwas über 8000 Anrufen beim Sozialtelefon
auszugehen, die durch Pensionsanpassungsfolder bzw. Korrekturpostkarte bewirkt
wurden. Bei den Anrufenden handelte es sich zum Teil um Pensionisten und
Pensionistinnen, zum Teil auch um Personen ihres Umfeldes.
Im
Familienservice gingen im Zeitraum 9. Jänner - 25. Jänner 2006 insgesamt 751 Anrufe
aufgrund des Folders ein.
Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass
durch diese Informationsmaßnahme viele zusätzliche Zugänge geschaffen wurden,
es konnte zB die Zuwendung für Frauen als Anerkennung
für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich
hingewiesen werden. Insgesamt werden die Serviceleistungen im Bereich des BMSG
durch Informationsmaßnahmen verstärkt in Anspruch genommen, sodass vielen
Menschen geholfen werden konnte.
Frage 7:
Insgesamt wurden rund 0,87 % der Folder retourniert,
in vielen Fällen aus Gründen von Unzustellbarkeit oder weil der/die
Empfänger/in verzogen war.
Frage 8:
Der Bezieherkreis wurde gemäß § 2
Bundes-Seniorengesetz definiert.
Frage 9:
Selbstverständlich
wurde eine Korrektur vorgenommen. Die dadurch entstehenden Kosten wurden durch
Beschränkungen bei den weiteren Informationen ausgeglichen, sodass der Rahmen
entsprechend den Parlamentarischen Anfragebeantwortungen, die in Frage 1
angeführt sind, dadurch nicht überschritten wurde.
Frage 10:
Im
Verhältnis zu den Pensionsbeiträgen des Bundes bewegen sich die
Informationsmaßnahmen dazu nicht einmal annähernd in einem wahrnehmbaren
Promillebereich.
Fragen 11
und 12:
Eine Angabe
ist derzeit nicht möglich.
Mit
freundlichen Grüßen