3797/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0029-I/A/4/2006                                           Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3809/J der Abgeordneten Dobnigg und Genoss/innen wie folgt:

 

Frage 1:

Ich verweise auch auf die Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 3249 J, Nr. 3372 J, Nr. 3445J, Nr. 3561J, Nr. 3790/J., Nr. 3793/J, Nr. 3856/J, 3857/J und Nr. 3863/J. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz kam auch mit diesem Folder seiner Informationspflicht bezüglich genereller ressortbezogener Maßnahmen und Neuerungen nach.

 

Fragen 2, 3, 4 und 5:

Die Information erfolgte im Rahmen der Gesamtinformationsmaßnahmen, die bezüglich Auftragnehmer und Gesamtkosten bereits in den bei Frage 1 angeführten Parlamentarischen Anfragen beantwortet wurde.

 

Frage 6:

Im Zeitraum 9. Jänner – 10. Februar 2006 ist von etwas über 8000 Anrufen beim Sozialtelefon auszugehen, die durch Pensionsanpassungsfolder bzw. Kor­rekturpostkarte bewirkt wurden. Bei den Anrufenden handelte es sich zum Teil um Pensionisten und Pensionistinnen, zum Teil auch um Personen ihres Umfeldes.

 

Im Familienservice gingen im Zeitraum 9. Jänner - 25. Jänner 2006 insgesamt 751 Anrufe aufgrund des Folders ein.

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass durch diese Informationsmaßnahme viele zusätzliche Zugänge geschaffen wurden, es konnte zB die Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich hingewiesen werden. Insgesamt werden die Serviceleistungen im Bereich des BMSG durch Informationsmaßnahmen verstärkt in Anspruch genommen, sodass vielen Menschen geholfen werden konnte.

 

Frage 7:

Insgesamt wurden rund 0,87 % der Folder retourniert, in vielen Fällen aus Gründen von Unzustellbarkeit oder weil der/die Empfänger/in verzogen war.

 

Frage 8:

Der Bezieherkreis wurde gemäß § 2 Bundes-Seniorengesetz definiert.

 

Frage 9:

Selbstverständlich wurde eine Korrektur vorgenommen. Die dadurch entstehenden Kosten wurden durch Beschränkungen bei den weiteren Informationen ausgeglichen, sodass der Rahmen entsprechend den Parlamentarischen Anfragebeantwortungen, die in Frage 1 angeführt sind, dadurch nicht überschritten wurde.

 

Frage 10:

Im Verhältnis zu den Pensionsbeiträgen des Bundes bewegen sich die Informationsmaßnahmen dazu nicht einmal annähernd in einem wahrnehmbaren Promillebereich.

 

Fragen 11 und 12:

Eine Angabe ist derzeit nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen